Wenn ihr wieder Gäste beherbergen könnt, konzentriert ihr euch dann auf Kurz- oder Langzeitvermietung?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Wenn ihr wieder Gäste beherbergen könnt, konzentriert ihr euch dann auf Kurz- oder Langzeitvermietung?

____Sunrise_Treehouse_Host_greeting_guests-0067_HR.jpg

 

 

Hallo zusammen,

 

Das letzte Jahr hat viele Änderungen mit sich gebracht, die wir niemals erahnt haben können. Wir konnten die Welt nicht mehr bereisen und keine Gäste empfangen, nur in Ausnahmefällen. Wir sehen jetzt aber langsam ein kleines "Licht am Ende des Tunnels". Wie @Till-and-Jutta0 berichtet hat, dürfen Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg ab 15. Mai wieder öffnen und wir sind guten Mutes, dass es auch bald in weiteren Regionen möglich sein wird. 

 

Ich habe einige Meinungen hier im CC dazu gesehen, was Kurz- und Langzeitvermietung angeht. Was denkt ihr darüber? Wenn es wieder möglich sein wird, Gäste aufzunehmen, werdet ihr euch auf Kurz- oder Langzeitvermietung konzentrieren? 

 

Vielen Dank,

Anna 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

35 Antworten 35
Christoph160
Level 10
Germany

@Anna  das ist eine interessante Frage und ich kann (wenn erwünscht) wieder einmal etwas aus der Sichtweise eines Gastes beitragen.

 

Die meisten Gäste hatten ja seit geraumer Zeit keinen richtigen Urlaub und sitzen quasi auf den Koffern. Sobald es losgeht wird sehr wahrscheinlich stark gebucht, aber ..

Es gibt zwei Punkte die für mich als Gast für Kurzzeit- und gegen Langzeitmietung sprechen :

 

1. Wie oft zu lesen ist, haben sich die AGB-Stornierungsbedingungen verändert sodass bei Unmöglichkeit der Anreise durch Corona-Verordnungen der Gast u.U. sein Geld verliert .. und je länger die Buchung umso größer ist der Verlust.

2. Durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit in den letzten Monaten hat man sowieso schon eine gewisse Unruhe in sich und ich fände es nicht besonders prickelnd im Urlaub erneut wochenlang in einer Unterkunft oder einem Hotel herumzusitzen. Auch deshalb kämen langfristige Buchungen für mich nicht in Frage.

 

Ich würde deshalb Gastgebern raten, sich wenn möglich auf Kurzzeitvermietungen zu konzentrieren bzw die Mindestbuchungsdauer auf das mögliche Mindestmaß herunterzusetzen.

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

@Christoph160 vielen Dank für deinen Kommentar! Die Sichtweise der Gäste ist auf jeden Fall auch erwünscht 🙂 Mir geht es ähnlich - ich würde sooo gerne wieder verreisen, ich überlege, wenn es möglich sein wird, im späten Sommer meine Familie in Spanien zu besuchen 🙂 @Ilona18 vielleicht laufen wir uns dann über den Weg 😉 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

.

@Christoph160 

 

Ich würde Gästen raten Aufenthalte grundsätzlich nur kurzfristig zu buchen, also eine Woche oder 10 Tage vor check-in, zu einem Zeitpunkt zu dem einigermaßen sicher ist, daß der Aufenthalt auch tatsächlich stattfinden kann. Da bekommt man dann zwar nicht genau die Unterkunft die man will, aber irgendwas bekommt man immer.

 

Irgendwann müssen Gäste anfangen zu verstehen, daß wir in Zeiten von Corona leben und daß langfristige Planungen nicht mehr möglich sind. Es kann jederzeit in den kommenden Wochen und Monaten eine Virusvariante auftreten gegen die die Impfungen nicht wirken, und dann fangen wir wieder komplett von vorne an.

 

@Ute42  ja, da hast du schon recht, aber wenn, dann müssen Gäste müssen ja ihren Urlaub auch planen können.

Man hat zB Termine die man so legen muss dass sie noch vor oder gleich nach dem Urlaub stattfinden oder man hat Kollegen und Kolleginnen auf die man Rücksicht nehmen muss...

Die meisten können nicht spontan einen last-Minute Urlaub buchen.

