Liebe RheinMain-Gastgeber. Die Gruppen gibt es nicht mehr. D...
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Liebe RheinMain-Gastgeber. Die Gruppen gibt es nicht mehr. Dafür haben wir unser neues zu Hause nun hier im Community Center....
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Liebe Gastgeber,
ich möchte euch warnen, und erklären wovor ihr auf der Hut sein müsst …
AirBnB gewährt Gästen die Möglichkeit falsche Angaben bei der Buchung zu machen.
Eine nachträgliche (AGB konforme) Korrektur wird nicht von AirBnB unterstützt.
Die Fakten in Kurzform:
Ein Gast hat für 2 Personen und 6 Nächte gebucht.
Am 3. Tag fiel mir auf, dass 3 Personen kommen und gehen.
Am 4. Tag war ich mir dessen sicher.
Ich habe den Gast via AirBnB angeschrieben und um Korrektur der Gästezahl gebeten.
Keine Antwort vom Gast.
Am 5. Tag habe ich versucht die Gästezahl der Buchung zu ändern. Systembedingt ist das unmöglich!
Am Abend des 5. Tages rief der Gast mich an, um den Check out zu besprechen.
Ich habe ihn bei dieser Gelegenheit darauf angesprochen, dass der 3. Gast 150 Euo+AirBnB Gebühr extra kostet.
Das war dem Gast zu teuer. Er behauptete zunächst, der 3. Gast hätte nur eine Nacht dort verbracht.
Ich sagte, ich weiß, dass das nicht stimmt.
Der Gast erhöhte dann auf 2 Nächte, und argumentierte mit weiteren Ausflüchten.
Das Gespräch tendierte zu einem feilscherischen Streitgespräch, das auf keine AGB konforme Lösung mehr hoffen ließ.
Bevor ich mir nun auch noch eine extrem schlechte Bewertung einhandle, gab ich nach, und bot dem Gast an mir einfach 50 Euro Trinkgeld für die angeblich 1 oder 2 extra Nächte zu hinterlassen, so dass mir der aussichtslose bürokratische Aufwand über das Meditationscenter und die zu erwartende schlechte Bewertung erspart bleibt.
Der Gast war damit einverstanden.
Beim Check out war ich dann nicht anwesend, und der Gast hinterließ mir kein Trinkgeld, sondern nur eine Nachricht, dass er für die 50 Euro (Trinkgeld!) erst eine Rechnung sehen will.
Ich habe dann mit der Funktion "Geld Anfragen" die korrekten 150,- Euro nachgefordert.
Der Gast sendete aber nur 50,- Euro, weil ER das für angemessen hielt.
Daraufhin habe ich das AirBnB Meditationscenter eingeschaltet (vorher war das nicht möglich) um die korrekte Summe zu erhalten, so wie sie fällig geworden wäre, wenn der Gast bei der Buchung korrekte Angaben gemacht hätte.
Die Sachbearbeiterin des Meditationscenters hat meinen Antrag auf korrekte und AGB konforme Nachverrechnung mit (kurz gesagt) 2 Begründungen abgelehnt:
1. Sie könne nicht beurteilen, wer von uns beiden die Wahrheit sagt.
2. Es sei nicht möglich das Konto des Gastes nachträglich, ohne seine Zustimmung, zu belasten.
Welche dieser beiden (völlig unterschiedlichen) Argumente entscheidend für die Untätigkeit seitens AirBnB ist, bleibt schleierhaft.
Entweder: Es könnte ja sein, dass ich lüge,
oder: AirBnB ist generell unfähig in dieser Situation zu helfen.
Außerdem sei noch erwähnt, dass ich eine Kaution zu meinen Buchungen festgelegt habe, doch die Mitarbeiterin des Meditationscenters weigerte sich darauf zuzugreifen.
(Genaueres dazu in meinem zitierten Schreiben an AirBnB, und deren Antworten)
Fazit:
So können Gäste also ihre eigene Preisgestaltung bestimmen, und der Gastgeber ist der Gelackmeierte.
Frage;
Meine lieben Mit-Gastgeber, was können wir tun, damit uns so etwas nicht passiert?
Von AirBnB können wir offensichtlich keine Unterstützung erhalten.
Im ersten Kommentar zu diesem Posting zitiere ich meine letzte (energische) E-Mail an das Meditationscenter, damit ihr besser im Bilde über den Vorgang seid …
Auf diese E-Mail erhielt ich keine Antwort mehr.
