Airbnb hatte vor einem Jahr Erleichterungen beim Entfernen v...
Letzte Antwort
Airbnb hatte vor einem Jahr Erleichterungen beim Entfernen von Rachebewertungen angekündigt. Die Praxis zeigt leider, dass ni...
Letzte Antwort
Logge dich mit deinem Airbnb-Konto ein, um weiterzulesen, zu teilen und dich mit Millionen anderen Gastgebern weltweit zu vernetzen.
Hallo,
ein Airbnb-Gast hat vor ca. 3 Wochen eine Urheberrechtsverletzung begangen über meine IP-Adresse (WLAN) und ich habe als Host nun den ganzen Ärger. Der int. Gast streitet alles ab, ich war an dem Tag aber nachweislich nicht in der Wohnung. Das Thema ist airbnb bekannt, es passiert aber nichts.
Hat Jemand Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen? Ich soll eine Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Danke für Hinweise.
Peter
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
@Peter4174 Was für ein Urtei liegt vor? Eines gegen dich, eines das genau deinen Fall behandelt (Gastgeber) oder ein grundsätzliches bzgl. Haftung? Und von wann ist das?
Hast du dem gegnerischen Anwalt den Sachverhalt bereits geschildert? Wie begründet der Anwalt den ungewöhnlich hohen Streitwert? Mit "wiederholt" oder "gewerblich"?
Eine Urheberrechtsverletzung ist aber definitiv kein Sachschaden in der Wohnung, sondern eher ein Vermögensschaden. Die Haftpflicht greift damit eher auch nicht.
Ich persönlich würde es erstmal schildern, wie es ist und zusätzlich mitteilen:
Ich darf und kann personenbezogene Daten meiner Gäste aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergeben.
Sollte eine zuständige Behörde oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung treffen, werde ich selbstverständlich kooperieren.
Hallo @Peter4174 ,
das ganze nennt sich Störerhaftung. Du als Anschlußinhaber bist verantwortlich für illegale Sachen, die über Deinen Anschluss gemacht werden.
Ich dachte eigentlich, daß diese Störerhaftung mittlerweile abgeschafft wurde, ist aber anscheinend doch nicht so.
Ich hatte vor mehreren Jahren einen solchen Fall wie Du. Auf keinen Fall die Strafe bezahlen und auch keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Such Dir umgehend einen Anwalt, der auf sowas spezialisiert ist (der kann Dir dann auch sagen, ob es sowas wie die Störerhaftung überhaupt noch gibt). Ich hab damals im Internet den passenden Anwalt gefunden.
Nach ein paar Anwaltsbriefen hin und her ist es dann meistens erledigt.
Mich hat das damals 300 € für den Anwalt gekostet, da ich zu dem Zeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung hatte, leider aus eigener Tasche.
Vorbeugend mache ich seitdem folgendes :
Mit der Fritzbox lässt sich ein separates, von Deinem WLAN unabhängiges Gäste-WLAN aufspannen. Mit Passwort, das ich nach jedem Gast wechsele. Hier kann man auch z.B. ein Jugendschutzmodul aktivieren, bestimmte Seiten sind dann gesperrt. Außerdem kann man bestimmte Seiten von Datentauschbörsen usw. blockieren.
Jede Nacht um Mitternacht schickt mir die Fritzbox eine E-Mail mit allen An- und Abmeldungen des Tages, die über das Gäste-WLAN stattfanden. Diese Mail speichere ich im Ordner des Gastes ab, um im Fall der Fälle Beweismittel zu haben.
Zusätzlich lasse ich mir von jedem Gast eine WLAN - Vereinbarung unterschreiben (Vordruck bekommt man im Internet) und hefte diese zusammen mit dem Meldeschein ab. Gelegentlich gibt es Fragen, was das ist. Aber so eine Vereinbarung unterschreibt man im Prinzip in jedem Hotel für die Nutzung des WLANs. Zwar nicht analog mit Stift und Papier, sondern durch Setzen eines Häkchens bei " Bedingungen gelesen und akzeptiert". Lesen tut das kein Mensch....
Diese Vereinbarung schicke ich mit einem entsprechenden Hinweis dem Gast schon im Voraus, damit die Verwunderung beim Check-In nicht zu groß ist. Funktioniert weitgehend problemlos.
Viel Erfolg !
Das schaue ich mir auch noch mal genauer an.
Ich habe den Gastzugang so eingerichtet, wie es mir die Fritzbox vorgeschlagen hat.
Aber das mit dem Protokoll finde ich ja auch gut.
Dieser Hinweis hilft auch mir sehr.
Liebe Grüße Silvia
Hallo,
danke. Es geht um 950 EUR und eine Unterlassungserklärung. Es liegt sogar ein Urteil vor. Der Gast aus Spanien streitet alles ab, war aber allein in der Wohnung.
Gesondertes Passwort und AGB Ergänzung ist gut, aber zig Mal pro Monat das PW wechseln ist nicht praxisnah.
Im Prinzip ist dies ein Schaden in der Wohnung durch den Gast, nur digital verursacht.