 

Man muss also ein System finden, welches einem zumindest eine Woche Vorlauf gibt aber das geht nicht wenn 5 Tage vorher der Inzi-wert auf 95 ist und 1 Tag vorher wieder Wert auf 105 geht.

Dann kann man es gleich bleiben lassen... d.h. aber für die meisten dass sie überhaupt keinen regulären Urlaub in Deutschland buchen können.

Solche Lockerungen wie die 5Tage-100 Schwelle bringen 99% der berufstätigen Urlauber überhaupt nichts und wenn es dann auch noch Gastgeber gibt, die die Anzahlung behalten (!) wenn die Reise Coronabedingt storniert werden muss, stellt sich die Frage wie viele Fehlbuchungen sich ein Gast leisten kann bis die Urlaubskasse leer ist ohne tatsächlich Urlaub gehabt zu haben , das müssen Gastgeber halt auch mal verstehen ( ich denke da an eine bestimmte 😄 )

 

Deine Antwort auf den Thread ist also : Weder kurz noch lang ?

.

@Christoph160   

 

Du bist mir sympatisch, deshalb versuche ich Sache nochmal ausführlich zu erklären:

 

Früher war es so: Ein Ehepaar hat sich über die Weihnachtfeiertage entschlossen im nächsten Sommerurlaub auf die Malediven zu fliegen. Anfang Januar beantragen beide Urlaub für die ersten beiden Wochen im Juli, bekommen den Urlaub, und buchen im Januar Flug und Hotel auf den Malediven.

 

Das geht heute nicht mehr. Warum? Weil wir Corona haben, niemand kann ein halbes Jahr im vorraus sagen ob man im kommenden Juli auf die Malediven fliegen kann.

 

Heute geht das so: Ein Ehepaar entschließt sich über die Weihnachtsfeiertage die ersten beiden Wochen im Juli in Urlaub zu fahren. Beide beantragen Urlaub und bekommen Urlaub. Und jetzt machen sie:

 

  • nichts

 

Sie buchen nichts, sondern sie warten bis eine Woche vor Urlaubsbeginn und überlegen sich wohin sie fahren. Die Melediven geht nicht, da ist gerade eine neue Virusvariante ausgebrochen. Israel geht auch nicht, da wird gerade mit Raketen geschossen. Dublin geht auch nicht, denn da flammt wegen des Brexit gerade wieder der Konflikt zwischen den Iren und den Engländern auf.

 

Sie entscheiden sich für Deutschland. Jetzt sehen sie sich die RKI-Corona-Landkreiskarte an. Im Bayerischen Wald sieht es nicht gut aus, denn im Lankreis Straubing ist die Inzidenz gerade bei 104, das wird nichts. Jetzt wandert ihr Blick nach Norden, nach Schleswig Holstein. Dort gibt es den Landkreis Dithmarschen, Inzidenz 23,3. Also buchen sie dort und fahren dort hin.

 

Nehmen wir mal an, jemand wollte in den Pfingstferien Urlaub machen, das ist in 5 Tagen. Gibt es denn im Landreis Dithmarschen noch Unterkünfte? Im Landkreis Dithmarschen gibt es heute auf airbnb noch 53 Unterkünfte für 2 Personen für die Pfingstferien zu buchen. Wenn man einmal aus der Karte rauszoomt, gibt es über 300 Unterkünfte für die Pfingstferien, da ist dann auch der Landkreis Rendsburg dabei (Inzidenz 28,5). Und wenn man so kurzfristig bucht, dann gibt es das Problem mit den Stornokosten überhaupt nicht.

 

Urlauber können heute nicht mehr ein halbes Jahr im vorraus einen Urlaub dort buchen wo sie gerne hinwollen, sondern sie müssen eine Woche vorher da buchen wo es möglich ist.

 

Die Urlauber, die Gäste, haben einfach nicht verstanden was passiert ist. Sie wollen in der Welt von 2019 leben wo man Urlaube ein halbes Jahr im voraus buchen konnte. Sie begreifen nicht, daß es die Welt von 2019 nicht mehr gibt, sie ist mit Corona untergegangen.

 

Jetzt habe ich mal eine persönliche Frage an dich: Verstehst du es wenigstens was da passiert ist?

 

 

Du schreibst:

 

  • Deine Antwort auf den Thread ist also : Weder kurz noch lang ?

