Von einer Vortragsveranstaltung mit dem Fachanwalt für Reise...
Letzte Antwort
Von einer Vortragsveranstaltung mit dem Fachanwalt für Reiserecht Rainer Noll habe ich für mich als Privater Gastgeber mitgen...
Letzte Antwort
Steuerhinterziehung durch Airbnb-Gastgeber ist kein Kavaliersdelikt! Beim Referenten auf dem Steuer-Workshop des HSC Region Stuttgart am 7.2.2018 schlagen die ersten Fälle auf:
https://swrmediathek.de/player.htm?show=82427b20-814d-11e8-9c74-005056a12b4c
Das SWR Fernsehen fragte bei uns nach Interviews an, in denen es auch um die Wohnraum-Zweckentfremdung ging; Jan Wiese vom HSC Region Stuttgart stellte klar. Beim nächsten Workshop werden wir die Ergebnisse des Arbeitskreises präsentieren und einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die gesamte SWR-Reportage hier von Minute 14 bis 17:
https://swrmediathek.de/player.htm?show=82422d00-814d-11e8-ba49-005056a10824
.
Hallo @Till-and-Jutta0 ,
hochinteressant. Ich empfehle jedem sich das Video anzusehen.
Vermutlich wird die deutsche Steuerverwaltung im Oktober im
Besitz der airbnb Daten für Deutschland sein, heißt es darin.
Für die Betroffenen besteht Handlungsbedarf.
Sehe ich durchaus posetiv. Die niedrigen Preise ,die manche nehmen, lassen sich fast schon nicht mehr anderes erklären als durch erfinderische Buchführung. 19€ für eine Übernachtung in der Hochsaison und dann muß man noch Arbeitszeit für Betten machen, Handtücher, Klopapier, Reinigung rechnen etc., da ist 19€ rechnerisch aber sehr knapp bemessen. Ok, als Anfänger verständlich, um Kunden und damit Bewertungen zu generieren, da kann ich das verstehen. Aber wenn man gut aufgestellt und situiert ist?
Mal sehen ob die zukünftigen Steuerforderungen eine meiner Meinung nach notwendige Marktbereinigung auf Angebotsseite zur Folge haben.
Und wer jetzt jammert, weil es ihn erwischen könnte: "Schnell zum Steuerberater, bevor es schlimmer wird"
Hier in Andalusien haben die Steuerbehörden in soweit reagiert, dass man ab letztem Jahr (2017) für kurzfristige (= touristische Vermietung) einen erhöhten Steuersatz zahlen muß. Es sind 60% mehr als bei einer Dauervermietung.
Ich habe für 2017 etwa doppelt so viel Einkommensteuer bezahlt als für 2016, obwohl die Einnahmen und Ausgaben fast gleich geblieben sind.
Damit wollen sie verhindern, dass mehr und mehr Wohnungseigentümer ihre Wohnungen nur noch touristisch vermieten und dem normalen Wohnungsmarkt entziehen.
@Jarg0 " erfinderische Buchführung" ist gut! Ich denke, dass die meisten Gastgeber gar keine Buchführung haben, weil sie bei der EK-Steuer sowieso nichts angeben. Genausowenig wie sie die Meldeformulare ausfüllen. Ich finde es immer verblüffend, wenn hier im CC sogar Superhosts fragen was ein Meldeformular ist und wo man das herbekommt.