Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit alle...
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Hallo zusammen, Ich mache seit einiger Zeit airbnb. Mit allen Gästen mache ich super Erfahrungen - ausser mit Inder. Ich möch...
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Hallo @Rolf19, nur der von @Dimitri0 erwähnte geschlossene Bereich garantiert, dass nur Airbnb-Mitglieder mit aktivem Listing mitlesen können. Inaktive Gastgeber haben von vornherein keinen Zugang bzw. werden unmittelbar bei Eintreten der Inaktivität "ausgesperrt".
Alternativ kannst du dich bei Fragen mit lokalem Bezug auch an den jeweiligen Home Sharing Club wenden.
Zum Thema Posten nicht nur auf Facebook:
Ich persönlich kommuniziere die mir wichtigen Themen auf Facebook und im CC. Ich transportiere jedoch nicht die Informationen der anderen Mitglieder, die sich teilweise für FB entschlossen haben, da das CC zu öffentlich ist und schlecht über das Handy zu handeln.
Meine Threads findet Ihr zum Großen Teil im CC unter Gastgeber unter sich aber auch in anderen Themenbereichen.
LG Inge
Danke für das Angebot Inge, aber noch ein Amiunternehmen ertrage ich NICHT! Fatzebook kommt nicht in die Tüte.
Wir kommunizieren und nutzen Facebook als Instrument und lassen uns nicht instrumentalisieren.
Viele von uns kommunizieren viel über Handy, und da läuft FB einfach unkomplizierter.
Viele Grüße!
Hallo Inge,
ich habe mich gerade in der Facebook-Gruppe angemeldet.
Holger (und Agustin)
@Inge0
Hi Inge,
Ich dachte man muss seine Wohnungen nicht als Ferienwohnungen melden wenn man sie auf eine mittel bis langfriste Mietdauer (ab 3 Monate) möbliert vermietet? Gilt dieses Gesetzt denn nicht nur für diee Airbnb klassischen Tagespreise?
Lg Hilmar
Lieber Hilmar, hier im Community Center wirst Du keine Rechtsberatung finden.
Deine Fragen sind auch sehr speziell, und was das Zweckentfremdungsgesetz betrifft, so verabschieden das - meines Wissens- die Länder und nicht der Bund.
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen, warum die Berliner Vermieter sich hier nicht intnsiver untereinander austauschen.
Ich kann Dir nur sagen, was ich an Deiner Stelle machen würde:
Flucht nach vorne, die zuständige Behörde fragen, wie ich vermieten darf und mich dann danach einstellen.
@Dimitri Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass es -genauso wie es den BTR gibt, ein Portal geschaffen wird, dass die Vermietungen von mittelfristigen Zeiträumen möglich macht z.B. unter 2-3 Monate kann nicht gebucht werden.
Das würde zwar dem Core nicht folgen - es sei denn, man würde hier ebenfalls darauf achten, dass max. ein Listing besteht und das persönliche Gastgeben des Inserenten weiter gewährleisted ist.
Hier wird man in der Folge in Men-Power investieren müssen, um so ein Portal im Auge zu behalten.
Bekomm ich jetzt ein Bonbon eh - Rosa Airbnb Söckchen?
😉
@Inge0 Das ist eigentlich nicht nötig. Wenn ein Suchender seine genauen Daten angibt und der Gastgeber die maximale Buchungsdauer korrekt eingestellt hat, wird er problemlos fündig.
Bzw. wenn der Gastgeber den Mindestaufenthalt (hier z.B. 3 Monate) korrekt eingestellt hat, findet der Sucher auch automatisch die richtigen Unterkünfte.
hallo
Airbnb nennt das eine "Schulung"
Zitat AIRBNB: "In den kommenden Monaten verstärken wir unsere Anstrengungen, Gastgeber zu schulen und darüber aufzuklären, dass Airbnb keine Plattform für professionelle Immobilienverwalter ist."
