Erhöhte Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung - Erfahrungen mit Airbnb?

Mariola1
Level 2
Erlangen, Germany

Erhöhte Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung - Erfahrungen mit Airbnb?

Hallo,

 

ich vermiete meine 1 Zimmer Wohnung komplett. Es halten sich nur Airbnb Gäste auf. 

Meine Mythologie ist im Vorfeld mehr Nebenkosten zu zahlen um bei der Abrechnung Geld zurück zu erhalten. Die NK sind bei vor Vorausszahlung mehr als gut kalkuliert. Nun ist es so das ich eine Nachzahlung von 130 € habe.

Ich hatte einige kurze Aufenthalte und zwei längere Aufenthalte in der Wohnung. Die zwei längeren waren leider nicht problemfrei.

Der eine hat sich als 1 Gast eingemietet, und seine 3 Freunde aus Berlin in meiner Wohnung mit übernachten lassen. Und das über einen längeren Zeitraum. Und der zweite Gast hatte überheizt und nicht gelüftet, mit dem resultat das dass komplette Bad geschimmelt hatte.

Ich vermute schwer, das die ganze Kombination zu dieser Situation geführt hat. Somit die Ursache nicht nur die zwei Langzeitgäste waren.

Nun habe ich Airbnb angesprochen, und mitgeteilt das die NK-Abrechnung sehr abweicht.

Mit dem Ergebnis das es nicht in Ihrer Verwantwortung liegt. Obwohl es ein Angebot von Airbnb war, bei enormer Abweichnung Sie zu Informieren.

Habt ihr da andere Erfahrungswerte?

Übrigens ist die komplette Wohung mit programierbare Heizthermostate ausgestattet.

 

Freue mich auf euren Austausch.

 

Lg Mariola

 

 

 

 

12 Antworten 12
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Da freue ich mich auch auf Erfahrungsberichte, denn uns steht das Thema noch bevor. Unser Lösungsansatz bis jetzt: Einen Zusatzvertrag unterzeichnen lassen (das geht, wenn man es vorher vereinbart), über den überhöhte Nebenkosten nachträglich abgerechnet werden können.

Hallo 😊,

 

Ich denke dieses Thema wird jeder Hoster haben.

Das mit der Zusatzvertrag klingt gut und plausibel. Aber zwischen welchen Partein wird dieser abgeschlossen ? 

Eure Lösung wird in der Praxis bereits angewandt?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Der Zusatzvertrag wird direkt zwischen Gastgeber und Gast abgeschlossen. Das kann ein Mietvertrag sein, oder eben auch ein Vertrag über die Nebenkosten. Muss aber wie im Link beschrieben, vorher genau spezifiziert sein.

Nein, ist bei uns erst Zukunftsmusik.

Gut zu wissen. Danke für den Link.

Ich finde es gut, das uns so eine Option eingeräumt wird.

Dennoch möchte ich ein paar offene Fragen stellen:

 

Wenn ich in diesem Vertrag die Nutzung der Nebenkosten definiere, müsste ich festlegen welcher Verbrauch im Grünen Bereich ist, und welcher zu einer Nachzahlung fällt. Ich bin kein Eigentümer sondern Mieter. Somit müsste ich mich in die Thematik " Wie lese und rechne ich richtig ab" noch einarbeiten. Hast du da Erfahrungswerte was ein "grüner" oder ein "grenzwertiger" Wert ist? Bzw bist du Eigentümer oder auch Mieter?

Was möchtest du in diesem Zusatzvertrag noch regeln?

 

Ich freue mich auf weiteren Feedback. Auch von anderen Hoster 🙂

 

Lg Mariola

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Durchgerechnet habe ich das noch nicht. Gute Frage, werde da Vergleichswerte anderer Wohnungen nehmen müssen. Plus Puffer, damit ich nicht bei der kleinsten Überschreitung nachfordern muss, sondern nur im Extremfall.

Wir sind Eigentümer. Sonst weiß ich nichts zu regeln. Ah doch: vielleicht noch die Internet-Abmahnthematik.

das mit dem Extra Vertrag ist zwar vielleicht eine gute Idee, aber im Fall der Fälle doch ein wenig unhandlich. (Wie bekommst du z.B. bei einem Gast aus dem Ausland an ihn dran, wenn es notwendig ist?  - hier fallen in der Regeln noch mehr Kosten an, die dann auch die Höhe der Nachforderung überschreitet)

 

Ich würde in die ganz normale Kalkulation des Wohnraumes schon ein "mehr als üppiges" NK Modell einberechnen.

