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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Guten Morgen, der Schnee hat Köln und Umgebung erreicht.
Ab wann (Uhrzeit) muss ich meinen privaten Hof ca. 11 m räumen, damit die Gäste gesund auf die öffentliche Straße 1. Ordnung kommen.
Zur Zeit habe ich Monteure zu Gast, die gegen 04:00 das Haus verlassen. Muss ich zu diesem Zeitpunkt schon Vorsichtsmaßnahmen treffen um einen Unfall zu vermeiden ? Salz wäre im Augenblick kontraproduktiv, grauer Splitt wäre neben Vulkansplitt eine Möglichkeit sofern es nicht zu viel schneit.
In den AGBs habe ich keine passende Antwort gefunden.
Wer hat einen Tipp?
Einen Unfall / Schaden will ich dem Gast und mir ersparen. Zur Zeit kehre ich witterungsentsprechend (alle 2 Stunden mit Schaufel und Besen und erreiche "blanken aber kalten " Boden.
HH&HG PW
für einen privaten Hof kann es keine Vorschrift geben. Ich an Deiner Stelle würde mich an die allgemeinen Regeln zur Streu- und Räumpflicht des Ordnungsamtes halten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
@Patricia741: Einen guten Ueberblick findet man z. B. unter
http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag17_Verkehrssicherungspflicht_Schneeglaette_Eisglaette.html
Siehe insb "die Grundstueckseigentuemer sind fuer die eigene Grundstuecke haftungsrechtlich verantwortlich".
Bist Du Eigentuemer oder Mieter oder hat er Dir seine Aufsichtspflicht uebertragen?
Auf jeden Fall ist eine Haftpflicht / Gebaeudehaftpflichtversicherung anzudenken.
Unser Notar hat bei der letzten Aktivitaet bzgl privater Zufahrt ein Hinweisschild empfohlen
"Privatgrundstueck; Betreten ... auf eigene Gefahr".
Ob das rechtlich ausreichtwage ich zu bezweifelt.
Auch ist dieser Text von mir meine private Meinung und keine Rechtsauskunft.
Obiger Linktext ist wieder ein typischer Anwaltstext, aus dem niemand konkret schlau wird - sorry.
PS hier in Muenchen / Ingolstadt ist es kalt aber ueberhaupt kein Neuschnee.
Wenn er kommt, wird unser neuer Gast aus Kolumbien zum Schneeraeumen verdonnert.
Sie liebt ja so sehr den Schnee (den richtigen)!
Kopie von Veronika ohne Gewähr aber als Hilfsmittel
2. Verkehrssicherungspflicht bei winterlicher Wetterlage
2.1. Die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Schnee- und Eisglätte
Der verkehrssicherungspflichtige Grundstückseigentümer hat im Grunde genommen, das ganze Jahr damit zu tun, den Gehweg und die Zuwegung auf unfallträchtige Situationen hin zu kontrollieren, denn im Winter geht es um die Räum- und Streupflicht bezüglich Schnee und Eis. Der Umfang der winterlichen Pflichten ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie folgt:
1. Bei winterlicher Wetterlage besteht die Räum- und Streupflicht von 7.00 bis 20.00 Uhr.
2. Auf einem Gehweg ist ein Streifen von 1 Meter bis 1,2 Meter Breite freizuhalten. Wenn kein typischer
Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter der Fahrbahn frei geräumt
werden.
Hoffentlich ist jeder vorsichtig HH&HG PW
.
Hallo @Patricia741,
wir erledigen allfällige Schneeräumarbeiten hier mit einem Bagger und ich würde dir das auch empfehlen. Ein Bagger hat den unschätzbaren Vorteil, daß man damit Schnee den man auf dem eigenen Grundstück nicht haben will einfach über den Zaun zum Nachbarn schmeißen kann.
Der Bagger den ich habe hat eine Hubhöhe von 3 Metern, es gibt aber auch größere Modelle – ich weiß nicht wie hoch die Zäune bei euch in der Gegend sind.
Man könnte den Schnee natürlich auch mit einer Schneefräse wie von @Veronica-and-Richard0 vorgeschlagen verteilen. Aber so ein Gerät schmeißt den Schnee ziemlich weit und unkontrolliert, sodaß er womöglich auf dem nächsten oder übernächsten Grundstück landet und man es sich mit der ganzen Nachbarschaft verdirbt.
Aus den genannten Gründen würde ich einen Bagger in einer Innenstadtlage auf jeden Fall vorziehen.
@Ute42 und eure Nachbarn (denen ihr euren Schnee rüberschmeißt) reden noch mit euch persönlich? Oder nur über ihren Anwalt?
An sonsten kann ich zu dem Thema nichts sagen. Habe seit 24 Jahren keinen Schnee mehr gesehen. Außer auf den Fotos hier im CC.
Jippi jippi jay!
😂😂😂 dafür habe ich keinen Unterstellplatz 😂😂😂
@Patricia741, keine Sorge der Bagger macht sich schon seinen Stellplatz 😄
@Ute42, einen Bagger Zeppelin zu taufen finde ich schon cool 😄
Wir erklären unseren Gästen, die auf dem Nachbargrundstück wohnen, daß wir einmal am Tag die Einfahrt und die Wege ums Haus räumen. Wenn sie mit uns die Zeiten absprechen, an denen sie wegfahren wollen, richten wir uns möglichst danach.
Ansonsten empfehlen wir beim Verlassen des Hauses eine der zahlreichen Schneeschippen vor sich herzuschieben. Sonst tauen und gefrieren die eigenen Fussstapfen und sie machen sich beim nächsten Gang lang.
Funktioniert super.
mhmhmhm, habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht....
Hier gibt es Schnee bis zum Meer alle 25 Jahre...:-)
In der Regel passiert das im absoluten Buchungsloch und es sind keine Gäste da..., nicht, seit ich die Vermietung in der Hand habe.
Sollte es mal passieren, wirds hier einfach nur eine mega Schneeballschlacht geben....:-)
@Patricia741, Monteure sind nomalerweise keine Bewegungstrottel, ich würde mir da nicht so viele Sorgen machen 🙂