Betrug? Mache ich mich als Gastgeber straffällig, wenn ich darauf eingehe?

Dennis349
Level 3
Berlin, Germany

Betrug? Mache ich mich als Gastgeber straffällig, wenn ich darauf eingehe?

Ich habe heute eine äußerst seltsame Anfrage erhalten und frage mich, ob und wenn ja inwiefern wir Gastgeber durch Akzeptieren solch kruder Angebote uns straffällig machen.  Quasi geschenktes Geld klingt natürlich verlockend und ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Host hier "zuschlagen" würde. Daher interessiert mich: Inwiefern würde man sich straffällig machen? Beteiligung an Geldwäsche o.Ä.? Oder könnte man sich entspannt zurücklegen und sich denken: "Was juckt es mich, was der Gast mit dem Geld seiner Firma macht?"

Doch nun erst einmal das "Angebot":

 

"I want to rent yourr home, becausse I get a bussiness trip to your city. But I will not sstay in your house, I will stay in apartment of my friendss. My company pay for reservation (here, on airbnb) and money we will share with you.
IMPORTAANT! Date is not accurate, please Firstly contact me via vvaatssap"

 

Nun noch mal meine genaue Frage:

Würde ich als Host diesem Herrn die Wohnung für einen Monat vermieten, er aber nie aufkreuzt, ich ihm über das Mediationscenter 50, 60, 70 % zurückgebe und das alles beim Finanzamt angebe … begehe ich dann eine Straftat?

Bin gespannt auf Eure Meinung dazu.

62 Antworten 62
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich denke, Airbnbs Trust & Safety würde dich vor Dummheiten bewahren und dein Inserat suspendieren.

@Dennis349  , ich würde so eine Anfrage einfach nicht ernst nehmen und nicht darauf antworten ... sind die Rechtschreibfehler original so wie in der Anfrage ?

Ja, ich habe da nichts geändert. 

Thomas975
Level 2
Hamburg, Germany

Der "Witz" am Betrug ist ja, dass der Betrogene den Haken an der Sache nicht bemerkt, bis es zu spät ist. Er treibt das Spiel mit einem für ihn Frenden, also ist der Trick wahrscheinlich gut durchdacht. Ich hätte ja den Verdacht, dass er einen Dreh gefunden hat, an das Geld zu kommen. Und dass ich als Vermieter dabei nicht allzugut wegkommen würde. 

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Dennis349 Meine Meinung, das klingt nach Beihilfe zum Betrug.

@Dennis349  @Udo6  , Betrug gegen dritte ist eigentlich nicht eindeutig erkennbar auch wenn es mit einiger Fantasie vorstellbar wäre (zB steuerlicher Abzug von Reisekosten). Das ist aber nicht das Problem des Vermieters denn vermuten kann man viel oder wenig.

Ich denke dass Udo eventuell derjenige ist der betrogen wird wenn er darauf einginge ...... aber angenommen es stimmt was in diesem Text steht, dann ist es so dass der Fragesteller das Geld für die Übernachtung von seiner Firma bekommen würde , da er aber die Möglichkeit hat privat zu übernachten braucht er eine Rechnung und würde das Geld mit Udo teilen (ohne Meditationscenter). In diesem Fall wäre höchstens die Firma des Fragestellers betrogen aber auch nicht wirklich weil sie ja eine Übernachtung bezahlen muss und es eigentlich keinen Unterschied macht wo er übernachtet.

Normalerweise machen das Monteure über eine fixe Übernachtungspauschale , damit bekommen sie einen gewissen Betrag von der Firma, suchen sich die günstigere Unterkunft selbst aus und können somit legal Geld sparen.

Ohje, ich hoffe dieser Kelch geht an mir vorbei. Das wär ja ein Ding, wenn Dennis349 die Anfrage annimmt und ich der Betrogene bin...

@Sabine-Ingrid0 Du hast die Namen verwechselt, ich (Udo) würde auf so eine Anfrage keinesfalls eingehen und den Anfrager umgehend flaggen.

Dennis349
Level 3
Berlin, Germany

… und ich (Dennis) gehe auf solche Sachen auch nicht ein, Udo. Wie bereits mehrfach erwähnt: Ich interessiere mich lediglich dafür, ob und wie ein Gastgeber sich (aus Naivität, Geldgier oder was auch immer) selbst in Gefahr bringt, indem er auf solche Deals eingeht.

@Dennis349  , (sorry für die Namensverwechslung)   , ja du hast vollkommen recht, es ist ja auch eine interessante Frage.

Grundsätzlich begehst du keine Straftat wenn jemand bei dir ein Zimmer mietet es aber nicht bezieht und du ihm sozusagen als Ausgleich einen Teil des Geldes (zB 50%) wieder zurückgibst.