 

Meine Antwort lautet: Vielleicht kurz, vielleicht lang, vielleicht auch gar nicht mehr. Es dauert nicht mehr lang, dann ist mein Haus komplett bezahlt, dann habe ich 900 Euro mehr im Monat. Dann brauch ich das hier alles nicht mehr.

 

 

@Ute42  sorry aber ich habe eigentlich eher das Gefühl dass du nicht verstehst was hier passiert ist und dein Text kommt etwas arrogant rüber.

Anscheinend hältst du dich als Gastgeberin für schlauer als es Gäste sind...

 

Aber weil du mir auch sympathisch bist, erkläre ich dir was sich tatsächlich geändert hat :

 

Gäste können nach wie vor lange vorher buchen wie sie es immer getan haben, aber sie müssen es bei Gastgebern tun die einsehen dass wenn die Beherbergung wegen gesetzlichen Regularien nicht stattfinden kann, sie auch kein Geld der Gäste einbehalten dürfen... so einfach ist das !

Manche Gastgeber scheinen das nicht zu verstehen (besonders bei Airbnb) aber jeder der selbständig ist oder eine Firma hat sieht es als selbstverständlich an, dass für eine nicht erbrachte Leistung auch kein Geld verlangt werden kann.

 

Dieses teilweise erschreckende Unverständnis hier bei Airbnb (besonders aber bei dir) kommt vermutlich daher, dass die meisten Airbnb-Gastgeber normale Privatpersonen sind, die von einem unter Geschäftsleuten herrschenden Codex, keinerlei Schimmer haben...

 

Deshalb entwickeln sie seltsame Ideen wie.. dass sie das Geld des Gastes behalten dürfen obwohl die Beherbergungsvertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde und somit der Vertrag nichtig ist.

Ich kann dir versichern dass kein Gericht so ein Verhalten in der freien Wirtschaft akzeptieren würde und bin mir sicher dass sie für dich @Ute42  keine Sonderregeln einführen werden.

 

Ich hoffe du bist jetzt nicht traurig ! und werde es dabei auch belassen da mir schon aufgefallen ist dass Einsicht nicht zu deinen Tugenden gehört.

 

 

@Christoph160 

👍👍

.

@Christoph160  

 

ich vertrete seit über einem Jahr hier im CC die Meinung, daß das Risiko von Corona Stornierungen 50:50 zwischen Gast und Gastgeber aufgeteilt werden muß. Dafür bin ich früher heftig angegriffen worden, diese Angriffe haben mittlerweile aufgehört.

 

Inzwischen hat airbnb seine Stornobedingung so geändert, daß coronabedingte Grenzschließungen, Reise- und Vermietverbote kein Grund mehr für kostenlose Stornierungen sind. Das finde ich vollkommen richtig.

 

Wenn heute ein Gast einen Aufenthalt ein paar Wochen oder Monate in der Zukunft bucht, dann ist die Wahrscheinlichkeit daß der Aufenthalt stattfindet nur noch 50%. Trotz dieses hohen Risikos sind Gäste der Meinung, daß das monetäre Risiko allein beim Gastgeber liegen soll, und das lehne ich ab.

 

Aufgrund von Corona sind mittlerweile jede Menge Gastgeber pleite gegangen. In Dublin gab es Ende 2019 ein Angebot von 9200 airbnb Unterkünften, jetzt sind es noch 2300. Wo sind die restlichen 7000 geblieben? Die sind vom Markt verschwunden. Am schlimmsten hat es die Großvermieter getroffen, Geschäftsleute die auf dem Wohnungsmark 50 Wohnungen angemietet und diese dann über airbnb angeboten haben. Die sind mittlweile alle Konkurs gegangen. In Dublin gibt es sein März 2020 ein totales touristisches Mietverbot, auch im letzten Sommer durfte dort nicht vermietet werden.

 

Es sind nicht nur in Dublin Gastgeber pleite gegangen sondern weltweit, und deshalb sucht  Brian Chesky im Moment händeringend neue Gastgeber:

 

https://skift.com/2021/05/13/airbnb-posts-1-2-billion-loss-and-turns-attention-to-expected-supply-de...

 

  • airbnb is heavily focussed on a projected shortage of hosts and listings during a travel recovery this summer that it expects to be unparalleled.

  • he company believes it won't have enough hosts and properties to meet demand

 

Warum sind weltweit so viele Gastgeber pleite gegangen und vom Portal verschwunden? Das liegt an den kostenlosen Stornierungen.

