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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Die europäische Union hat airbnb heute aufgefordert seine Vertragsgestaltung anzupassen.
Ich habe mir das alles durchgelesen.
Für mich am interessantesten:
airbnb should clearly identify if the offer is made by a private
host or a professional, as the consumer protection rules differ.
airbnb soll klar kennzeichnen ob ein Angebot von einem privaten
oder gewerblichen Gastgeber gemacht wird, da die Verbraucher-
schutzgesetze unterschiedlich sind.
Die Art und Weise wie Preise angegeben werden ist auch betroffen.
Den ganzen Text kann man sich hier durchlesen:
Improve Your English!
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Und für alle die nicht so gut English können, guckst Du hier:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4453_de.htm
Keimt Hoffnung auf?
... Außerdem müsse die Plattform klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handele ...
Was intressant sein wird ist wie Airbnb das mit dem Vollständigen Preis vor der Buchung angehen wird.
Tourismusabgabe, Bettwäschegebühr, Strom Wasser kosten etc....
Alles was Gastgeber bisanhin irgendwo in die Hausregeln packten um es vor Ort oder via Airbnb anschliessend einzukassieren......
Das ist relativ einfach: Sie müssen entweder den vollständigen Preis angeben ODER " wenn es nicht möglich ist, den Endpreis im Voraus zu berechnen, die Verbraucher davon in Kenntnis setzen, dass zusätzliche Gebühren anfallen könnten".
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Hallo @Thomas339 , die Möglichkeit zusätzliche Preiselemente zu verarbeiten sind leider bei allen Portalen schlecht. Damit befassen sie sich nicht gerne, weil das Arbeit macht.
Wenn ich über ein freies Portal vermiete zahlen Gäste bei Abreise den Energieverbrauch extra, das sind zwischen 2,50 und 20 Euro pro Übernachtung. Bei airbnb muß ich den Energieverbrauch in den Mietpreis einrechnen, natürlich nicht zu meinem Schaden. Das ist einer der Gründe warum meine Preise bei airbnb höher sind.
Ich denke ein Problem ist auch das Pricing-Tool, dass je nach Anfrage-Ansturm den Preis nach dem ersten stöbern dann bei der tasächlichen Buchung tatsächlich hochschraubt. Ist uns als Reisende schon zwei mal passiert.
Ich gestehe - ich hatte noch keine Zeit mich in das Thema reinzuknien, daher an Euch die Frage: Die Gastgebergarantie ist auch Thema? Ich kann mich dunkel erinnern, dass vor ca. 2 Jahren da die EU schon mal diskutiert hat, ob diese denn so existieren kann und werblich eingesetzt werden kann, wenn dann doch die Einlösung der Garantie nicht garantiert ist ......
Das wäre ja auch für uns Gastgeber ein wichtiger Punkt.
Viel wichtiger als das Pricing System ist meiner Meinung nach die Möglichkeit, im eigenen Land Klage gegen ABB einreichen zu können. Selbst wenn dann der Gerichtsstand Berlin wäre wegen der ABB Dependance dort, wäre das ein Fortschritt. Oder für die Schweizer Zürich, oder für die Österreicher Wien.
Die Hauptstadt der Schweiz ist nicht Zürich 😉 .
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🙂 🙂
Das wäre das allermindeste! Airbnb gibt Dir pro Land keinerlei Postadresse an - es ist nicht möglich, gegen diese Firma mit geringem Aufwand rechtlich vorzugehen, aus meiner Sicht eine komplette Unverständlichkeit! Jeder Schreiner muss seine Firma offiziell eintragen, registrieren und eine postalische Adresse angeben.
Warum verweigert Airbnb jede postalische Kontaktmöglichkeit? Das muss blitzschnell geändert werden!
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@Nilo0, @Rolf43 , @Sieglinde6 , @Jarg ,
Für airbnb Mitglieder in der EU ist Vertragspartner airbnb Irland, vergl. Seite 2 der aktuellen Nutzungsbedingungen. Hier ist auch die irische Postadresse angegeben.
Falls man Verbraucher ist gilt Punkt 21.3 der Nutzungsbedingungen:
"Das bedeutet, daß Sie einen Anspruch im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen vor einem Gericht in Irland oder vor einem zuständigen Gericht an Ihrem Wohnsitz geltend machen können."
Ich selbst könnte also je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Straubing oder dem Landgericht Regensburg gegen airbnb klagen.
@Nilo schrieb:Warum verweigert Airbnb jede postalische Kontaktmöglichkeit?
Auch hier nochmals (bitte kein Crossposting): Die für dich zuständige Adresse steht ziemlich am Anfang der Geschäftsbedingungen, denen du zugestimmt hast: www.airbnb.de/terms
GerIhr Lieben, zumindest für Deutschland gilt: ist der Vermieter Privatperson, ist der Gerichtsstand Deutschland.
Steht so sogar in den AGB und ist auch Rechtsprechung.
Für Gewerbliche Anbieter ist der Gerichtsstand Irland.
Insofern ist hier eben schon wichtig, ob es sich um einen Gewerblichen oder Privaten Anbieter handelt. Wie die AGB da für A und CH aussehen oder die Rechtsprechung kann ich nicht beurteilen.
Ich vermute mal ähnlich 😉
Hat denn nun jemand verfolgt, ob Gastgebergarantie und Kaution Bestandteil der Überprüfung sind?
Herzliche Grüße in die Runde 🙂