Wenn er eine Rechnung über die gesamte Summe erhält könnte er diese steuerlich voll absetzten obwohl er nur die Hälfte tatsächlich bezahlt hat....., es liegt aber nicht in deiner Verantwortung was derjenige mit der Rechnung macht.

Andererseits musst du die gesamte Einnahme (die ja so bei rbnb gebucht ist) versteuern obwohl du nur 50% erhalten hast.... ob sich das rechnet kann aber pauschal nicht beantwortet werden.

Da es aber im Vorfeld schon so angefragt wird und es sich unverkennbar um eine vorsätzliche Trickserei handelt, die dir als Gastgeber wenig bis nichts bringt, würde ich ebenfalls eindeutig die Finger davon lassen.

re: "Andererseits musst du die gesamte Einnahme (die ja so bei rbnb gebucht ist) versteuern obwohl du nur 50% erhalten hast."
Unsinn. Wenn der Gastgeber 50% nach der Stornierung erstattet, muss er natürlich auch nur die anderen 50% versteuern.
Alles korrekt also. Ich werde jetzt mal weiter lesen, denn mich interessiert der Clou an der Sache.
Ich habe nämlich gerade das selbe Angebot erhalten.
Ich vermute, wenn man den Anfragenden anrufen würde, würde er die Erstattung in bar verlangen, und sein Konto, von dem aus er gebucht hat, wäre aber überhaupt nicht liquide. Er würde dann also mit 50% Erstattung abdüsen, hätte abere nix bezahlt.

Wenn man ihn aber nicht anruft, sondern gleich die Stornierungserstattung über ebenfalls den AirBnB Zahlungsweg anbietet, ist das für ihn nicht mehr interessant.

@Mark289  kein Unsinn ! Die Buchung bleibt ja bestehen und muss als Einnahme voll versteuert werden.

Für den Gastgeber rechnet es sich nur wenn er das Zimmer sofort weitervermieten kann, das ist dann auch legal, es ist lediglich eine Doppelbelegung.

Wenn eine offizielle Stornierung möglich ist wäre das ganze natürlich uninteressant.

Unsinn. Wenn er refound will muss er stornieren. Die Unterkunft ist also nur für 2 Tage geblockt.
Versteuern muss man nur den Gewinn. Also Buchungseinkünfte abzüglich refound.
Wenn er keine offizielle Stornierung durchführt, wäre das ganze natürlich ebenso interessant wie eine ganz normale Buchung.
Wenn er nicht kommt und nicht storniert, hat er Pech gehabt.
Wenn er storniert, bekommt er seine Hälfte und der Gastgeber die andere Hälfte und kann neu vermieten.
Da hat man als Gastgeber nix zu verlieren.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0,  irgendwie krieg ich es jetzt gar nicht mehr auf die Reihe:

 

Eine  Buchung, sagen wir für 30 Tage.  Gastgeber bekommt das Geld nach dem geplanten check-in und soll dem Gast, der ja nicht kommt, die Hälfte zurückzahlen.  So - und  der Kalender bleibt trotzdem gesperrt, weil der Gast ja nicht storniert.  Also gibt es auch keine  neue Buchung für diese Zeit. Da ist doch der Gastgeber der Gelackmeierte.  

Oder er storniert, bekommt aber keine Geld zurück (Langzeitbuchung - gelten 30 Tage z.B. schon als Langzeitbuchung?) und der Gastgeber kann ev. neu vermieten.  In so einem Fall geben ohnedies die Meisten das Geld zurück.

Egal wie man es dreht und wendet - draufzahlen tut in diesem Fall der Gastgeber.

@Monika--Elisabeth0.. richtig , für einen reinen Airbnb-Gastgeber der die Unterkunft nicht weiter vermieten kann macht es keinen Sinn, aber das ganze ist ein Klassiker aus der Hotelbranche... dazu folgendes einfaches Beispiel (es gäbe aber noch viele andere Beispiele) :

Ein Selbständiger bucht ein Hotelzimmer in China für 2 Monate, er bucht lange voraus weil dort meist Hotelzimmermangel herrscht......, dort angekommen merkt er dass sein Hotel ungünstig liegt und dass es ein Hotel in der Nähe seines Arbeitsumfeldes gibt das ideal wäre und sogar noch viel billiger ...

(in dem gebuchten Hotel ist eine stornierung ist nicht mehr möglich da bereits Reiseantritt).

Er geht also zum Hotelmanager und macht ihm folgenden Vorschlag :

Du kannst das Zimmer weiter-Vermieten da ich es nicht unbedingt brauche, gib mir von der bereits bezahlten Summe die Hälfte zurück und wir sind Quitt...

Wenn das Zimmer sofort weiter zu vermieten ist rechnet es sich also für den Hotelmanager.

 

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, da magst du recht haben, nur - wenn jemand hier im CC so etwas postet, gehe ich davon aus, dass auch airbnb gemeint ist. 😉

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