Hallo zusammen, liebe Gastgeber-Kolleginnen und-Kollegen in ...
Hallo zusammen, liebe Gastgeber-Kolleginnen und-Kollegen in Köln! Ich bin seit 8 Jahren Gastgeber in Köln mit allen nötigen E...
Hallo,
Ich mietete ein airbnb für 5 Monate in Deutschlandund die Vermieterin erhält E-Mails, in denen wir(meinFreund und ich, mit denen ich in airbnb lebte) gebeten werden, mehr als 128€ zu zahlen. Ichverstehe nicht, warum wir diese Steuer zahlenmüssen, obwohl wir nur kurzfristig Mieter sind. Ich brauche Hilfe, bitte
Ich habe das Dokument fotografiert, aber ich weiß nicht, wie ich es machen soll, da es am Ende des Dokuments alle Details und meine Unterschrift zufinden scheint. Ich nehme an, wir müssen das Papier zurückschicken. Allerdings habe ich das Papier nicht bei mir. Glauben Sie, dass ich einen Scheck von einem französischen auf ein deutsches Konto ausstellen kann? Denn ich möchte es nicht übel nehmen und dass er am Ende immer noch dieses Papier schickt, weil sie meine Zahlung nicht richtig erhalten haben.
Tut mir leid, dass es sich so kompliziert für dich gestaltet. Dass die Beziehung zur ehemaligen Vermieterin nicht gut ist, hilft dabei wenig...oder hat das ganze vielleicht auch aufgelöst? Denn Bescheide hätten ja schon vorher angekommen sein müssen.
Ich würde mich an deiner Stelle mit der Behörde direkt in Verbindung setzen (über den obigen Link). Diese sollten dir sagen können, was genau du jetzt tun musst/kannst. 🍀
Der Brief datiert vom 15. September. . .
Könnten Sie mir bitte den Link zurückgeben? Auf diese Weise mache ich keine Fehler. Ich kann es kaum erwarten, mit dieser Geschichte fertig zu werden, weil es super kompliziert ist, Ausländerin zu sein.
Weil ich schon versucht habe, sie anzurufen, aber ichkann sie nicht erreichen. Und ich finde keine E-Mail-Adresse, so ist es auch sehr schwierig, sie zukontaktieren. Ich weiß nicht, wie ich. . .
Ich weiss nicht, wie ich machen kann*
du musst es einfach überweisen. Etwas anderes kann ich Dir nicht sagen, keinen Scheck! Du kannst es auch von Deinem Konto abbuchen lassen, dazu müsstest Du der GEZ Deine Unterschrift übermitteln.
Hier sind viele Infos über die Gebühren für Studenten. Sicher hast Du den ersten Fragebogen ignoriert, das hättest Du nicht tun sollen.
https://www.iamstudent.de/blog/gez-informationen-fuer-studenten/
Hier findest Du die Bankverbindungen! Vergiss nicht, Deine Kenndaten anzugeben, die stehen auf dem Bescheid. Besser wäre gewesen, sich gleich an der Hochschule zu informieren, dort gibt es Beratungsstellen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html
@Emeline102
Hier wäre ein Link zu deren Kontaktformularen. Dort wird auch erwähnt, dass es zurzeit zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen kann, weswegen du dort vielleicht auch nicht durchgekommen bist. Obwohl die Telefonnummer auf der Seite funktioniert nur, wenn man aus Deutschland anruft, vielleicht lag es auch daran..
Schau dir einmal "eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen." an oder auch "meinen Rückstand in Raten zahlen."
Wie @Gerlinde0 jetzt auch gesagt hat, viel mehr können wir da für dich nicht tun.
Ich möchte nur noch einmal hinzufügen, den ausstehenden Betrag schnell zu begleichen, denn wenn es an ein Inkassounternehmen geht, wird es noch einmal teurer und womöglich unangenehmer.
