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Der Opening Post ist ja vom Kollegen @Frank677 und der ist in Baden-Württemberg. Wie da die Rechtslage ist weiß ich nicht. Ich habe schon mal versucht die BW-Coronaverordnung zu lesen aber die ist so ein Chaos daß ich mir das nicht antun werde.
In Bayern ist die Rechtslage so, daß touristische Beherbergungen verboten sind. Beherbergungen zu beruflichen, geschäftlichen und glaubhaft notwendigen Zwecken sind aber erlaubt.
In der Bayerischen Verordnung steht kein Wort darüber, daß ein Gast den beruflichen Zweck seines Aufenthalts anhand von Belegen nachweisen muß. Daß man beim Gesundheitsamt nachfragen muß steht auch nirgends.
Wenn der Gesetzgeber mir etwas verbieten will dann muß er sich klar ausdrücken. Wenn nicht, dann verfahre ich so wie ich es aufgrund der Verordnung für zulässig halte. Wenn ein Gast mir gegenüber schriftlich erklärt, daß sein Aufenthalt beruflich bedingt ist, dann glaube ich das.
Airbnb macht es genauso. Wenn ein Gast etwas behauptet dann wird das einfach geglaubt.