Hatte gehofft, airbnb regelt dies schneller über die Versicherung. Dies ist nicht das erste Mal, dass sowas bei airbnb auftritt.
Danke, Petet
Wenn Du ja quasi zugibst, das Passwort nicht zu wechseln, kann Dein Gast ja erfolgreich alles abstreiten. Denn es könnte ja, theoretisch zumindest, jeder Exgast gewesen sein, der sich in Reichweite Deines WLAN befindet. Ich kenne Deine Örtlichkeiten nicht, bei mir würde aber schon ausreichen, wenn jemand mit dem Auto im Hof steht.
Passwort zu wechseln ist, meiner Meinung nach, absolute Pflicht.
Warum das nicht praxisgerecht sein soll, erschließt sich mir nicht.
Wenn ich am PC sitze und Meldeschein, WLAN-Vereinbarung usw. für den nächsten Gast ausdrucke, ist der Wechsel des Passworts für das Gäste WLAN über die Fritzbox Bedienoberfläche ein Zeitaufwand von max. 1 Minute. Anschließend einen QR Code zum komfortablen Einloggen für den Gast ausdrucken, fertig.
Du bist für Dein WLAN verantwortlich, nicht Airbnb und auch sonst keiner.
Hallo,
das WLAN ist nur in meiner Wohnung technisch nutzbar und ich war nachweislich nicht vor Ort.
Was man zukünftig macht, werde ich noch klären. Danke für die gutgemeinten Hinweise. Am Ende ist der Host immer Inhaber der IP-Adresse, d.h. die Klage und die Unteröassungserklärung landet immer zuerst beim Host.
Mir geht es jetzt konkret um Empfehlungen zum konkreten Fall. Ich hätte mir ehrlich gesagt gewünscht, dass man als Host eine gewisse Unterstützung von airbnb erfährt.
Gruss,
Peter
@Peter4174 Was für ein Urtei liegt vor? Eines gegen dich, eines das genau deinen Fall behandelt (Gastgeber) oder ein grundsätzliches bzgl. Haftung? Und von wann ist das?
Hast du dem gegnerischen Anwalt den Sachverhalt bereits geschildert? Wie begründet der Anwalt den ungewöhnlich hohen Streitwert? Mit "wiederholt" oder "gewerblich"?
Eine Urheberrechtsverletzung ist aber definitiv kein Sachschaden in der Wohnung, sondern eher ein Vermögensschaden. Die Haftpflicht greift damit eher auch nicht.
Ich persönlich würde es erstmal schildern, wie es ist und zusätzlich mitteilen:
Ich darf und kann personenbezogene Daten meiner Gäste aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weitergeben.
Sollte eine zuständige Behörde oder ein Gericht eine entsprechende Anordnung treffen, werde ich selbstverständlich kooperieren.
Hallo,
es liegt konkret ein Urteil des Landgericht München vom 21.10. vor. Der Gast hat am 15.10. 30 Sekunden bei bitorent Content distribuiert oder runtergeladen. Mir wurde alles am 30.10. als Inhaber der IP zugestellt per Post. Filing am 01.11. bei Airbnb ist heute abgelehnt worden mit der formalem Begründung, ich hätte nicht innerhalb der 14 Tage den Schaden gemeldet, was ja technisch überhaupt nicht schneller geht als Beklagter.
Man steht also also (Super)Host mit Totalschaden dar.
ich kann belegen, dass ich nicht zu Hause war. Laut Ausführung des Anwalts der Gegenseite besteht eine sekundäre Darlehungslast. Wer nun bei airbnb die Stammdaten des Gastes abfragt, muss ich klären.
Der Gast aus Spanien ist über alle Berge mit 5 Sternen von mir.
Bin für gute Ideen sehr empfänglich.
Gruss, Peter
BitTorrent.
Genau um diese Plattform ging es auch bei meinem Fall damals. (Ist übrigens bei den Seiten, die im Gäste-WLAN der Fritzbox gesperrt werden können, schon voreingestellt...).
Funktioniert, vereinfacht gesagt, so :
Man stellt Dateien (Filme, Musikdateien usw.) auf seiner Festplatte zum Runterladen für andere User zur Verfügung, im Gegenzug darf man dafür bei anderen Usern Dateien für sich runterladen.
Dein Gast hat vermutlich nicht gemerkt, das Dateien bei ihm runter geladen wurden, daher streitet er ab, etwas getan zu haben.
Ich möchte Dir nochmals dringend raten, einen geeigneten Anwalt aufzusuchen, sonst kommst Du aus der Nummer nicht raus...
Was mich etwas stutzig macht, ist Deine Aussage "Wer nun bei airbnb die Stammdaten des Gastes abfragt, muss ich klären.".
Was meinst Du mit Stammdaten abfragen ?
Du hast doch hoffentlich ordnungsgemäß vom Gast einen Meldeschein ausfüllen lassen , und hast dadurch alle wichtigen Daten von ihm, die Du jetzt brauchst (Name, Geburtsdatum, Anschrift)?