Auf dem Kontaktformular habe ich „eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen“ erwähnt. Ich hoffe, dass das Problem schnell gelöst wird, denn ich möchte nicht mehr bezahlen, als es ohne hin schon der Fall ist. Ich erwarte jetzt ihre Antwort.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Hilfe !!
Das sehe ich allerdings anders.
Grundsätzlich müssen Vermieter Rundfunkgebühren für Ferienwohnungen zahlen, da eine vermietete Ferienwohnung rechtlich als „Betriebsstätte“ gilt. Entrichten Vermieter bereits für die eigene reguläre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Ab der zweiten Ferienwohnung muss dann ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Die gleiche Regelung gilt natürlich auch bei der GEZ für Ferienhäuser.
Dieses gilt selbst bei einer Mietzeit von 5 Monaten
Liebe Grüße Brigitte und Michael
Ich verstehe nicht ganz. Was soll ich in diesem Fall tun ?
Mit freundlichen Grüßen,
Emeline
Hallo @Emeline102 ,
wir würden gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Gebührenbescheid/Ihre Zahlungsaufforderung vom (Datum) ein.
Zur Begründung: (Erkläre hier, warum Du dem Bescheid widersprichst......)
Erkläre dort , das du eine Ferienwohnung von Herr/Frau XY ; Adresse angemietet hast. Am besten wäre noch die GEZ Kundennummer vom Vermieter.
Im Netzt gibt es genügend Musterformular Widerspruch GEZ
Liebe Grüße Brigitte und Michael
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber denken Sie, dass das immer noch notwendig ist, da ich seit Juli letzten Jahres nicht mehr in Deutschland bin und nichts mehr von der Vermieterin gehört habe?
Mit freundlichen Grüßen,
Emeline
Liebe @Emeline102 ,
ob es jetzt noch Notwendig ist, bezweifel wir mal. Wir empfinden zumindest, dass das einmal richtig gestellt werden sollte hier im CC.
Falls es zukünftig einen ähnlichen Fall geben sollte, dann wissen zumindest die Gäste, das diese die GEZ nicht zahlen müssen.
Liebe Grüße Brigitte und Michael
Es tut mir leid, ich bin mir nicht sicher, ob ich alles verstanden habe, das ist nicht mehr nötig, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Emeline
Liebe @Emeline102 ,
da es sich um ein laufendes (oder bereits abgeschlosses) Verfahren handelt (aus Juli 2023). Gibt es natürlich Fristen für einen Widerspruch. Ob unter Umständen ein Verfahren eingeleitet wurde oder laufend ist uns nicht bekannt. Ob der Gastgeber Regresspflichtig ist, oder nicht solltest Du Dich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen. Weder wir noch jemand anderes wird Dir in Deinem Fall weiterhelfen können.
CC ist kein Rechtsberatungsportal.
Wir fanden Deinen Beitrag hier im CC wirklich sehr gut. Erstaunt waren wir nur über Beiträge, welche inhaltlich nicht richtig waren.
Unser Anliegen ist es lediglich das Gäste wissen sollten, das für die GEZ Gebühre, der Vermieter die Kosten trägt bzw. eh für die erste Ferienwohnung befreit ist.
Dein GEZ Bescheid war ein automatisches Verfahren der GEZ , gegen solche Bescheide gibt es Fristen für einen Widerspruch.
Ob es speziell in Deinem Fall Erfolgsaussichten gibt (da Juli 2023) kann ich Dir nicht beantworten . Ob es zivilrechtliche Ansprüche gegen Deinen damaligen Vermieter bestehen sollten, kann ich Dir nicht beantworten. Allerdings wäre nach deutschem Recht die Verjährungsfrist 3 Jahre und das laufende.
Ob es nötig ist keine Ahnung.
Wir denken allerdings, dass Deine Frage bereits beantwortet wurde.
- Vermieter sind für die GEZ Gebühren zahlen.
- Widerspruch einlegen gegen GEZ Bescheid.
P.S.: Du darfst natürlich die Antwort markieren, welche am hilfreichsten war.
Liebe Grüße Brigitte und Michael