Fristversäumnis bei Schadenfall

Christian1153
Level 2
Ottersweier, Germany

Fristversäumnis bei Schadenfall

Liebe Community,

ich habe gerade ein Problem mit der Entscheidung des "Air Cover"-supports. Ich möchte auf den Schaden garnicht eingehen, sondern eher auf die "Abwicklung" seitens Airbnb.

Direkt nach dem Auschecken des Gastes haben wir das Zimmer kurz gereinigt, es war sehr schmutzig, was wir in der Bewertung auch mitgeteilt haben. Dann sind wir 4,5 Wochen in Urlaub gefahren. (Dies kann man übrigens nachvollziehen, da wir unser Zimmer in dieser Zeit blockiert haben) .Nach unserer Rückkehr und den ersten Übernachtungsgästen haben wir einen Schaden festgestellt (Abwasserpumpe verstopft). Ich habe dies dem Gast mitgeteilt und nach dessen Abwehrhaltung mich direkt an den Air-Cover-support gewendet. Nach Schilderung des Sachverhaltes, etc. bekomme ich heute eine Ablehnung wegen Fristversäumnis. Daraufhin habe ich den Sachverhalt nochmals erklärt, Widerspruch eingelegt und bekomme die gleiche Antwort (sinngemäß) wieder: Fristversäumnis. Ich habe das Gefühl, ich kommuniziere mit einem bot 🤖, auf meine Argumentation und meinen Widerspruch wurde nicht eingegangen.

Wie soll ich weiter vorgehen, bzw. wie komme ich weiter?

Klar ist das eine privatrechtliche Sache zwischen mir und dem Gast, aber wie ich hier schon gelesen habe, gibt Airbnb aus Datenschutzgründen keine Adressdaten der Gäste raus. Und ohne Rechtsschutzversicherung ist eine privatrechtliche Auseinandersetzung für mich eher schwierig.

Der Schaden beläuft sich auf geschätzte 750,- Euro,

Vielen Dank für Hilfestellung und jeden Hinweis,

Christian

 

13 Antworten 13
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Christian1153 Das ist ärgerlich. Die Frist scheint tatsächlich abgelaufen zu sein.

 

Für die Zukunft: Lass den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen - dann hast du auch die Kontaktdaten deiner Gäste: https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/Meldepflicht-in-Deutschland-Die-Fakten/m-p/15736...

Danke für die Antwort. Da gibt es jedoch die sogenannte "unverschuldetete Fristversäumnis" die juristisch geregelt ist. Weil "ärgerlich" ist die falsche Beschreibung für den Fall, "Katastrophe" trifft es besser. Bei einem Schaden von 750,- Euro, auf dem ich sitzen bleibe, werde ich ganz schwer überlegen, ob ich weiterhin vermiete. Das erwirtschafte ich in vielen Jahren nicht. Ich kann es mir persönlich nicht leisten, Airbnb als Ehrenamt zu sehen, in das ich nicht nur Zeit, Arbeit sondern auch Geld stecke. Obwohl mir der Umgang mit den Gästen viel Freude macht.

Einen Meldeschein habe ich (das war eine Empfehlung hier aus dem Forum), ich weise die Gäste auch darauf hin, ca. ein Viertel checkt aus, ohne den Meldeschein auszufüllen. Das war leider auch hier der Fall.

 

Vielleicht gibt es jemanden mit juristischen Kenntnissen hier, der mir mit dem Terminus "unverschuldete Fristversäumnis" und den darauf folgenden Konsequenzen weiter helfen kann?!

@Christian1153 

Abgesehen davon, dass sich Airbnb nicht nach unseren Gesetzen richtet, sondern nach deren AGB's (die bei Onlinestellung des Inserates von dir bestätigt wurden) , ist eine "unverschuldete Fristversäumnis" im Zusammenhang mit höherer Gewalt zu sehen.

Wenn eine Unterkunft vermietet wird und kurz nach Abreise der Gastgeber selbst in Urlaub fährt, dürfte dies nicht zutreffen... denn Urlaub ist keine höhere Gewalt und auch keine unverschuldete Frist.

Abgesehen davon, müsstest du dem Gast nachweisen dass die verstopfte Fäkalienpumpe tatsächlich von ihm verstopft wurde und nicht etwa vom letzten Gast oder irgendwie anderweitig defekt wurde.

Fazit :

Du musst den Schaden als Ausgabe verbuchen, kannst ihn eventuell aber steuerlich  absetzen.

 

Edit:

Ich hatte übrigens einen ähnlichen Fall in dem ein Haus das normalerweise von 2-5 Personen bewohnt ist (und auch so vermietet war) zwischenzeitlich von bis zu 15 Personen bewohnt war (lt.Zeugenaussage der Nachbarn). Daraufhin verstopfte das Hauptrohr der Abwasserleitung, da vermutlich mehrmals hintereinander nicht richtig gespült wurde.

Der Schaden war über 2000€ und den Prozess habe ich verloren da das Gericht der Ansicht war, dass ein Abwassersystem immer funktionieren muss, auch wenn mehr als die dreifache Menge heruntergespült wird. Sogar der Umstand, dass es sich bei dem Abwassersystem um eine Fäkaliengrube handelte die nur eine begrenzte Abwassermenge pro Tag aufnehmen kann, wurde nicht gewürdigt...