Diese dann auf die einzelnen Tage runterbrechen. 

 

Rechne dann ggf. mit dem doppelten oder sogar 2,5 mal den NK, die bei der leztzen Abrechnung angefallen sind.

Kommst du damit rum?

Es ist zwar dann vielleicht nicht ganz "fair", den Gästen gegenüber, die nicht so viel heizen oder so.

Aber dafür hast Du den Aufwand nicht, ggf. den Kosten hinterherzulaufen, und du brauchst keine zusätzlchen Verträge, die ggf. auch nicht bindend sind.

 

Bei der Übernachtung der 3 Gäste ( anstelle der angebenen 1 Person, die bei dir gebucht hat) hätte ich ihn angesprochen, was das soll, Airbnb eingeschaltet und wenn das nicht hilft, ggf auch an die Polizei gewand. Es ist immer noch deine Wohnung, und du hast Hausrecht. Manche Menschen verstehen es nicht anders.

Kornelia3
Level 3
Wunstorf, Germany

deshalb vermiete ich max. 14 Tage und sehe öfters nach in der vermieteten Wohnung.

LG Conny

Wenn Du "häufiger" nach der vermieteten Wohnung schaust, bedeutet das, dass Du unangemeldet hereinsparzierst oder wie kann ich mir das vorstellen ? Gehst Du rein, wenn die Leute nicht da sind, sonern ggf unterwegs?

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Arne0s Argument, dass man an Gäste aus dem Ausland später nicht mehr rankommt, ist nicht von der Hand zu weisen. Wir reden hier von Langzeitmietern, und da müsste man schon ein paar Tage vor dem geplanten Check-out gemeinsam durch die Wohnung gehen, ggf. Schäden feststellen und dabei bereits ggf. erhöhte Verbräuche ablesen.

Bei Langzeitmietern gehe ich bislang eher von Gästen mit Wohnsitz in Deutschland aus, die temporär in einer anderen Stadt - z.B. aus beruflichen Gründen - eine Bleibe suchen. Bei Gästen die ins Ausland umziehen, muss in der Tat alles am Auszugstag festgezurrt werden. Ist aber machbar, hatten wir auch schon.

kommt glaube ich ganz auf den Standort an, an dem Du vermietest, ich selber vermiete in einer Uni Stadt, nebenan ist ein Uni Gästehaus, in dem auch immer Doktoranden oder aber Gast Mitarbeiter der Uni arbeiten, bei mir ist das ganauso.

D.h. ich habe bisher an Gäste aus USA, England, belgien, Frankreich, Thailand, China, Iran, Indien, Türkei, Deutschland , vermietet.

 

WIe berechneste DU denn einen "normalen " Verbrauch und wie berechnest DU einen "gestiegenen "Verbrauch, anhand du dann ev. Nachzahlungen berücksichtigst? Gibt es da richtwerte?`Das kannst Du ja beim Wasserverbrauch bzw. dem Stromverbrauch einigermaßen machen, aber wie machst Du das z.B. bei der Heizung?

 

ggf. hast Du hier schon mal gepostet?`
freue mich auf eine kurze Rückmeldung Gruß Arne

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich muss zugeben: Die Heizung ist das Problem - und manches ist bei mir auch noch Theorie. Bei den Heizkörpern haben wir digitale Verbrauchsanzeigen. Aber woher ich da den Standard hernehme, weiß ich auch noch nicht.

Im Internet gibt es Tabellen mit "Gradzahltagen", so dass man einen (normalen) Jahresverbrauch auf die einzelnen Wochen oder Monate umlegen könnte.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich habe in der Zwischenzeit weiter darüber nachgedacht: Wir werden wohl zu irgendeinem Standard kommen müssen. 30% draufschlagen, und das dann einpreisen. Und dann eine schriftliche Vereinbarung abschließen die es uns ermöglicht, bei Überschreitung des Standards um 20% die Mehrkosten nachzufordern. Ob man dann tatsächlich nachfordert, hängt von der konkreten Höhe ab.

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