HalloIch hatte gerade drei Buchungen hintereinander, die wie...
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HalloIch hatte gerade drei Buchungen hintereinander, die wieder storniert haben. Ich hatte bisher moderate Stonierungsbedingu...
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Darf ich die Ferienwohnung in Abwesenheit des Gastes betreten wenn
-die Fenster bei Regen offenstehen?
-die Heizung im ganzen Haus kalt istund der Monteur kommt?
-bei längerer Abwesenheit des Gastes das Licht Tag und Nacht brennt?
Wie ist die rechtliche Lage??
[*Titel bearbeitet]
>>bitte erst informieren, wenn man keine ahnung hat! hier geht es um jura, nicht um moralische ansichtsweisen!<<
Das kann ich leider nur zurückgeben..
Der Thread ist im übrigen längst ausreichen erläutert und seit 2 Jahren beendet.
Dieses Forum ist dafür da um Gastgebern zu helfen und nicht um sie mit Falschinformationen zu verunsichern.
Das beste ist ja dass du einen Link sendest den du anscheinend nicht mal selbst verstanden hast.
@Fabian595, sinnvoller als einen Link, indem sich einige Sätze widersprechen, wäre es, den zuständigen Gesetzestext einzustellen, bzw. einen Link dazu. Und sogar dann ist es vielfach eine Auslegungssache, sonst gäbe es nicht Entscheidungen von Obergerichten, die in der Erläuterung darauf hinweisen, dass es sich bei der betreffenden Entscheidung um einen Einzelfall handelt, der nicht so einfach auf alle anderen ähnlichen Situationen umgelegt werden kann.
Abgesehen davon bleibt immer die Frage offen, ob durch eine reine Beherbergung von Gästen, deren Aufenthalt zwischen 1 und durchschnittlich 7 Tagen ein "Mietvertrag" wie bei Dauervermietung zustande kommt.
@Monika--Elisabeth0 unerheblich. mein erster beitrag dazu beschreibt alle wichtigen dinge. wer anders glaubt zu denken, kann gerne anders reagieren. dann aber nicht wundern, wenn es zivil- und/oder strafrechtliche konsequenzen gibt. nochmals: das hausrecht liegt beim gast, nicht beim gastgeber.
im übrigen war der link als „vgl.“, was im jura meint: man kann vergleichen bzw. nachlesen. dieser link umfasst nicht meinen ganzen beitrag.
wer sich einigermaßen sicher sein möchte, kann sich an meinen beitrag halten. ansonsten, bitte geld bezahlen und sich selbst beim rechtsanwalt des vertrauens erkundigen!
Du hast sicher recht.
Jedoch wenn es zu einem vom Gast gewollten Schaden kommt, wer ist der leidtragende?
Und dies auch wenn der Gastgeber nicht eingreift.
Natürlich der Vermieter/Gastgeber.
In diesem Fall hat der Gast recht, den airbnb unterstützt eher den Gast als der Gastgeber.
@Tamara206 der gastgeber darf die mietsache im „notfall“ also wie ich meinte wenn „gefahr in verzug“ ist, auch ohne die zustimmung des gastes betreten.
nur ein „notfall“ muss auch wirklich vorliegen.
bei schlechtem wetter die mietsache zu betreten, nur um die fenster zu schließen, ist kein „notfall“.
rechtssicher müsste also schon fast eine „überschwemmung“ vorliegen, um das zutrittsrecht zu begründen.
Genau das Wasser unter der Eingangstüre raus laufen.
🤔 was sind den die Pflichten des Gastes?
@Tamara206 der gast ist natürlich dazu verpflichtet, einen schaden an der mietsache zu vermeiden. kann er allerdings nichts dafür oder beruht der schaden dann z. b. auf fahrlässigkeit, so haftet der gast dementsprechend.
das hausrecht bzw. die unverletzlichkeit der wohnung ist ein hohes gut, zumindest in deutschland. darunter fällt auch eine airbnb-mietsache.
es ist schwierig genau einen „notfall“ zu definieren. dass könnte auf die umstände des einzelfalls dann ankommen.
das hausrecht zu verletzen, kann aber für den gastgeber ernste konsequenzen haben.
@Fabian595 tut mir leid aber von was redest du eigentlich die ganze Zeit ?
Du schreibst :
"außer bei offensichtlichem „gefahr in verzug“, ist der gast immer vorher um zustimmung zu erfragen, ob die mietsache betreten werden kann."
Jetzt wäre die Frage was verstehst du unter offensichtlicher Gefahr ?
Ok du bist 27 und Krankenschwester und keiner verlangt dass du juristische Kenntnisse hast aber....
Du mietest eine Ferienwohnung lässt alle Fenster offen und machst eine Bergtour... das Wetter schlägt um und der Gastgeber ist nicht berechtigt die Fenster zu schließen ?
Nur weil du sie vergessen hast zu schließen oder einfach nur zu "egoistisch" bist um daran zu denken bzw die Hausregeln zu lesen.......?
Ist das o.g. eine Gefahr oder was ist das in deinen Augen ? Dein Hausrecht ?
bitte an die forenregeln halten! ich kann dazu nicht mehr sagen, als wie schon bisher.
@Fabian595 ja, richtig....
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@Sabine-Ingrid0 das sind keine falschinformationen. ich bitte sie die forenregeln einzuhalten, da ansonsten eine meldung an den community-manager erfolgt.