@Sabine-Ingrid0 Danke für die Aufklärung. Du scheinst Dich juristisch auszukennen und konntest mir diesbezüglich weiterhelfen. Ich kenne die unverschuldete Fristversäumnis aus der Zustellung von gerichtlichen Unterlagen, und da zählt Urlaub dazu und man kann den "vorigen Zustand wieder einsetzen".

Da bleibt mir nichts anderes übrig, als mit dem Gast zu versuchen die Angelegenheit zu klären... was ja eigentlich normal ist. Auf die Unterstützung von Airbnb werde ich also verzichten. (Ich konnte ihn über soziale Netzwerke ausfindig machen)

Klar habe ich die AGB akzeptiert, dennoch bin ich enttäuscht dass ein support-center sich auf "Schwarz-Weiß" beruft und eine besondere Situation nicht berücksichtigt. Das entspricht nicht meinem Verständnis von support, das muss ich einfach sagen!

@Christian1153  ja das ist richtig, wenn du bereits im Urlaub bist und bekommst ein termingebundenes Schreiben, welches du aus diesem Grund nicht rechtzeitig erwidern konntest,  kann unverschuldete Fristversäumnis anerkannt werden.. aber nur wenn vorher nicht bekannt war, dass du mit diesem Schreiben zu rechnen hattest.. ansonsten musst du für eine Weiterleitung deiner Post sorgen ... aber wie gesagt das ist ein ganz anderes Thema.

In deinem Fall hättest du vor deinem Urlaub den Kalender ein paar Tage blockieren müssen, um alles durchzuprüfen und ggf reklamieren zu können.

 

Deine Enttäuschung über den Support kann ich verstehen, andererseits haben die eben auch ihre Vorgaben.

Die beste Lösung ist die, die du schon angesprochen hast... versuche dich mit dem Gast privat (bzw über seine Haftpflichtversicherung) zu einigen.

Viel Glück !

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Christian1153    Meldeschein :

Vertrauen ist gut und Kontrolle ist besser! Ich "laufe" diesem Schein hinterher und/oder weise die Gäste persönlich, per chat oder per whatsapp  darauf hin. Ich habe keine Lust Bußgeld wegen des nicht Ausfüllens zu bezahlen (§§ BMG).
P.S.
Weitere Informationen zum Meldeschein: keyword in die Suchmaschine eingeben
Des Weitern benutze doch bitte das @ um deine Antwort geschickter zuzustellen


@Patricia741 

Die Problematik des Meldescheins ist mir bewusst. Ohne hier "Schlafende Hunde" wecken zu wollen, die Gemeindeverwaltung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie die Meldescheine nicht benötigen.

Dennoch werde ich das Thema jetzt mit mehr Sorgfalt behandeln, nochmals Danke für den Hinweis!

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

 


@Christian1153  schrieb:

... die Gemeindeverwaltung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie die Meldescheine nicht benötigen. ...


Ein Klassiker, so entsteht der

Mythos „Ich habe mich bei meiner Gemeinde erkundigt: Wir müssen das bei uns nicht machen.“

 

Das hat mit dem Bundesmeldegesetz – um das es hier ausschließlich geht – gar nichts zu tun. D.h., auch wenn die Gemeinde sagt, die Unterkunft muss nicht angemeldet werden, so müssen das dennoch die Gäste gem. BMG tun.

Mehr siehe https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/Meldepflicht-in-Deutschland-Die-Mythen/m-p/15736...

@Till-and-Jutta0 

alles klar, Danke!

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Christian1153 ,

 

bezüglich nicht ausgefülltem Meldeschein handhabe ich es ähnlich wie @Patricia741 und achte darauf, dass der Meldeschein bereits beim Check-In ausgefüllt wird. Nur im Ausnahmefall (wir wollen noch schnell was einkaufen und die Geschäfte schließen in 30 min o.ä.) lasse ich mich auf ein späteres Ausfüllen ein und stehe dann spätestens am Morgen des Folgetags wieder au der Matte um den Meldeschein abzuholen. 

 

Schließlich ist das Ausfüllen keine Option sondern eine Pflicht und der Gastgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Meldeschein ausgefüllt wird und muss auch die Ausweisedaten überprüfen.

 

Im Hotel muss ja auch bereits vor dem Check-In der Meldeschein ausgefüllt werden und nicht nur vielleicht irgendwann bei Abreise. 

Christian1153
Level 2
Ottersweier, Germany

@Ralf5 @Patricia741 

Euch beiden nochmals Danke für den Hinweis!

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Christian1153,   dass du den Meldeschein nicht bei der Gemeinde abgeben musst, entbindet dich nicht von der Einhaltung der Meldepflicht an sich. Auch wir verwahren die Meldescheine selbst.   (Da gibt es bestimmte Fristen für die Aufbewahrung).  Das ist ganz unterschiedlich wie eine Gemeinde es handhabt. 

 

@Monika--Elisabeth0 

das habe ich jetzt fast schon befürchtet.

Vielen Dank für den Hinweis!

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