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Hallo @Claudia-Simone0 ,
ob man auf Kameraaufnahmen etwas sehen kann dürfte stark von der Qualität und vom Preis abhängen. Ich bin überzeugt daß man mit den Kameras die in der Münchner U-Bahn montiert sind alles sehen kann, aber die gibt’s halt nicht für 300€.
Den Zugang zusätzlicher Gäste zu kontrollieren ist schwierig. Das hängt vom Objekt ab, ob man vor Ort ist, ob man den Eingang einsehen kann, ob man eine Frau ist oder ein Mann, wenn Mann wie groß und wie schwer der ist usw. Wenn man die Situation nicht wirklich kontrollieren kann hat man schlechte Karten.
Ich habe ein ähnliches Problem mit einer anderen Sache. Ich vermiete auch an Gäste mit Hunden. Diese Hunde hinterlassen gelegentlich Hinterlassenschaften. So lange sich das 100 Meter vom Haus entfernt abspielt stört mich das nicht, aber halt nicht direkt neben dem Pool. Was soll ich machen? Jeden Tag einen Kontrollgang nach Hundehaufen, dann die Gäste rausklingen und sie auffordern das zu entfernen? Oder soll ich ein Beweisfoto machen und zu airbnb hochladen? Ich mache das alles nicht, sondern wenn die Gäste weg sind mache ich einen Rundgang mit einer Schaufel. Man nimmt die Schaufel, setzt sie am Corpus Delicti an und macht eine zügige kontrollierte Schubbewegung nach vorne. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Herausheben eines Stücks Torte aus der Gesamtheit einer Torte. Man macht sich dabei noch nicht mal die Finger schmutzig wenn mans kann. Die Nachbehandlung erfolgt dann mit dem Hochdruckreiniger.
Ich kann die Sache mit den Hundehaufen nicht wirklich kontrollieren, ich muß damit leben. Und wenn ich ehrlich bin, kann ich zusätzliche Gäste auch nicht 100%ig kontrollieren.
Hast Du Dir mal das Objekt von Mark in Hannover angesehen? Das ist eine ziemlich schicke Wohnung, alle Achtung. Er hat 45 Bilder eingestellt, darauf zu sehen ein Laptop für die Gäste, ein Telefon für die Gäste, Rollschuhverleih, Fahrradverleih, Kartenmaterial etc. Das ist eine der besten Unterkunftspräsentationen die ich bisher gesehen habe, meine ist schlechter.
Und er hat 30 entweder nur oder fast nur 5* Bewertungen. Irgendetwas muß er bisher richtig gemacht haben. Warum er sich wg. 100 Euro so aufregt verstehe ich nicht.
@Ute42: Ich glaube, es geht bei dieser Art Diskussionen auch weniger um den finanziellen Schaden, als darum, dass man sich als Gastgeber nicht gerne so vera....n lässt. Und wenn man so etwas widerspruchlos akzeptiert (auch von seiten von Airbnb) ist das ja auch unfair den anderen Gästen gegenüber, welche brav für jeden Mitreisenden einen zusätzlichen Betrag bezahlen.
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Hallo @Claudia-Simone0 , das stimmt was Du schreibst, aber was willst Du machen? Wie lautet Deine Lösung für dieses Problem?
"Ich, Claudia Simone, würde in diesem Fall ..................................."
Bitte füll das mal aus da oben.
Das Problem ist, daß es halt keine wirkliche Lösung gibt und deshalb nützt es auch nichts sich zu ärgern. Das ist wie mit dem Wetter. Morgen stehe ich auf und es regnet, was soll ich dagegen tun? Ärgern nützt nichts, also bleibe ich im Haus und mache Steuererklärung.
Ich würde den Satz wie folgt vervollständigen 🙂
"..... würde in diesem Fall die Angelegenheit an Airbnb melden, dem Gast keine Empfehlung geben und in meiner Bewertung auf sein Fehlverhalten hinweisen, ihn eventuell auch noch "flaggen" und anschliessend zur Tagesordnung übergehen, ohne mir deswegen schlaflose Nächte zu machen"
Ja, das Kameraproblem habe ich auch.
Ich bekomme unzählige Warnmeldungen, nur weil das Umgebungslicht heller, oder dunkler wird, aber wenn jemand im Halbschatten, oder im Dunkel vorbeihuscht, reagiert die Kamera nicht.
