Hallo, wir sind ein Campingplatz und vermieten seit 2 Jahren...
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Hallo, wir sind ein Campingplatz und vermieten seit 2 Jahren auch Unterkünfte. Das Konto ist auf den Geschäftsführer angemeld...
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hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohne auch in Deutschland und habe eine Wohnung auf Gran Canaria gekauft, die ich jetzt hier auf airbnb. vermiete. Es ist sehr verwirrend und vielleicht kann mir bitte jemand helfen, ob die Einnahmen abgeführt werden müssen und wie oft im Jahr, zu welchen Daten und wie das Formular heisst. Vielen Dank im Voraus.
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Du wirst wohl an einem Steuerberater (in Spanien + in Deutschland) nicht vorbeikommen oder du recherchierst fleißig im Web, mit ChatGPT etc. Ich habe Erfahrungen mit Immobilien in Spanien allerdings nicht mit Gran Canaria. Ist denn erstmal die Basis geschaffen? Also die Vermietung Legal mit allen Genehmigungen etc.? Also beim Kauf etc. hast du ja schon alle möglichen steuerlichen Aspekte, Anmeldungen NIE-Nr. , Bank, Notar etc. durch. Da musst du doch einen Ansprechpartner für diese Fragen haben? Meistens ist es in Europa so das wir Doppelbesteuerungsabkommen haben. Auch bei der Genehmigung der Kurzzeitvermietung müssten doch diverse (nicht ganz einfache bis mittlerweile fast unmögliche Schritte gegangen worden sein die all das fast mit beantworten? Dazu kommen noch ganz viele andere Aspekte um aus steuerlicher Sicht das ganze zu betrachten. Also Unternehmensform? Natürliche, oder Juristische Person Eigentümer, Gesamtsteuertaufkommen, Tätigkeit in Deutschland, Umsatzhöhe usw. Auch alleine schon bei der Tourismussteuererfassung und der Steuernummererteilung vom Finanzamt so wie die zur Vermietungslizenz nötigen Steuerdaten etc. setzen doch die Inhalte deiner Frage zur Erteilung voraus? Alles Weitere kannst du auch auf den offiziellen Seiten vom Bundesamt für Finanzen und der entsprechenden Behörde in Spanien nachlesen. Dazu kommt noch der Umgang mit der Umsatzsteuer, evt. reverse-charge Verfahren etc. ohne all das ist die Vermietung (legal) doch garnicht möglich. Lass uns gerne den Stand der Dinge hier wissen zu welchen Erkenntnissen du dann gekommen bist. Interessiert mich auch. Ich würde aber fast vermuten das das so alles nicht legal funktioniert. Und gerade auch auf Gran Canaria gibt es eine klare "Anti-Fewo" (erst recht von Ausländern) Politik und auch Unruhen mit Anschlägen auf Fewos etc. auf Grund der vielen illegalen Vermietung. Trifft uns auf Mallorca auch, wobei wir dort schon lange keine Kurzzeitvermietung mehr machen sondern an Hotels direkt für Personalunterbringung vermieten 😉
Willkommen! Ich glaube, dein Post war zunächst im englischsprachigen Community Center gelandet, wurde jetzt aber in den deutschsprachigen Bereich verschoben.
Ich gebe mal einen Daumen und Kommentar, das erhöht die Sichtbarkeit schon einmal.
Solche Dinge wie lokale Vorschriften und so hast du schon beleuchtet?
Mal schauen, welche Tipps es sonst noch so für dich gibt. 😊
Leider gab es hier (bis jetzt?) keine weiteren Antworten. Konntest du deine Frage eventuell schon anderweitig beantworten? Gerne hier teilen! 😁
leider noch nicht. Muss ich die Steuererklärung in Deutschland machen oder in Spanien für Auslandsvermietung?
Ah, schade!😔
Ich habe mal meinen Kommentar als "nicht beste Antwort" markiert. Ich habe ja nichts beantwortet.
Eigentlich ja eine einfach (klingende) Frage, aber scheinbar gar nicht so einfach und pauschal zu beantworten. 🤔
Ich werde gleich mal den Titel etwas ändern, dass "Spanien" auch darin vorkommt. Vielleicht lockt das dann doch noch jemanden an. 😊
deine Steuern musst du in Deutschland und in Spanien erklären. Details muss du bitte mit einem Steuerberater besprechen.
