Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Kurzzeitvermietung über Airbnb.
Die Situation sieht folgendermaßen aus: Die Wohnung befindet sich im Hinterhaus eines Mehrfamilienhauses im 2. Obergeschoss in Berlin und ist laut Teilungserklärung Teileigentum – also Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.
In der Teilungserklärung steht weiterhin: 1) Für die Ausübung eines Gewerbes ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich. a) Teileigentumseinheiten können zu allen gewerblichen Zwecken genutzt werden, ausgenommen Sexshops, etc.
Frage: Ist eine Kurzzeitvermietung über Airbnb möglich? Oder gibt es Möglichkeiten, dies über das Amt zu erfahren?
Vielen Dank für eure Antworten!