Die Unnötigkeit einer Videoaufzeichnung im beschriebenen Fall habe ich in meiner Antwort zu Utes Kommentar bereits erklärt ... kurz: Der Gast leugnet seinen zusätzlichen Gast ja nicht, daher brauche ich keine Videobeweise.
Du hast die falsche Kamera, bzw die falsche Erkennungssoftware.
Bitte mach einen Thread in "Gastgeber unter sich auf"
Wieso?
Von mir aus darf gerne jeder betrügerische Gast erfahren, wie man kostenlose Nächte bucht.
Wenn es oft genug passiert, ändern AirBnB vielleicht etwas an ihrem Verfahren.
@Mark289, du fragst wie du so etwas künftig verhindern kannst. Wie schon gesagt, tatsächlich verhindern lässt sich sowas bei einer ganzen Unterkunft nicht.
Was ich an deiner Stelle tun würde: Wenn nur 2 Personen buchen gibt es nur ein Schlafzimmer das offen ist und mit Bettzeug, Bade-und Handtücher. Das 2. Zimmer würde ich absperren.
Dann müßte sich die 3. Person zu den anderen ins Bett legen - ha, ha.
Schwierig wird es natürlich, wenn 2 Personen jeweils 1 Zimmer buchen (weil Kollegen, oder 2 Freunde etc.). Zumindest gibt es dann keine Bettdecke und keine Hand-und Badetücher.
Dass die Personenanzahl nicht korrigiert werden kann, finde ich auch als Manko. Vor allem schon beim Buchungsprozess. Ich hatte schon ähnliches, wobei allerdings die Gäste von sich aus das sofort mitgeteilt und dann auch den zusätzlichen Übernachtungspreis hinterlassen haben.
Die Bezeichnung "Trinkgeld" ist einigermassen ungeschickt. Das wird dir zwischenzeitlich auch klar geworden sein. Wie machst du das eigentlich mit den Meldezetteln? Ich hätte einen solchen zum Ausfüllen hingebracht. Dann wäre die Beweisführung eindeutig.
Telefonieren ist in solchen Situationen immer schwierig. Weil so Diskussionen anders ausgetragen werden als wenn es schriftlich formuliert wird. Da ist es viel leichter sachlich klar zu bleiben. Ich telefoniere nur in Ausnahmefällen mit den Gästen. Dafür ist der Nachrichtenverlauf da.
Ob solche Situationen zunehmen (mehr Personen als gebucht anreisen) kann ich nicht abschätzen. Es gibt nur 2 Möglichkeiten: entweder es in Kauf zu nehmen (weil schwer zu beweisen) oder sofort zu reagieren (airbnb einschalten, weil eben Korrektur im System nicht möglich ist) auch wenn dadurch die Möglichkeit sich eine schlechte Bewertung einzuhandeln, steigt.
Ich kann es nicht kontrollieren wieviel Gäste kommen und würde mir trotzdem nie eine Kamera zur "Überprüfung" anschaffen. Ich vertraue darauf, dass ich bei der Auswahl der Gäste richtig liege und nicht "Hinz und Kunz" nehme. Ich muss nicht vermieten und leiste mir diesen Luxus.
@Monika--Elisabeth0: Die Video-Kamera habe ich mir auch nicht angeschafft um die Gäste zu überwachen, sondern im Rahmen allgemeiner Einbruchsicherungsmassnahmen. Würde ich aber niemand weiterempfehlen, ausser vielleicht zu einem gewissen Abschreckungs-Effekt.
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Hallo @Monika--Elisabeth0 , ihr schreibt.
"Dass die Personenanzahl nicht korrigiert werden kann, finde ich auch als Manko"
Das ist ein Manko, das stimmt. Nehmen wir einmal an, jemand bucht eine Unterkunft für eine Woche für 2 Personen. Beim Check in sind dann aber 4 Personen vorhanden. Jetzt wäre es sinnvoll die Personenzahl nachträglich erhöhen zu können und das wäre softwaremäßig wohl auch machbar.
Aber angenommen es reisen 2 Personen an, nach 2 Tagen kommen 2 weitere hinzu. Die bestehende Buchung kann man jetzt nicht mehr ändern, denn die 2 weiteren Personen sind ja nich 7 sondern nur 5 Nächte da. Eine neue, weitere Buchung für 5 Tage kann man aber auch nicht erzeugen, denn der Zeitraum ist ja vermietet und damit der Kalender blockiert. Das ist garnicht so einfach.
