Hallo Zusammen. habt ihr bei euch eine Infotafel wie die Öff...
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Hallo Zusammen. habt ihr bei euch eine Infotafel wie die Öffnungszeiten in den Geschäften sind Feiertag/Sonntage?da die meist...
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Liebe Community,
ich habe gehört, dass die Online-Identifizierung für Aufenthalte in Italien seit 2025 gem. italienischer Gesetze NICHT mehr erlaubt sein soll und der Gastgeber seine Mieter zwingend persönlich treffen müsse, um sie mit Hilfe ihrer Ausweise zu idenfizieren und diese Daten dann an die entsprechenden ital. Behörden übermitteln zu können.
Ich habe jetzt eine Ferienwohnung in Italien gebucht und der Vermieter bittet mich, sowohl eine Kopie der Ausweise (Vorder-und Rückseite) sowie ein "Selfie-Video" (auf dem ich sowie mein Ausweis zu sehen sind) auf einer Platform außerhalb Airbnb (er hat mir einen Link geschickt, der auf ".io" endet) hochzuladen. Ich bin verunsichert, ob das rechtens sein kann, denn ich kenne die Idenfizierung via "Selfie-Video mit Ausweis" nur aus Live-Chats (z. B. bei Registrierung einer neuen SIM), nicht aber in Form einer speicher- und reproduzierbaren Video-Datei. Was denkt ihr über dieses Verfahren? Ist das überhaupt sicher / legal?? Und wie lief das bei euch mit der Identifizierung durch den Vermieter ab, falls ihr 2025 schon einen Italien-Aufenthalt hattet?
Ich danke euch im Voraus für Informationen zu diesem Thema und eure Einschätzungen bzw. Erfahrungen!
LG
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Genau @Birte-Cordula0 , die Online-Identifizierung der Gäste von Aufenthalten in Italien war nie erlaubt und dieses Verbot ist noch einmal durch ein Rundschreiben des Innenministers am 18 Nov. 2024 an alle Polizeibehörden in Italien verstärkt worden.
Du kannst dem Gastgeber aber folgende Identitätsdaten aller Besucher (auch der Kinder jeglichen Alters) vorher schriftlich mitteilen (ohne Foto):
- Vorname(n) wie auf dem Ausweis
- Nachname
- Geburtsort und -Tag
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Art des Ausweises
- Nr. des Ausweises
- Ausstellungsort
Diese Daten muss der Gastgeber beim Check-in “de visu” (mit den eigenen Augen) der Personen gegenüber verifizieren und innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der zuständigen Questura (Polizei) melden.
Wenn es sich um eine touristische Kurzzeitvermietung handelt müsste der Gastgeber auch einen Kurzzeit-Mietvertrag ausstellen der bei der Ankunft unterschrieben werden muss.
Touristische Gewerbebetriebe wie CAV (casa vacanze) B&B (Bed & Breakfast), Affittacamere (Zimmervermietung) brauchen keinen schriftlichen Mietvertrag ausstellen.
Grazie @Juliane !
Hallo @Birte-Cordula0 , zum Hintergrundwissen, Airbnb sagt dazu:
Gäste dürfen vor ihrer Ankunft nicht um Übermittlung von Fotos ihres amtlichen Lichtbildausweises gebeten werden, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen oder Compliance-Gründen erforderlich, wie nachstehend erläutert.
siehe https://www.airbnb.de/help/article/2799
Kannst deinem Vermieter ja das schicken und das mal bei ihm hinterfragen. Soll er darlegen, inwieweit das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der italienische Link würde dann https://www.airbnb.it/help/article/2799 lauten.
Danke euch für eure super-schnelle Antwort und Hilfe!
So wie du das beschreibst, kann ich deine Bedenken erst recht sehr gut verstehen. Das erst einmal allgemein dazu. Ahnung habe ich leider keine...😁
Danke dir @Till-and-Jutta0 für die schnelle Hilfe schon mal dazu.
Vielleicht weiß @Angela1056 da auch etwas dazu? 🤔
Genau @Birte-Cordula0 , die Online-Identifizierung der Gäste von Aufenthalten in Italien war nie erlaubt und dieses Verbot ist noch einmal durch ein Rundschreiben des Innenministers am 18 Nov. 2024 an alle Polizeibehörden in Italien verstärkt worden.
