Neuer Lockdown per 2. November

Laura4386
Level 2
Remse, Germany

Neuer Lockdown per 2. November

Hallo zusammen,

 

nunmehr wurde ja heute eine weiterer Lockdown per 2. November seitens der Bundesregierung verkündet.

Wie verhält es sich mit bereits bestätigten Buchungen im Lockdown-Zeitraum ?

Laut Verlautbarungen sind sämtliche touristisch motivierten Übernachtungen verboten.

87 Antworten 87

@Lucas-Aurel0  ganz genau , dein erster Satz hat es auf den Punkt gebracht.... ,

es geht nicht darum die Bevölkerung zu ärgern sondern an den gesunden Menschenverstand zu appelieren .... deshalb wurden in den Richtlinien auch nicht alle erdenklichen Möglichkeiten aufgedröselt die es gibt... was ja auch gar nicht möglich ist.

 

Die meisten Gastgeber sind ja nun auch keine Dummköpfe und können sehr wohl herausfinden um welche Art von Aufenthalt es sich handelt....

 

Im übrigen kann man in die Hausregeln schreiben dass die Corona-Verordnungen zwingend eingehalten werden müssen und keine sonstigen Buchungen akzeptiert werden... , somit liegt der Ball bereits vor der Buchung beim Gast.

 

Aber man kann natürlich alles so lange verdrehen und in Frage stellen, bis das Gegenteil herauskommt.

Judy301
Level 3
Bayern, Germany

 

Sorry, aber ich verstehe Euch nicht. Ich freu mich über Buchungen, noch mehr über solche, die nach dem 14.3. getätigt wurden. Und nein, ich werde meine strengen Stornierungsbedingungen nicht ändern. Die Wohnung ist sehr gut gebucht und ich brauch Planungssicherheit. 

Dass aber ein Gast, den ich nicht beherbergen darf, sein Geld, vollständig, zurück haben möchte, ist für mich selbstverständlich und auch rechtlich so abgesichert. 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Barbara-and-Gerald0  .. nun, die neuen 'Bestimmungen' wurden von Deutschland ja auch erst Ende Oktober erlassen (am 29.? oder so) und wie ich informiert bin, haben mehrere Bundesländer auch gerade so knapp am 2.11. ihre angepassten 'verbindlichen' Texte rausgelassen .. heute haben wir den 3.11. ... und airbnb scheint dies bereits implementiert zu haben, finde ich - entgegen vielem anderem, das airbnb tut - vorbildlich!

 

...eine Glaskugel besitzt airbnb leider auch nicht.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

.. aber ja, ich hoffe, airbnb gibt dazu auch noch ein Rundmail an Gastgeber in DE und AU raus, damit alle Gastgeber informiert sind ( @Anna  )

Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Mika8,  e-mail kam gestern.

Philipp159
Level 2
DO, Germany

Weiß jemand, ob wir einen geschäftlich reisenden Gast aus dem Ausland (Indien) beherbergen dürfen?

Es wird ein Corona Test am Flughafen gemacht und die Testergebnisse sollen innerhalb von 48h zugestellt werden.

@Philipp159, da Du einen eigenen Sanitärbereich für den Gast anbietest, dürfte die Beherbergung für einen Geschäftsreisenden kein Problem sein. Er muss aber wahrscheinlich bis zum Ergebnis des Covidtests in Qurantäne. Willst Du ihn während dieser Zeit versorgen? Genaueres würde ich dies bzgl. deshalb mit Deinem zuständigen Gesundheitsamt abklären, bzw. in der Länderverordnung von NRW nachlesen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja genau der Gast hat einen eigenen Sanitärbereich und keinen Zugang zu unserer Wohnung. Wir kümmern uns auch nicht um die Versorgung der Gäste. Ich denke, dass müssten sie mithilfe von Lieferdiensten machen. 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Es ist auch zu beachten, dass ab 8. Nov 2020 wahrscheinlich verschaerfte Quarantaeneregeln

fuer Ankommende qaus auslaendischen Risikogebieten kommen,

die muessen wahrscheinlich (auch mit Negativtest) generell 5 Tage in hausliche Quarantaene:

 

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Quarantaenepflicht-fuer-Reiserueckkehrer-erst-ab-8-November-413...

und

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/musterquarantaeneverordnung--1798178

Danke für den Hinweis!

Anbei auch noch ein paar interessante Informationen bezüglich Stornierungen :

 

https://www.travelbook.de/news/reiseverbot-urlaub-hotel-corona

.

@Sabine-Ingrid0  

 

Das ist jetzt das 6. Mal daß du hier auf Stornomöglichkeiten hinweist.

 

Warum machst du nicht eine eigene Internetseite auf:

 

  • Sabine's Storno Stadl

    „So stornieren sie als Gast immer kostenlos“

 

Ich mache dann auch eine Seite auf:

 

  • Konkursberatung für airbnb-Gastgeber

 

 

Das habe ich noch nie gesehen daß hier jemand kontinuierlich gegen die Interessen seiner Vermieterkollegen postet. Das was du hier machst ist dasselbe, als würde der Deutsche Hotel und Gaststättenverband ständig Werbung schalten: So storniert man einen Hotelaufenthalt

 

 

Lucas-Aurel0
Level 10
Kaisersbach, Germany

Haha had a good laugh @Ute42 !

Vielleicht ließe sich Sabines Storno Stadl oder Deine Konkursberatung auch mit dem Alpaka-Steuersparmodell kombinieren?

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Ute42, genau das tut die Dehoga. Sie  informiert ihre Mitglieder offen und ehrlich zu Stornierungen!  Ich hab es Dir mal aus der Dehoga Homepage kopiert, da Du wahrscheinlich kein registrierter Nutzer bei Dehoga bist und deshalb die Info auch nicht abrufen kannst.

Auszug:

"Stornierungen und No-Shows – Was nun, was tun?

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zu Stornierungen in der Gastronomie und Hotellerie. Dazu besteht im Downloadbereich die Möglichkeit, wichtige Ticker und Merkblätter herunterzuladen.

Grundsätzlich dürfen Stornierungskosten vom Gast nicht verlangt werden, wenn diese aufgrund der behördlichen Untersagung anfallen würden. Dies gilt für Hotelzimmer genauso wie für Veranstaltungen/Versammlungen und auch für Reservierungen im Gastronomiebereich. Sollten Anzahlungen geleistet worden sein, sind diese an den Gast zurückzuerstatten."

@Ute42  ich verlinke diese Informationen weil es thematisch in diesen Thread gehört und leider immer wieder Fehlinformationen von dir verstreut werden.

 

PS.: Ich hatte dich gebeten mich nicht mehr zu @ ten..... !!

 

Es wäre nett wenn du dies auch berücksichtigen könntest und deinen ego-Trip wo anders ablassen könntest....

 

Wenn du mit deinem Mopping nicht aufhörst werde ich dich melden.. und das ist mein voller Ernst.

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