Ihr seid super, danke!
Gerade die Frage nach den Meldescheinen hat uns zum Einen beschäftigt, da Airbnb zwar schreibt, dass diese in Deutschland verpflichtend sind und dass sie entweder käuflich erworben werden oder selbst erstellt werden können. Aber es gab weder eine Hilfe, wo so etwas käuflich erwerbbar wäre noch was genau ein selbst erstellter Meldeschein an Daten beinhalten muss.
Da hat der Artikel von Till-and_Jutta0, den du, Gerlinde0 noch mit hinzugefügt hast, enorm geholfen!
Darauf basierend können wir uns dann eine eigene Vorlage in Excel basteln und das den Gästen vorlegen, wenn es losgeht.
Die andere Frage, die uns beschäftigt und wo es äußerst schwierig zu sein scheint, genaue Antworten zu bekommen, ist eine möglicherweise erforderliche Registrierung/Anmeldung bei der Stadt, damit das Anbieten unseres Zimmers grundsätzlich von der Stadt genehmigt wird.
Wir haben bei der Stadt angerufen. Aber da hatte man von dieser Thematik erstmal keine Ahnung 😕
Zumindest will sich jetzt die Dame schlau machen, mit der wir gesprochen haben.
In Stuttgart scheint aber definitiv so zu sein, dass man sich zuerst registrieren muss, gell?
Das Zimmer, welches wir anbieten würden, ist natürlich nur ein kleinerer Teil unseres Hauses, so dass das tatsächlich nicht unter Zweckentfremdungsbeschränkungen fallen dürfte.
Untervermieten tun wir nicht. Wir würden das Zimmer auch nicht für länger als maximal 1 Monat am Stück pro Gast zur Buchung freigeben wollen, so dass das auch nicht mit irgendwelchen Langzeitvermietungsvorschriften kollidieren sollte.