Hallo zusammen, liebe Gastgeber-Kolleginnen und-Kollegen in ...
Hallo zusammen, liebe Gastgeber-Kolleginnen und-Kollegen in Köln! Ich bin seit 8 Jahren Gastgeber in Köln mit allen nötigen E...
Hallo,
Ich mietete ein airbnb für 5 Monate in Deutschlandund die Vermieterin erhält E-Mails, in denen wir(meinFreund und ich, mit denen ich in airbnb lebte) gebeten werden, mehr als 128€ zu zahlen. Ichverstehe nicht, warum wir diese Steuer zahlenmüssen, obwohl wir nur kurzfristig Mieter sind. Ich brauche Hilfe, bitte
Ich finde es immer wieder erstaunlich wenn Neulinge hier in der Community zu Dauerschreibern werden und Rechtsberatung machen und nicht einmal den richtigen Sachverhalt darstellen.
Ihr @Brigitte-Und-Michael0 gebt hier die Hälfte der gesetzlichen Vorschriften wieder und ruft andere dazu auf sich mit Arbeit und Kosten zu belasten, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.
Wisst ihr ob die Wohnung von Dana (das ist die Vermieterin) als Ferienwohnung (Betriebsstätte) registriert ist, oder ob es sich um private Vermietung und Vermögensverwaltung handelt.
Der Gesetzgeber schreibt in solche einem Fall vor, dass wenn hier vom Mieter der Wohnsitz angemeldet wird, was in diesem Fall offensichtlich der Fall ist, die GEZ Zahlungspflicht auf den Mieter übergebt.
Ihr solltet sehr vorsichtig sein, anderen zu raten so etwas gerichtlich zu lösen, da die Anwaltskosten die GEZ Gebühren deutlich übersteigen, und die jungen Menschen sicher nicht Rechtsschutzversichert sind.
In diesem Fall sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass ein Streit wegen der geringen Summe nicht lohnt, und solange ich die Anmeldung noch geduldet habe mussten die Gäste die GEZ bezahlen da keine Betriebsstätte vorliegt. Es kommt immer auf die jeweilige Situation an.
Falsche Beratung im Internet ist ein ganz heißes Eisen, weniger ist manchmal mehr.
Hallo,
Ich höre, was Sie sagen, aber ist es in meiner Situation immer noch notwendig, dass ich mich darum kümmere, wenn ich schon seit mehreren Monaten ausgezogen bin, versucht habe, den Dienst zu kontaktieren, ohne eine Antwort zu erhalten, und nichts mehr von der Vermieterin gehört habe?
Vor allem, weil die Kosten mit fortschreitender Zeit immer höher werden. Und es kommt nicht in Frage, dass ich jetzt unkalkulierbare Gebühren zahle, obwohl ich im November versucht habe, sie zu erreichen und nie eine Rückmeldung bekommen habe, verstehen Sie? Außerdem habe ich französische Freundinnen, die zur gleichen Zeit nach Deutschland gereist sind und nicht all diese Probleme hatten (eine war in einer Wohngemeinschaft und eine in einem Airbnb, genau wie wir!)
Ich brauche nur eine kurze und klare Antwort zu diesem Thema, da es für mich als Nicht-Deutsche schwierig ist, alles zu verstehen.
Vielen Dank für die Zeit, die Sie sich für mich nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Emeline
Grundsätzlich müssen Vermieter Rundfunkgebühren für Ferienwohnungen zahlen, da eine vermietete Ferienwohnung rechtlich als „Betriebsstätte“ gilt. Die gleiche Regelung gilt natürlich auch bei der GEZ für Ferienhäuser.
Als Information für @Jörg8
Die Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen. Für Entscheidungen eines Nutzers, die lediglich aufgrund der Informationen und ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Einzelsituation getroffen werden, übernehmen wir keine Verantwortung.
Wie oben bereits beschrieben kein Rechtsberatungsportal.
Ob junge Leute keine Rechtsschutzversicherung haben lieber @Jörg8 hat der TL sich nicht geäußert.
War es Vertragsbestandteile der Buchung und wussten die Gäste das Sie GEZ bezahlen "müssten" , wohl eher nicht. Sonst hätten Sie das Thema nicht eingestellt.
Laut GEZ von Ferienwohnungen gilt:
Das Verwaltungsgericht Oldenburg fiel im März 2023 ein Urteil über die Frage der Zahlung der GEZ für Ferienwohnungen. Es entschied, dass Verwalter von Ferienwohnungen nur dann zu Rundfunkgebühren verpflichtet sind, wenn sie die Ferienwohnungen in eigenem Namen vermieten. Grundsätzlich liegt die Rundfunkbeitragspflicht bei den Eigentümern. Geklagt hatte ein Vermietungsservice, der Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut.
@Brigitte-Und-Michael0, das ist keine Antwort, entweder habt ihr meinen Text nicht gelesen oder nicht verstanden. Unsinn wird nicht besser nur weil man ihn wiederholt.
1. ist die Wohnung vermutlich nicht als Ferienwohnung registriert, damit unterliegen sie nicht den Gesetzen und Vorschriften für Ferienwohnungen
2. sind Ausländer (in diesem Fall Franzosen) nach Deutschland gezogen und haben hier Ihren Wohnsitz angemeldet.
Dies gilt nach deutschem Recht als regulärer Mietvertrag. Sie haben nach der Defintion des deutschen Meldegesetzes ihren Lebensmittelpunkt hier nach Deutschland verlegt, da sie mehr als 50 % der Zeit hier verbringen, also ist dies der Erstwohnsitz.
