ich habe in Köln 4 Airbnb Wohnungen und obwohl ich der Stadt Köln Ersatzwohnraum anbieten wollte, sogar in größerer Fläche im Stadtgebiet, hat die Stadt mir die Nutzun als Airbnb untersagt. Angeblich ist kein Zusammenhang zu erkennen. Dabei geht sollte es doch in erster Linie um Schaffung von Wohnraum gehen ?! Hat jemand ähnliche Erfahrung gemachet, oder kennt Urteile ?@
@Jens12, was genau steht in der Satzung bzgl. Ersatzwohnraum? Ist das als Anspruch formuliert? Oder eher als "es kann genehmigt werden" oder "in der Regel wird genehmigt, wenn dieses und jenes"?
Bei letzterem bist du wohl vom Goodwill der Stadt abhängig.
HAllo vielen Dank für Deine Antwort. Es muss zeitnah geschehen, jetzt hatte ich aber einen Streit, ob die Wohnungen überhauot relevant sind, da es mal Büros waren. Nun stellt sich heraus , daß es Wohnungen sind. ich habe dann den Antrag auf Ersatzwohnraum gestellt. negativ- Antwort : Zu spät...