Von Airbnb wirst Du diese Daten vermutlich niemals erhalten, das ist Dir hoffentlich klar.
Hi Gregor,
danke für due Erfahrungen. Da gehen die Erfahrungen über die Jahre aber stark auseinander.
Ich habe als Gast bei airbnb noch niemals irgendwo einen Meldeschein ausgefüllt und mich hat auch nie Jemand noch zusätzlichen Infos gefragt, die über das Profil hinausgehen. Ich habe dies bislang auch noch nie als Host getan. Ich habe derzeit nur die Angaben, die man als Host von airbnb erhält.
Der Gast hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bitorrent benutzt, aber es gibt ja auch andere Plattformen. Wir reden hier über eine Nutzung von ca. 30 Sekunden laut den Beweisen in der Klageschrift.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass airbnb bei einer richterlichem Verfügung die Stammdaten des Gastes in Europa nicht herausgeben muss an ein Gericht, ich mag mich irren.
Mal schauen, was das Gespräch mir dem Anwalt des Klägers ergibt.
Gruss,
Peter
Seit 2015 gibt es eine Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe.
Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen, es ist hier in der community schon öfters besprochen worden und es gibt hier reichlich Lesestoff dazu.
Aber ich finde es erschreckend, das anscheinend ein großer Teil der Airbnb-Gastgeber meint, sich über bestehende Bestimmungen hinwegsetzen zu können.
In diesem Fall eine Bestimmung, die ja, abgesehen von ein bisschen Bürokratie, einen Vorteil für den Gastgeber bietet !
Ich sehe das so :
Ich lasse doch mir wildfremde Menschen in mein Haus, in meine Wohnung. Da möchte ich doch bitte grundlegende Informationen über diese Menschen haben, also Name, Anschrift usw., damit ich im Fall der Fälle, der bei Dir @Peter4174 ja offensichtlich eingetreten ist, diese Daten zur Verfügung habe.
Ich möchte nicht oberlehrerhaft rüberkommen, aber ich kann zu so etwas nur den Kopf schütteln...
Ich hoffe, das der Fall für Dich gut aus geht.
Danke für die Ausführungen.
Letzte Fragen zum Verständnis:
- Lassen Sie als Host sich Angaben der Gäste unterschreiben und machen sich zusätzlich eine Kopie des Personalausweiss / Reisepass?
- Ist dies Teil ihrer Hausordnung / AGB?
- Was passiert, wenn ein Gast die Angaben verweigert, keine Passkopie zulässt oder nicht unterschreibt beim Checkin? Verwehren Sie ihm dann die gebuchte Unterkunft?
Gruss,
Peter
@Peter4174, ohne Pass/Personalausweis gab's bei mir keinen Check-in.
Das waren quasi die Eintrittskarten.
Diskussionen habe ich nicht zugelassen. Grundlage waren meine Hausregeln ("AGBs").
Das gemeinsame Eintragen der Gäste-Daten in den Meldeschein inkl. Abgleich der Daten mit dem/n RP/PA - auch von deutschen Staatsangehörigen - war fester Bestandteil meiner Check-in Routine und hat den Check-in nur um wenige Minuten verlängert.
Vermutlich hatte dieses Vorgehen auch einen gewissen psychologischen Effekt. Denn die Gäste wussten spätestens ab diesem Zeitpunkt, dass ich weiß, mit wem ich es zu tun habe.
Hallo Udo6,
danke für das Sharing der Erfahrung.
1) Den Vorhang stelle ich mir bei asiatischen Gästen mit Blick auf die Sprache schwierig vor. Nimmst Du zusätzlich noch ein Foto von dem RP / PA als Absicherung?
2) Psychologisch mag dies helfen, aber technisch ist dies natürlich kein Schutz gegen Ansprüche Dritter, wenn ein Gast Urheberrechte ignoriert.
Ich schwanke noch ob ich airbnb komplett sein lasse oder schlicht das WLAN abklemme.
Ich bin auch enttäuscht, dass es von Seitem airbnb Null Hilfestellung gab bislang.
Gruss,
Peter
@Peter4174, mir waren alle legalen Mittel recht, die Identität meiner Gäste zu prüfen. Im Zweifel habe ich auch Fotos/Kopien von deren Ausweise gemacht, sofern sie es erlaubt haben.
Natürlich hilft dir das jetzt bei deinem aktuellen Problem nicht, doch für die Zukunft hast du wohl bessere Karten, wenn du die Tipps von @Gregor12 befolgst, ein separates WLAN installierst, das dir die An-/Abmeldungen sowie die MAC und Device-Namen protokolliert und einen "böse IP-Adressen Blocker" verwendet.
Ich bin noch einen kleinen Schritt weiter gegangen und hatte einen komplett separaten Internetanschluss für Gäste.
WLAN gar nicht mehr anzubieten ist wohl auch nicht die Lösung. No-WLAN befreit dich zwar vom Abmahn-Risiko, schreckt aber womöglich auch verantwortungsvolle Interessenten ab.