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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Fuer alle die Online-Daten abfragen, z. B. auf Online-Kontaktformularen, elektronischen Meldeboegen, ...,
gilt ab Mai 2018 eine Verschaerfung der Datensicherheit (EU-Datenschutzgrundverordnung, EU-DSGVO).
Wer sich nicht daran haelt (z. B. keine verschluesselte (https)-Datenuebertragung benutzt), dem droht erhebliches Ungemach;
die Abmahnmafia steht schon in den Startloechern, siehe Abmahn-Horror fuer Online-Unternehmen
Ich habe diesbezueglich mein Onlineformular fuer Buchungsanmeldungen schon ueberarbeitet und Verschluesselung eingestellt.
TOP INFO
Danke für den Beitrag, @Veronica-and-Richard0!
Ich frage alles für den Meldeschein über den Airbnb-Chat ab.
Damit sollte der EU- Norm gefolgt sein.
Herzliche Grüße
Warum lassen sich die Deutschen diesen Abmahnterror eigentlich gefallen?
Wer hat das überhaupt erfunden?
Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?
PS: ich frage die Angaben für die Polizeimeldung erst beim Check-In ab. Dann sind die auch top aktuell und ich habe keine Doppelarbeit.
obrigkeitsgläubig? Tja, das ist in der Schweiz schon 1291 beim Gesslerhut mächtig in die Hose gegangen 😉
Hinter dem Abmahn-Horror steckt ganz viel Geld.
Mit Entsetzen lese ich die Enthüllung, dass die Deutsche Umwelthilfe, formal eine NGO, sich zu einem Drittel aus Anmahnungen und zum Großteil aus staatlichen Geldern finanziert.
FAZ.net: Die Umwelthilfe ist Umweltschutzorganisation und Abmahnverein zugleich. Ihr Verbandsklagerecht nutzt sie geschickt. Jetzt wird bekannt: Bundesministerien finanzieren die Diesel-Klagen indirekt mit.
Solange sich mit Abmahnungen trefflich Geld auf Kosten anderer verdienen lässt, hat niemand der Entscheider richtiges Interesse daran, dies abzuschaffen.
Auch die Hotelindustrie ist zum Thema Datenschutz und Abmahnwahnsinn alarmiert und veranstaltet interne Informationsveranstaltungen dazu (Experte Michael Toedt).
Quelle: AHGZ, 11. Apr 2018
Die neuen Gesetze fuehren zu abstrusen Verhalten:
"Und so passiert es dieser Tage, dass sich bei beruflichen Treffen beide Parteien bei der Überreichung der Visitenkarten gegenseitig mündlich versichern, die Kontaktdaten darauf auch wirklich nutzen zu dürfen."
Quelle: Wirtschaftswoche, 23.05.2018
Ich bin mit nichts weiter im Internet präsent, als mit dem Eintrag bei Google-Buissnes.
Weisst du, ob ich da noch was explizit beachten muss?
@Anja236: da faellt mir im Augenblick nichts ein.
Ich habe mein Gaestebuch auch deaktiviert, obwohl fuer Privatleute das DSGVO nicht so streng gehandhabt wird.
Und mein Online-Meldeformular habe ich "korrekt" umgebaut, so dass es eigentlich abmahnsicher sein sollte.