Du wirst wohl an einem Steuerberater (in Spanien + in Deutschland) nicht vorbeikommen oder du recherchierst fleißig im Web, mit ChatGPT etc. Ich habe Erfahrungen mit Immobilien in Spanien allerdings nicht mit Gran Canaria. Ist denn erstmal die Basis geschaffen? Also die Vermietung Legal mit allen Genehmigungen etc.? Also beim Kauf etc. hast du ja schon alle möglichen steuerlichen Aspekte, Anmeldungen NIE-Nr. , Bank, Notar etc. durch. Da musst du doch einen Ansprechpartner für diese Fragen haben? Meistens ist es in Europa so das wir Doppelbesteuerungsabkommen haben. Auch bei der Genehmigung der Kurzzeitvermietung müssten doch diverse (nicht ganz einfache bis mittlerweile fast unmögliche Schritte gegangen worden sein die all das fast mit beantworten? Dazu kommen noch ganz viele andere Aspekte um aus steuerlicher Sicht das ganze zu betrachten. Also Unternehmensform? Natürliche, oder Juristische Person Eigentümer, Gesamtsteuertaufkommen, Tätigkeit in Deutschland, Umsatzhöhe usw. Auch alleine schon bei der Tourismussteuererfassung und der Steuernummererteilung vom Finanzamt so wie die zur Vermietungslizenz nötigen Steuerdaten etc. setzen doch die Inhalte deiner Frage zur Erteilung voraus? Alles Weitere kannst du auch auf den offiziellen Seiten vom Bundesamt für Finanzen und der entsprechenden Behörde in Spanien nachlesen. Dazu kommt noch der Umgang mit der Umsatzsteuer, evt. reverse-charge Verfahren etc. ohne all das ist die Vermietung (legal) doch garnicht möglich. Lass uns gerne den Stand der Dinge hier wissen zu welchen Erkenntnissen du dann gekommen bist. Interessiert mich auch. Ich würde aber fast vermuten das das so alles nicht legal funktioniert. Und gerade auch auf Gran Canaria gibt es eine klare "Anti-Fewo" (erst recht von Ausländern) Politik und auch Unruhen mit Anschlägen auf Fewos etc. auf Grund der vielen illegalen Vermietung. Trifft uns auf Mallorca auch, wobei wir dort schon lange keine Kurzzeitvermietung mehr machen sondern an Hotels direkt für Personalunterbringung vermieten 😉
Hier mal der 1. Link bei einfacher Googlesuche:
Steuermodelle inkl. spezifische Sonderegelungen Gran Canaria:
Ich hoffe das hilft weiter
hier noch direkt:
Meldeverfahren Gäste:
https://www.immobilienrecht-spanien.de/touristische_vermietung_spanien.html
Genehmigungen:
Ob du allerdings in Deutschland nochmal was versteuern musst konnte ich auf den ersten Blick nicht sehen ich denke aber mal nicht. Hängt aber auch von der Faktoren wie schon von mir beschrieben ab. Auch über welches Konto das ganze Läuft. ganz ganz einfach gesagt, Spanische Steuernummer, Lizenz und Konto = Steuern Spanien und nicht in Deutschland.
Danke für die Fachkundige Hilfe und entsprechenden Fragen dazu. Mir schwirrt da jetzt wieder etwas der Kopf....😉
Mal schauen, wie weit @Melanie1526 mit ihrer Planung eigentlich ist. 🤔
Nicht zu verwechseln mit der Angabe deiner spanischen Einkünfte bei deiner Steuerklärung in Deutschland. Das musst du unabhängig vom Ergebnis in jedem Fall.
Hallo, ich wohne n Deutschland und vermiete 3 Apartments in Spanien. Meine Einnahmen versteuere ich in Spanien. Und dann nochmal in Deutschland. Es gibt kein Doppelversteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland. Ich gebe alles meinem Steuerberater sowie in Spanien als auch in Deutschland. Ist ärgerlich aber nicht zu ändern. Es bleibt schön viel übrig und alles andere ist mir dann egal.
Danke für deine Erfahrungen dazu. Klasse aber auch, dass da für dich noch genügend übrig bleibt! 😁
Bei Doppelbesteuerungsabkommen fiel mir etwas ein, von offizieller Quelle (Bundesministerium der Finanzen). Allerdings tut mir das Behördendeutsch schon weh, bevor ich mich da einlesen würde. Aber ich vermute, das hat mit der Vermietung dann wohl nichts zu tun, was hinter den Abkommen steckt.
Spanien - Staatenbezogene Informationen
@Melanie1526 bitte melden! 😅
Hallo @Sybille32, natürlich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, wie mir vielen anderen Ländern auch.
Aber Deine Steuerberater werden das sicher gesetzeskonform umsetzen.
LG
Ich sehe jetzt erst, dass wir das zeitgleich gepostet haben. Du aber dagegen mit einer Antwort und Fachwissen dahinter. 😊
Danke für die Aufklärung!