@Fabian595 tut mir leid aber von was redest du eigentlich die ganze Zeit ?
Du schreibst :
"außer bei offensichtlichem „gefahr in verzug“, ist der gast immer vorher um zustimmung zu erfragen, ob die mietsache betreten werden kann."
Jetzt wäre die Frage was verstehst du unter offensichtlicher Gefahr ?
Ok du bist 27 und Krankenschwester und keiner verlangt dass du juristische Kenntnisse hast aber....
Du mietest eine Ferienwohnung lässt alle Fenster offen und machst eine Bergtour... das Wetter schlägt um und der Gastgeber ist nicht berechtigt die Fenster zu schließen ?
Nur weil du sie vergessen hast zu schließen oder einfach nur zu "egoistisch" bist um daran zu denken bzw die Hausregeln zu lesen.......?
Ist das o.g. eine Gefahr oder was ist das in deinen Augen ? Dein Hausrecht ?