"Was wir versprechen: Eine offene und transparente Nutzer-Gemeinschaft zu schaffen."
20.01.2016
http://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/airbnb-deutschland-in-deutschland-beginnt-ein-neues-kapi...
Dieser Artikel von Superhost Kelly Kampen ist auch lesenswert:
20.08.2015
https://medium.com/airbnb-superhosting/airbnb-why-did-you-terminate-my-account-an-open-letter-to-air...
Kelly bekam noch eine Abfindung für die stornierten Buchungen und war dann "frei". Die Gastgeber welche heute rausgeworfen werden müssen die Buchungen beibehalten und selbst zusehen wie sie die Lücken zwischen den bereits bestehenden Buchungen füllen. Und wenn sie versuchen diese zu stornieren ..... (einen Ausblick wie das vielleicht in Zukunft aussieht hast du uns ja gezeigt)
Schulung? Na das hört sich ja toll an. Meines Wissens haben die KEINEN Gastgeber vorab angeschrieben.
Wenn es mich betreffen würde (was mir bei Airbnb auch vollkommen egal wäre) dann könnten die mich mal GERN haben 🙂 ! Ich würde alle Buchungen stornieren, egal was die in ihre AGB schreiben. Da wird der Gastgeber eh voll entmündigt.
Danke für die interessanten Artikel. @Gritta0, @Thomas3, @Till-and-Jutta0.
Eine Transparenz in dem Thema fände ich nun auch enorm wichtig. Ich wüsste auch gerne, nach welchen Kriterien die Teilnehmer einer solchen "Schulung" ausgewählt werden, was das Ziel ist und was die Folgen oder die Sanktionen sind - und wofür eigentlich?
Wofür steht denn nun die Firmenphilosophie? Die "Anstrengungen, Gastgeber zu schulen und darüber aufzuklären, dass Airbnb keine Plattform für professionelle Immobilienverwalter ist" (laut Pressetext)? Dafür würde aber eine einfache "Information" reichen, und es wäre keine "Schulung" nötig.
Die Fallberichte finde ich schockierend, aber leider nicht erhellend, zumal die Betroffenen ja keine Aufklärung über die Beendigung ihres Accounts erhalten haben (nur schnell drüber gelesen, vielleicht habe ich etwas übersehen?). Dubios.
Das ist die deutsche Standardmail von Airbnb!
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Leider haben unsere automatisierten Systeme gezeigt, dass das nachfolgend genannte Inserat nicht die Art von Reiseerlebnis bietet, die sich Gäste wünschen. Im Einklang mit unseren Nutzungsbedingungen wird,
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am DATUM 2016 von unserer Plattform entfernt.
Bitte habe Verständnis dafür, dass diese Entscheidung nicht auf einer einzelnen Ursache beruht, sondern sich aus einer Reihe von verschiedenen Kriterien ergibt.
Bis zum DATUM 2016 kannst du weiterhin alle deine Buchungen für die betroffene Unterkunft verwalten oder auch Buchungen annehmen. Diese Buchungen müssen jedoch im Einklang mit unseren Gastfreundschaft Standards und Nutzungsbedingungen stehen.
Nach dem DATUM 2016 wird es dir nicht mehr möglich sein, Buchungen für dieses Inserat anzunehmen und dein Inserat wird nicht mehr in unseren Suchergebnissen erscheinen. Weiter wirst Du nach dem DATUM 2016 deine zu diesem Zeitpunkt bestehenden Buchungen für die betroffene Unterkunft verwalten und durchführen können, sofern du dich unseren Nutzungsbedingungen entsprechend verhältst.
Wir weisen darauf hin, dass du die o.g. Unterkunft nicht wieder auf unserer Plattform anbieten können wirst.
Wir bedauern, dir dies mitteilen zu müssen. Es ist jedoch im besten Interesse unserer Community, die Standards sowie die lokalen und authentischen Erfahrungen zu wahren, die sie erwartet.
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