Hallo,
Ich möchte eine Komplette Unterkunft in Magdeburg inserieren. Unter anderem, weil es in Sachsen Anhalt kein Zweckentfremdungsverbot gibt. Jedoch meine Frage. Heißt automatisch, dass ich loslegen darf. Oder brauche ich dennoch eine Genehmigung der Stadt. Und wenn ja. Handelt es sich hier um eine Nutzungsänderung, die u.U. mit einem Architekt gemacht werden muss. Weiterhin, könnte mir diese Nutzung abgelehnt werden?
Ich wäre euch sehr dankbar wenn jemand in dem Bereich oder dem Bundesland bereits Erfahrungen gesammelt hat.
Grüße,
Samuel