Du kannst dem Gastgeber aber folgende Identitätsdaten aller Besucher (auch der Kinder jeglichen Alters) vorher schriftlich mitteilen (ohne Foto):
- Vorname(n) wie auf dem Ausweis
- Nachname
- Geburtsort und -Tag
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Art des Ausweises
- Nr. des Ausweises
- Ausstellungsort
Diese Daten muss der Gastgeber beim Check-in “de visu” (mit den eigenen Augen) der Personen gegenüber verifizieren und innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der zuständigen Questura (Polizei) melden.
Wenn es sich um eine touristische Kurzzeitvermietung handelt müsste der Gastgeber auch einen Kurzzeit-Mietvertrag ausstellen der bei der Ankunft unterschrieben werden muss.
Touristische Gewerbebetriebe wie CAV (casa vacanze) B&B (Bed & Breakfast), Affittacamere (Zimmervermietung) brauchen keinen schriftlichen Mietvertrag ausstellen.
Grazie @Juliane !
Grazie von mir für deine schnelle Hilfe und glasklare Erklärung dazu! 🤩
@Birte-Cordula0 Damit solltest du jetzt ja ganz gut "bewaffnet" sein, oder? Lass es uns wissen und der "beste Antwort" Knopf wartet auf deinen Klick. 😁
Jetzt hat das auch mit dem Antworten geklappt 🙂 Bitte entschuldigt die Verzögerung - irgendwie wurde meine gestrige Antwort nicht gesendet (wahrscheinlich war meine Internet-Verbindung Schuld 🙄)
Danke für deinen Support!!!
Liebe Community,
vielen herzlichen Dank für eure schnellen Antworten und eure detaillierten Informationen und Ratschläge @Till-and-Jutta0, @Angela1056 und @Juliane!!!
Ich habe zwischenzeitlich den Vermieter kontaktiert und ihm meine grds. Bedenken bezüglich der Legalität eines online Check-In in Italien geschildert. Leider ist der Vermieter auf diese Frage gar nicht weiter eingegangen sondern hat lediglich auf einen Paragraphen im ital. Gesetz verwiesen, welcher allerdings nur besagt, dass die Daten der Gäste/Mieter durch den Vermieter an die zuständigen ital. Behörden übermittelt werden müssen (habe den Paragraphen gegooglet und übersetzt). Also diese Antwort des Vermieters ging am Kern meiner Frage ganz elegant vorbei musste ich feststellen 😕
Ich habe den Vermieter auch nach alternativen Möglichkeiten zur Identifizierung (wie z. B. persönlicher Check-In unter Vorlage unserer Ausweise vor Ort) gefragt - darauf habe ich keinerlei Antwort erhalten. Der Vermieter hat lediglich erklärt, dass ich (zusätzlich zu den Fotos aller Ausweise = Vorder- und Rückseite) kein "Selfie-Video" auf der Website (außerhalb airbnb) hochladen müsse, sondern lediglich ein Foto (Selfie), auf welchem ich (die "Hauptmieterin"/Vertragspartnerin) den Ausweis neben mein Gesicht halte. Wirklich glücklich bin ich mit dieser Antwort nicht.
Ich werde daher jetzt - wie von Angela1056 vorgeschlagen - die von Angela oben genannten persönlichen Daten (Namen, Ausweis-Nr. usw) per AirbnbChat an den Vermieter übermitteln (ist das erlaubt? gegenüber airbnb habe ich mich ja schon verifiziert) und abwarten, ob ihm das vorerst genügt.