Damit geht die GEZ Pflicht auf den Mieter über. (keine Chance vor Gericht gegen diese Argumentation des Vermieters anzukommen)
Du motivierst die jungen Damen gegen Windmühlen zu kämpfen ohne die Sachlage genau zu kennen.
Ich erlaube mir nicht zu entscheiden wer anhand der Sachlage im Recht ist, und weise auf die unterschiedlichen Gesetze hin, weil ich zu wenige Fakten kenne, und die Dame sich aufgrund zu geringer Deutschkenntnisse nicht exakt ausdrücken kann.
Es geht mir darum dass wir hier im Forum schon viele "Ratgeber" hatten, und die Beratenen die Sache ausbaden mussten, während sich die Ratgeber in der Community abmeldeten.
Ihr versteht ja noch nicht einmal, dass die meisten Wohnung bei airbnb gar keine Ferienwohnungen sind, und damit auch nicht unter das Ferienwohnugsgesetz fallen. Andere lesen dann solche Aussagen in euren posting:
Unser Anliegen ist es lediglich das Gäste wissen sollten, das für die GEZ Gebühre, der Vermieter die Kosten trägt bzw. eh für die erste Ferienwohnung befreit ist.
Falls es zukünftig einen ähnlichen Fall geben sollte, dann wissen zumindest die Gäste, das diese die GEZ nicht zahlen müssen.
Die Situationen der Vermieter von airbnb sind so inhomogen und unterschiedlich, dass du niemals eine allgemeingültige Aussage treffen kannst. Aber eines ist ganz sicher, es werden hier weit mehr reguläre Wohnungen angeboten als Ferienwohnungen, und wer länger hier ist weiß das auch.
Daher sind für die Mehrheit der hier angebotenen Wohnungen eure Aussagen schlicht falsch,.
Das ist der einzige Grund warum ich mich gezwungen sah hier zu intervenieren. Ich melde mich in der Regel nur noch wenn man Beratene vor Beratenden schützen muss, aber jetzt reicht es mir aber auch schon wieder.
Könnten Sie meine oben gestellte Frage beantworten?
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Hallo,
Ich höre, was Sie sagen, aber ist es in meiner Situation immer noch notwendig, dass ich mich darum kümmere, wenn ich schon seit mehreren Monaten ausgezogen bin, versucht habe, den Dienst zu kontaktieren, ohne eine Antwort zu erhalten, und nichts mehr von der Vermieterin gehört habe?
Vor allem, weil die Kosten mit fortschreitender Zeit immer höher werden. Und es kommt nicht in Frage, dass ich jetzt unkalkulierbare Gebühren zahle, obwohl ich im November versucht habe, sie zu erreichen und nie eine Rückmeldung bekommen habe, verstehen Sie? Außerdem habe ich französische Freundinnen, die zur gleichen Zeit nach Deutschland gereist sind und nicht all diese Probleme hatten (eine war in einer Wohngemeinschaft und eine in einem Airbnb, genau wie wir!)
Ich brauche nur eine kurze und klare Antwort zu diesem Thema, da es für mich als Nicht-Deutsche schwierig ist, alles zu verstehen.
Vielen Dank für die Zeit, die Sie sich für mich nehmen. »
Mit freundlichen Grüßen,
Emeline
@Emeline102, vermutlich wirst du 128 € bezahlen müssen.
Deine Freundin ind er WG muss nicht bezahlen, da nur einmal pro Haushalt bezahlt werden muss und diese von WG übernommen wird.
- Ich weiß nicht wer von Dir Geld will GEZ oder Vermieterin,
- ich weiß nicht ob die Bafög bekommen hast oder Studentenkredite in Frankreich, dann könntest du eine Befreiung beantragen.
Ich habe einfach zu wenige Informationen um deine Frage zu beantworten. Ich weiß ja nicht einmal mit wem du bisher was kommuniziert hast.
Grüße Jörg
Dieses Thema zieht sich schon eine Weile hin und gerade diese von @Jörg8 erwähnten Unklarheiten, machen es um so schwerer, eine Antwort zu geben.
Als das Theme los ging, hatten die, die sich beteiligt hatten, schon Schwierigkeiten zu verstehen, wie die Sachlage überhaupt ausschaut.
Da dies hier kein Forum für solche Themen ist, können wir hier nur vermuten und Anregungen geben, aber eine klare Antwort kann hier niemand geben. Zudem solltest du dich wirklich anderweitig informieren und absichern, da hier keiner eine verbindliche Lösung geben kann.
Schau doch mal, ob du mit der Vermieterin, der Behörde Kontakt aufnehmen kannst. Dass gar nicht geantwortet wird, kann auch nicht sein, aber da hatten wir am Anfang ja auch schon Links ausgetauscht.
Oder schau auch einmal, ob du ein Forum für Expats finden kannst. Das könnte dir eine Idee geben, wie ernst die Lage ist.
Und wie bereits vorher erwähnt, ist es auch etwas seltsam, dass du den Brief nicht hast, oder gar nicht gesehen hast (kann mich nicht mehr genau erinnern), so weiß man ja noch nicht mal, ob es wirklich in deinem Namen ist, ob du überhaupt hättest zahlen müssen etc...
Danke allen für die Hilfsversuche und ich hoffe wirklich, du kannst es bald aufklären! 🍀