Hallo, das mit dem Fruehstueck und Gewerblichkeit will ich gerne ermahnend vertiefen.
Wenn man Fruehstueck anbietet ist die Vermietung nicht mehr im Privatbereich sondern gewerblich,
daran fuehrt keine Ausrede vorbei.
Wenn ich Hausbesitzer bin und dort gewerblich agiere, geht das Haus und der Grund automatisch und
zwingend ueber ins Betriebsvermoegen.
Wenn sich wie bei uns der Bodenrichtwert von 2005 - 2015 von 200 auf 400 hochschraubt und
somit der Wert der Immobilie um sagen wir mal 300000 EUR steigert und wir die Airbnb-Taetigkeit einmal
aufgeben oder das Haus verkaufen oder ... geht das Betriebsvermoegen wieder ins Privatvermoegen ueber,
ob wir wollen oder nicht.
Und somit ist dann die Wertsteigerung auf einen Schlag zu besteuern.
Und NEIN, ich habe keine Lust 300000 EUR ploetzlich zu versteuern und verzichte darum liefer auf
die Zubereitung von Fruehstueck.
Die Gaeste haben aber in jedem Zimmer einen Kuehlschrank und koennen sich das Fruehstueck sleber machen und
auch im Wohnzimmer, Terasse, ... zu sich nehmen.