Hallo zusammen, liebe Gastgeber-Kolleginnen und-Kollegen in ...
Hallo zusammen, liebe Gastgeber-Kolleginnen und-Kollegen in Köln! Ich bin seit 8 Jahren Gastgeber in Köln mit allen nötigen E...
Darf ich die Ferienwohnung in Abwesenheit des Gastes betreten wenn
-die Fenster bei Regen offenstehen?
-die Heizung im ganzen Haus kalt istund der Monteur kommt?
-bei längerer Abwesenheit des Gastes das Licht Tag und Nacht brennt?
Wie ist die rechtliche Lage??
[*Titel bearbeitet]
@Veronica-and-Richard0: Untergriffig: österreichisch: Beleidigung oder versteckter Angriff.
@Fabian595 ... nach wie vor leider kein Link zum Gesetzestext .. lediglich zu einem Buch zum Mietrecht. Ich bin mir durchaus bewusst, dass insbesondere 'Kommentare' zum Recht (welcher dieses Buch aber nicht ist) wesentlich in der Rechtsprechung sind, zumindest hier in der Schweiz ... dennoch .. für einen Juristen müsste es doch möglich sein, den/die betreffenden Artikel des Gesetzes zu nennen.
@Monika--Elisabeth0... in der CH sind Ferienwohnungen mehr oder weniger dem Mietrecht unterstellt, OR 253ff, Ausnahme ist z.B. dass Ferienwohnungen nicht den Sozialschutzbestimmungen unterliegen. Manchmal geht man auch von einem Innominatvertrag aus.
Untergriffig kennt man in der CH auch nicht, lediglich übergriffig 😉
@Mika8 im „jura“ besonders im zivilrecht finden sich bestimmungen meist nicht im wortlaut in einem gesetz. an diesem beispiel, könnte man sich zur definition über die art des vertragsverhältnisses bei airbnb, eine erste information „herausholen“. es ist nicht meine aufgabe 100 % sicherers hier beizutragen, dafür kann man zum rechtsanwalt gehen. lediglich ein „lichtblick“ am ende des tunnels und eine unverbindliche hilfestellung für alle, die keine tausende euros in einen rechtsstreit investieren möchten. lieber vorsichtig sein, als nachher weniger im geldbeutel zu haben, oder eine strafe kassieren. wenn hier leute anderer meinung sind ist dass okay ... diejenigen können ja dann ihre eigenen erfahrungen mit der polizei, dem gericht und dem airbnb-gast hier reinschildern 👌
@Fabian595 auf 4 langen Seiten haben hier verschiedene Gastgeber mitgeteilt, dass sie im Falle eines Falles die Unterkunft des Gastes betreten würden, bzw. es auch schon getan haben.
Bisher hatte sich noch keiner von den Gästen beschwert und kein Gastgeber mußte diesbezüglich Erfahrungen mit der Polizei oder einem Gericht machen.
Eine Hilfestellung um nicht tausende Euros in einen Rechtsstreit zu investieren?
Da mußte selbst mein Schwager breit grinsen. (Er war Richter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.)
Bei einem Rechtsstreit müsste der Gast zunächst in Vorkasse treten und dann den Beweis erbringen dass ihm der Gastgeber beim Betreten der Unterkunft die Mona Lisa entwendet habe. Mit 99,99% Wahrscheinlichkeit würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder groben Unfugs eingestellt werden und der Kläger würde auf seinen Kosten sitzen bleiben.
@Ilona18falsch.
achso, mich würde der name ihres „schwagers“ interessieren 😀
die beweislast liegt hier beim vermieter, nicht beim gast: beweislastumkehr (vgl. z. b. bghz 3, 162, 172f.).
in zivilverfahren gibt es keine einstellungen wegen: „geringfügigkeit oder groben unfugs“ 😂
grober unfug gibt es auch in keinem strafverfahren 😅
In der Bundesrepublik Deutschland war „grober Unfug“ bis zur Strafrechtsreform 1975 noch als Übertretung strafbar. § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB alter Fassung ordnete für eine Übertretung wegen groben Unfugs eine Geldstrafe bis zu 500 Deutsche Mark oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen an. Die Ersatzvorschrift des § 118 OWiG n. F. orientiert sich nunmehr eng an der vorhergehenden Fassung des § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB a. F. Daher darf die bisherige Rechtsprechung zur Vorgängernorm auch für die Auslegung des § 118 OWiG n. F. herangezogen werden.
„achso, mich würde der name ihres „schwagers“ interessieren“
Ja klar, wir kennen hier nur Deinen Nicknamen und Ilona soll Dir den Namen ihres Schwagers nennen, ganz klar.
Ich werde mich hier nicht weiter in die Disskussion einbringen, 4 Seiten reichen völlig, schüttel gerade nur den Kopf. 1. Semester?
@Gerlinde0 nix 1.Semester. Er ist 27 Jahre und lernt Krankenschwester, so stand es in seinem Profil das er jetzt gelöscht hat damit er hier den Möchtegernjuristen abgeben kann.
😅 denkst du ich hab vorher nichts anderes gemacht? dass was hier in diesem thread stattfindet, ist mal wieder typisch für menschen, die nichts besseres zum tun haben, als andere zu kritisieren 😅 viel spaß noch 😀 und nein, ich bin bereits fertig mit dem 1. 🥳 und dass heißt bitteschön krankenpfleger 🤪
@Fabian595... niemand hat hier von dir verlangt, '100 % sicheres' beizutragen .. wir fragten lediglich nach dem Artikel des Gesetzes .. sollte von einem Juristen nicht zu viel verlangt sein 😉
@Sabine-Ingrid0 da hast du vollkommen Recht. Aber die Anspielung auf den groben Unfug mußte ich unbedingt bringen - auch weil das ein Lieblingsausdruck meines Schwagers ist. Den Namen kann jeder googlen, erst Richter beim Bundesverfassungsgericht, dann Landgerichtspräsident.
Aber jetzt ist es wirklich genug mit dem Futter! 🍔 🌭 🥘
@Ilona18 sorry. aber man merkt ihnen an, dass sie keine ahnung haben 😅 nein, nicht 1. semester, sondern examen 😂😂👌
Hallo zusammen,
Dies ist ein sehr komplexes Thema, und hier im CC schätzen wir den Austausch von unterschiedlichen Meinungen, solange jeder respektvoll gegenüber anderen Mitgliedern ist. Wir können das Thema anfechten, aber wir sollten uns dabei nicht gegenseitig provozieren.
Da das Gespräch vom eigentlichen Thema letztendlich abgewichen ist und etwas "persönlicher" wurde, werde ich diesen Thread nun schließen. Ihr seid mehr als willkommen, einen neuen Thread zu diesem Thema anzufangen oder euch an anderen bestehenden Themen zu beteiligen. Dieser Thread wird nicht gelöscht, es können lediglich keine neuen Antworten gepostet werden.
Vielen Dank für euer Verständnis!