Ich hätte außerdem noch eine Rückfrage an Angela1056: Es handelt sich bei der Immobilie um ein Appartment/Wohnung (kein B&B), als Co-Vermieter ist neben mehreren Einzelpersonen u. a. auch ein Gewerbe angegeben. Ich möchte dort eine Woche Urlaub mit meinen beiden Töchtern (beides Kinder) machen. So wie mir das auf der erwähnten Website (außerhalb airbnb) aussieht, soll ich dort nicht nur die besagten Ausweisfotos usw. hochladen sondern auch einen Mietvertrag unterschreiben. Vor Eingabe meiner Daten kann ich den Vertrag aber nicht einsehen/herunterladen. Grds. würde ich den Vertrag gerne auch erst dann unterschreiben, wenn ich vor Ort bin und mal in die Wohnung habe reinschauen können. Ist nur ein Bauchgefühl, ich will wirklich niemandem negative Absichten unterstellen - bloß wenn ich eine Wohnung miete (egal ob in D oder woanders auf der Welt) dann schau ich mir die Wohnung ja auch VOR Vertragsunterzeichnung an. Ist das in Italien grds. genauso üblich? also dass man einen Mietvertrag erst dann unterschreibt, wenn man das Objekt wenigstens mal kurz in Augenschein nehmen konnte? Sollte das Objekt nicht den Fotos entsprechen, dann wüsste ich auch gar nicht, wie ich aus diesem Vertrag (der ja außerhalb airbnb geschlossen wird) wieder rauskommen könnte.
Ich werde jetzt erstmal den Vermieter nochmals anschreiben und erneut auf das Verbot des online Check-In in Italien ansprechen - ich halte euch auf dem Laufenden und danke euch nochmals für eure Aufmerksamkeit und eure wertvolle Hilfe!
LG
Womöglich passt denen das nicht so ganz, dass jemand sich informiert hat und bei deren Anforderungen nicht ganz mitspielen möchte. Daher das nicht Antworten oder drumherumreden...🤔
Das mit dem Vertrag fand ich jetzt auch interessant, gerade bei "nur" einer Woche Aufenthalt. War dir das vor der Buchung bewusst? Das sollte nämlich vor der Buchung klar sein. Dazu habe ich hier einen Hilfsartikel gefunden.
@Till-and-Jutta0 @Juliane , bei Kurzzeitvermietung muss in Italien ein schriftlicher Mietvertrag ausgestellt werden, auch wenn es sich nur um eine Nacht handelt.
Diese Regeln müssen aber ganz klar im Inserat angegeben sein.
Leider ist es meistens nicht klar ersichtlich ob es sich bei einem Inserat auf Airbnb um eine touristische Kurzzeitvermietung oder um eine Vermietung mittels eines Gewerbebetriebes handelt. Letztere haben ja keine Pflicht, einen schriftlichen Mietvertrag auszustellen, da reicht eine mündliche (oder schriftliche z.b. per email) Vereinbarung wie es bei Hotels üblich ist.
Uff! Was für eine Wirrwarr. Obwohl du scheinst da einen guten Durchblick errungen zu haben und kannst es auch verständlich rüberbringen. Ist die italienische Bürokratie schlimmer als die deutsche, oder wirkt es nur so? 😅
@Juliane schrieb:. Ist die italienische Bürokratie schlimmer als die deutsche, oder wirkt es nur so? 😅
Sie IST schlimmer. 😞
Da haben "wir" (Deutschland) ja noch was aufzuholen! 😉
Liebe @Juliane , wir haben uns in Italien inzwischen daran gewöhnt und ich muss sagen, ich fühle mich durch einen Mietvertrag und die Kenntnis der Identitätsdaten aller Gäste sicherer bei meiner Vermietung. Ich kann die Gäste jederzeit zur Verantwortung ziehen und bei meinen Klauseln im Mietvertrag, bei denen der Mieter z. B. unterschreibt, dass das Haus ordentlich und sauber übergeben wurde und dass eventuelle Fehlfunktionen schriftlich innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden müssen, kann er sich nicht hinterher bei Airbnb beklagen und eventuelle unberechtigte Ansprüche stellen.
Eine der letzten Auflagen, denen wir in Italien folgen müssen, ist die Einrichtung des CIN (Codice Identificativo Nazionale). Diesen Code muss jeder Kurzzeitvermieter an der öffentlichen Straße vor seinem Mietobjekt anbringen und auch er ist mit viel Bürokratie verbunden und ist vor allem für Ausländer, die in Italien vermieten, schwer zu erhalten.
Eine ganze Reihe illegaler oder nicht angemeldeter Vermietungen sind aber dadurch jetzt verhindert worden.
Das hier ist mein CIN
Das sind ein paar sehr wichtige Vorteile, das stimmt. So gesehen eigentlich gut, dass man dazu verpflichtet ist und es so auch keine allzu ausufernden Diskussionen geben sollte.
Dann kann man aber auch gratulieren zum Erlangen des CIN! Also: Gratulation! 🎉