@Sarah2464 ,
hierzu fällt mir noch folgendes ein: Falls Du die Kleinunternehmerregelung überschreitest und somit nicht vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit bist, dann musst Du Deine Einnahmen wie folgt aufsplitten:
a) Übernachtungsleistung mit 7 % Ust
b) Frühstück mit 19% Ust
c) andere Nebenleistungen wie z.B. Parkplatz, Sauna, Internet ebenfalls mit 19% Ust
Diese Aufteilung ist gegenüber dem Finanzamt vorzunehmen und wenn Geschäftsreisende eine Rechnung benötigen, dann ist dies hier ebenfalls so zu berücksichtigen. Nur aus diesem Grund wird von Hotels das Frühstück herausgerechnet und entweder separat ausgewiesen oder in eine Businesspauschale integriert, welche dann alle 19%igen Leistungen /Frühstück, Internet, Parkplatz, etc.) umfasst. Hier gibt es bereits mehrere Threads, die das Thema Kleinuternehmer und Umsatzsteuer genauer beleuchten.
Und letztendlich kommt noch hinzu, dass Du durch das Anbieten von Frühstuck gewerbesteuerpflichtig wirst, d.h. die Mieteinnahmen gelten nicht mehr als private Vermögensverwaltung sondern als gewerbliche Einkünfte. Auch zu diesem Thema gibt es bereits mehrere Beiträge, in denn alles detailliert beschrieben ist.