Kann man denn während des Aufenthalts der Gäste über das Resolution Center Geld nachfordern, weiß das jemand?
@Ute42, über das Mediationscenter kann man natürlich nachfordern. Der Gast muss dem aber zustimmen. Wenn er das aber nicht tut, schaut der Gastgeber in die Röhre, bzw. es bleibt noch der Weg Airbnb hin zu zu ziehen. In so einem Fall würde ich aber statt erst über das Mediationscenter Geld nachfordern, zuerst telefonisch Rücksprache mit dem Support halten. Wäre mir persönlich sicherer.
@Christa0
Den Support hatte ich zuvor kontaktiert, und wurde zur Lösung des Problem zum Meditationscenter verwiesen. Bevor sich ein Mitarbeiter um den Fall kümmert, muss man aber zunächst den Gast anschreiben und dann 3 Tage abwarten.
Wenn der Gast nicht reagiert ist eine Lösung während des Aufenthalts so also überhaupt nicht möglich, weil die meisten Aufenthalte ohnehin kürzer als 3 Tage sind.
Das, was der Support mir schrieb, ich hätte den 3. Gast in der Buchung ergänzen sollen, und ich hätte den Fall noch während des Buchungszeitraums klären lassen sollen, ist praktisch also überhaupt nicht möglich, und völlig widersprüchlich.
@Ute42
Wie ich dir zu deinem ersten Kommentare schin antwortete, hast du einen generellen Denkfehler in der Beurteilung des Mietpreises.
Du glaubst, Gäste müssten nur für die Nächte zahlen, bei denen sie auch anwesend sind.
Das ist falsch.
Die Anzahl der Gäste kann nur für den gesamten Buchungszeitraum festgelegt werden.
Variierende Gästezahlen gibt es bei AirBnB nicht.
Wenn solche variierenden Belegungen vom Gast gewünscht werden, und er dafür einen Rabatt möchte, dann muss er das vor der Buchung mit dem Gastgeber abstimmen.
Diese legitime Möglichkeit besteht, und keine andere legitime Möglichkeit.
Wie in meinem Fall zu sehen, kann der Gast den Preis für zusätzliche Gäste auf die hintertückische Art aber auch selbst bestimmen.
AirBnB hat dann (angeblich) keine Möglichkeit, ohne Zustimmung des Gastes, mehr Geld von ihm zu bekommen.
Ich zweifel das allerdings an, weil ich eine Kaution festgelegt habe, auf die bei Schadenfällen zugegriffen werden kann. Das ist außerdem auch in meinen Hausregeln so erklärt.
AirBnB weigert sich jedoch die Kaution zu beanspruchen.
@Ute42 , Monika, Elisabeth (kann mal wieder nicht alle taggen)
ich hatte früher schon öfters mal Änderungen in der Personenzahl, sowohl vor Anreise asls auch während des Aufenthalts war dies über eine Änderungsanfrage systemtechnisch möglich. Seit geraumer Zeit (einige Monate???) ist dies nun nicht mehr möglich.
Aus welchem Grund dies nun nicht mehr geht ist mir unverständlich. Weiß da vielleicht jemand was?
Sehr interessant. Das würde mich auch mal interessieren.
Verschlechtbesserungen sind bei AirBnB allerdings ja keine Seltenheit ...
@Monika--Elisabeth0
Nur ein Zimmer für 2 Personen geht nicht, wie dir ja selber während deiner Antwort aufgefallen ist.
Wenn nur eine Person bucht, dann verschließe ich aber das zweite Zimmer, wenn der Gast mir suspekt ist.
Mit meiner Menschenkenntnis liege ich aber leider auch oft daneben.
Einen Meldeschein habe ich ausfüllen lassen. Ausgestellt auf 2 Personen.
Ich verstehe nicht, wie du meinst, dass das helfen soll??
Zu beweisen gibt es nichts, denn der Verstoß, dritter Gast, wird ja nicht geleugnet.
Wie schon geschrieben, hatte ich die Korrektur der Gästezahl nicht telefonisch, sondern via AirBnB, schriftlich erbeten. Darauf wurde seitens des Gastes nicht reagiert. Das ist einer der vielen Fehler des Gastes. So kam es dann erst beim telefonischen Checkoutgespräch zu einer hitzigen Debatte um die Korrektur. Ich war auch bestrebt so etwas im Vorfeld zu vermeiden.