Ich denke auch, dass man hier klar unterscheiden muss zwischen dem Vorgehen von Airbnb und dem nicht-nur-Airbnb-betreffenden Zweckentfremdungsverbot in #Berlin.
Airbnb scheint es ja mit das entspricht nicht dem Grundgedanken von Airbnb zu begründen - die "authentic and local experience". Ob eine reine Ferienwohnung mit einem Gastgeber, der nicht vor Ort ist, diesem Gedanken entspricht, sei dahin gestellt.
Ob eine Ferienwohnung unter das Zweckentfremdungsverbot fällt, auch.
Wie gesagt, das eine hat nur bedingt mit dem anderen zu tun.
Dass die Transparenz von Airbnb massiv zu wünschen übrig lässt, versteht sich von selbst.