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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Hallo zusammen,
ich habe eine Art Bed and Breakfast und auch ein paar der Zimmer auf AirBnb inseriert. Ich biete morgens ein Frühstücksbuffet für 8 Euro pro Person an. Dieses Angebot ist jedoch optional. Und das soll auch so bleiben, da nicht alle meiner Gäste frühstücken möchten - so will ich die 8 Euro für das Frühstück keinesfalls verpflichtend mit in den Preis hineinnehmen.
Es gibt ja die Möglichkeit, bei der Ausstattung das Merkmal "Frühstück" hinzuzufügen. Ich habe gesehen, dass dies neuerdings mit der Erweiterung "Frühstück inklusive" versehen ist. Jetzt habe ich ein Problem. Da das bei mir ja nicht automatisch inklusive ist, habe ich das Häkchen bei Frühstück entfernen müssen. Wie kann ich nun darauf aufmerksam machen, dass bei mir ein Frühstück angeboten wird, sofern gewünscht? Und ich habe Sorge, dass mir nun die Buchungen von Gästen wegfallen, die nach der Frühstücksoption suchen.
Wie handhabt ihr das?
Gruss,
Sarah
Hallo @Sarah2464 ,
Entweder das Flag Frühstück lassen und so wie Du es momentan machst, in den Hausregeln reinschreiben, dass das Frühstück optional zubuchbar ist und 8 Euro kostet und das Risko von verärgerten Gästen in Kauf nehmen, weil ja im Ausstattungsmerkmal "Frühstück inklusive" angeboten wird.
Oder was ich wahrscheinlich machen würde, um auf der korrekten Seite zu sein:
Die Zimmer ein zweites Mal einstellen und dieses Mal nicht als "Bed & Breakfast" inserieren (da würde ich persönlich ein inkludiertes Frühstück erwarten) und das Frühstücks Flag rausnehmen.
Bei den "Bed & Breakfast" Zimmern dann den Preis inkl. Frühstück machen.
Hallo Gabi,
das mit den 2 Inseraten ist durchaus eine Option, mir aber wahrscheinlich zu aufwendig. Und um das Risiko der verärgerten Gäste ging es mir, ja ... ich werde wohl die Option rausnehmen und den Gästen schreiben, dass man frühstücken KANN.
du könntest auch den Tag Frühstück inklusive drin lassen und den Preis inklusive Frühstück festlegen. Und dann im Text erwähnen, dass das Zimmer auch ohne Frühstück gebucht werden und sich der Preis dann um 8 Euro reduziert. So erscheint Dein Inserat für beide Gästegruppen, für die, die explizit mit der Merkmal Frühstück suchen und auch für alle anderen, die ganz ohne Filter und Merkmale suchen.
Vorteil: Du musst keinen doppelten Kalender pflegen wie bei Gabi's Option, dafür musst Du dann öfters mal eine Buchungsänderung vernehmen, um den Preis bzgl. des nicht gebuchten Frühstücks zu reduzieren, sollte aber ein geringeres Problem sein.
Hallo Ralf,
dafür sind die Leute aber zu preissensibel, und ich finde es eben gut, dass man nicht frühstücken muss, und das auch auch nicht zahlen, wenn man nicht will
Hallo@Sarah2464 , ich würde die Frühstücksoption in diesem Fall nur in den Hausregeln als Option anbieten .
Falls du manchmal Geschäftreisende hast, kann es für diese Gruppe sogar nachteilig sein wenn das Frühstück im Preis inbegriffen ist , da das Frühstück Finanz-Buchhalterisch prozentual von der Auslöse abgezogen wird und je nach Höhe der Auslöse dies oft mehr ist als das Frühstück tatsächlich kostet , ausserdem Frühstücken viele Reisende nicht weil sie früh morgens einfach keine Zeit oder keinen Apetit haben !
Hallo Sabine,
darauf wird es hinauslaufen, ja.
hierzu fällt mir noch folgendes ein: Falls Du die Kleinunternehmerregelung überschreitest und somit nicht vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit bist, dann musst Du Deine Einnahmen wie folgt aufsplitten:
a) Übernachtungsleistung mit 7 % Ust
b) Frühstück mit 19% Ust
c) andere Nebenleistungen wie z.B. Parkplatz, Sauna, Internet ebenfalls mit 19% Ust
Diese Aufteilung ist gegenüber dem Finanzamt vorzunehmen und wenn Geschäftsreisende eine Rechnung benötigen, dann ist dies hier ebenfalls so zu berücksichtigen. Nur aus diesem Grund wird von Hotels das Frühstück herausgerechnet und entweder separat ausgewiesen oder in eine Businesspauschale integriert, welche dann alle 19%igen Leistungen /Frühstück, Internet, Parkplatz, etc.) umfasst. Hier gibt es bereits mehrere Threads, die das Thema Kleinuternehmer und Umsatzsteuer genauer beleuchten.
Und letztendlich kommt noch hinzu, dass Du durch das Anbieten von Frühstuck gewerbesteuerpflichtig wirst, d.h. die Mieteinnahmen gelten nicht mehr als private Vermögensverwaltung sondern als gewerbliche Einkünfte. Auch zu diesem Thema gibt es bereits mehrere Beiträge, in denn alles detailliert beschrieben ist.
Hallo Ralf,
danke für deine Antwort. Ich mach das gewerblich und bin mir der Mehrwertsteuersätze durchaus bewusst da ich die Buchhaltung selbst vorbereite.
Danke für die Antworten, euch allen.
Es wird darauf hinauslaufen, dass ich die Frühstücksoption entferne. Ich habe keine Lust, mich mit Gästen zu streiten, die 20 Euro für die Übernachtung zahlen, und behaupten, dass das Frühstück inklusive sei...
Ich werde die Gäste in einer persönlichen Nachricht darauf hinweisen, dass man frühstücken kann.
Ich finde es aber sehr schade, dass es bei der Buchung nicht die OPTION gibt, das Frühstück anzuwählen!
Du kannst ja dazu hier ein Feedback an AirBnB hinterlassen:
https://www.airbnb.de/help/feedback
Nachdem es immer mehr professionelle Anbieter auf AirBnB gibt, werden die Buchungsoptionen sicherlich irgendwann angepasst. Bei Booking geht das ja auch, dass man Frühstück dazubuchen kann, wenn angeboten.