@Fabian595 Blödsinn !
Vielleicht ließt du nochmal die ursprügliche Frage durch...(auch wenn schon 2 Jahre alt !) .... es ging dabei ja um Gefahr für die Immobilie und nicht darum dass man einfach aus Lust und Laune das vermietete Zimmer betritt....
>>Darf ich die Ferienwohnung in Abwesenheit des Gastes betreten wenn
-die Fenster bei Regen offenstehen?
-die Heizung im ganzen Haus kalt istund der Monteur kommt?
-bei längerer Abwesenheit des Gastes das Licht Tag und Nacht brennt?<<
Selbstverständlich darfst du dein Eigentum schützen und hast das Hausrecht... kennst du ein einziges Hotel wo der Zimmerservice keinen Zutritt zu deinem Hotelzimmer hat ?
Es geht auch nicht um eine dauerhafte Vermietung einer Wohnung mit Mietvertrag und Haftung, sondern um eine Beherbergung.. das ist ein Unterschied..
Steht doch auch eindeutig in deinem eigenen Link :
Als Besitzer der Wohnung sind Sie jederzeit in der Lage, die Hausordnung für das Objekt zu gestalten – und zu verändern. Sie sind es, der die Spielregeln für die Räumlichkeiten vorgibt. Sie können nach eigenen Wünschen und im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen bestimmen und verbieten, was Ihnen in den Sinn kommt.
Das an sich nicht zulässige Begehen der vermieteten Zimmer wird durch das Ziel legitimiert, einen Schaden von der Wohnung, seiner Ausstattung oder den dort lebenden Personen und Tieren abzuwenden.