Ihr dürft theoretisch buchen (es besteht ja kein Reiseverbot), aber höchstwahrscheinlich dürft ihr nicht beherbergt werden (es besteht ein Beherbergungsverbot).
Beispiel SH:
Zurzeit dürfen in Schleswig-Holstein keine Gäste zu touristischen und anderen privaten Zwecken beherbergt werden. Es gelten nur die untenstehenden Ausnahmen.
Das Beherbergungsverbot gilt für
- Hotels, privat und gewerblich vermietete Ferienhäuser, Pensionen und Ferienwohnungen,
- Wohnmobilstellplätze und Campingplätze,
- Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen.
Ausnahmen gelten für Übernachtungen aus
- beruflichen Gründen (z.B. Dienstreisen, Fortbildungen),
- zwingende sozial-ethischen Gründe (dazu zählen Wahrnehmung eines gemeinsamen Sorgerechts, Bestattungen und Sterbebegleitung, Hochzeiten zählen ausdrücklich nicht dazu),
- medizinisch veranlassten Gründen (eigene medizinische Behandlung oder Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren bei einem Krankenhausaufenthalt)
Dazu ist eine schriftliche Bestätigung nötig, die Sie dem Gastgeber vorlegen müssen. Der Gast begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er falsche Angaben macht. Der Gastgeber (z.B. Hotelier) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er aus anderen als den oben genannten Zwecken Gäste beherbergt oder seiner Pflicht zur Prüfung nicht nachkommt.
aus https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Freizeit_Tour...
Ähnlich lauten die VO in den anderen Bundesländern.