Seit heute bis zum 19.4.2020 ist in Baden-Württemberg der Betrieb von Beherbergungsbetrieben untersagt. Eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen.
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@Gabi37 das gibt Hoffnung , ich hoffe dass die anderen Länder schnellstens nachziehen.
Jetzt wäre noch zu klären wer für den bisher entstandenen Schaden (bei Gast und Gastgeber) aufkommt , der duch diese hirnrissige Hauruck-Aktion entstanden ist.