 

Die Vorstellung von Gästen, daß Gastgeber ein 50%iges Ausfallrisiko allein übernehmen sollen und zwar so lange bis sie Konkurs gehen oder Privatinsolvenz anmelden, ist in meinen Augen eine unverschämte Forderung. Dieser Forderung werde ich niemals nachgeben und meine Meinung zu diesem Thema werde ich niemals ändern.

 

 

 

@Ute42  das ist mir schon klar dass du deine Meinung nicht ändern willst deshalb halte ich nichts davon noch weiter darüber zu diskutieren.

Du willst dein Geschäftsrisiko auf deine Kunden abwälzen und hältst das für legitim.

Ihr Gastgeber seid doch nur ein Bruchteil der Betroffenen.. willst du jetzt allen Betroffenen zugestehen dass sie 50% des Geldes behalten dürfen weil sie wegen Corona nicht liefern können oder die Verträge zu den abgeschlossenen Bedingungen nicht erfüllen können ??

Denk doch mal nach !!

 

PS.: Dass Airbnb sich nicht um unsere Gesetze schert ist hinreichend bekannt und dass sie nun den schwarzen Peter zu den Gastgebern geschoben haben war nicht anders zu erwarten... die Gastgeber mussten bei Airbnb schon immer die Probleme selbst ausbaden.. ich denke das muss ich dir nicht extra erklären.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Christoph160, wieso soll ich eine Buchung kostenfrei stornieren lassen wenn

 

1. ich als Gastgeberin beherbergen darf, der Gast aufgrund der Bestimmungen seines Heimatlandes aber nicht reisen darf. 

2. der Gast reisen könnte, ihm jedoch wegen Quarantäneverpflichtung bei seiner Rückkehr das Ganze jetzt zu umständlich wird, weil er Probleme mit dem Arbeitgeber bekommt.

3. er reisen könnte, die geplanten Vorhaben am Urlaubsort (z.B. Hochzeit von Verwandten)  wegen der Pandemie nur eingeschränkt  möglich sind oder Veranstaltungen überhaupt abgesagt wurden und er deshalb nicht mehr anreisen möchte.

 

All das hängt  mit rechtlichen Bestimmungen zusammen (Reiseverbot im Heimatland, Quarantäneverpflichtung, Veranstaltungsverbot)

und jetzt frage ich dich:  Was kann ich als Gastgeberin dafür?   Der Gast kann kommen - für ihn wäre alles bereit soweit es die Buchung betrifft.

 

Das Ganze ist also differenzierter zu betrachten  und Ansichten wie : "ich kann wegen Corona nicht reisen und möchte mein Geld zurück "  ist zu einseitig.

Dass Gastgeber Kulanzlösungen anbieten kommt immer wieder vor,  ein "danke schön" dafür gibt es selten.  Ein verbales "Hinhauen" wenn auf die Forderung " ich will mein Geld zurück" nicht sofort oder in voller Höhe eingegangen wird,  dagegen sehr schnell.

 

 

@Monika--Elisabeth0  wir drehen uns im Kreis aber die Sache ist eigentlich ganz einfach, man muss es nur auf die Basis zurückdrehen nämlich auf den Beherbergungsvertrag..

Kann dieser vom Gastgeber vereinbarungsgemäß erfüllt werden oder nicht ?

Wenn nicht, wird er ungültig und alle Anzahlungen müssen zurückerstattet werden. 

Christoph160
Level 10
Germany

In Nepal ist Corona ausgebrochen, damit werden die bereits genehmigten Expeditionen zum ME storniert.

Die Regierung von Nepal muss nun die ganzen Ticket-Zahlungen zurückerstatten oder gutschreiben (11000€ pro Nase) und die Sherpas, Teehäuser usw haben ein weiteres Jahr in dem sie nichts verdienen... so ist das Leben in Coronazeiten. 

.

@Christoph160 

 

Meiner Meinung nach sollte von den 11000 Euro den Bergsteigern nur 50% zurückerstattet werden, dadurch wäre das Risiko geteilt.

 

Die 5500 Euro sollte man dann an die Sherpas und Teehäuser auszahlen, damit diese nicht pleite gehen und sich die Familien ab und zu mal ein Schälchen Yak-Milch kaufen können.

 

Ich stelle es mir ziemlich schwierig vor als deutscher Bergsteiger die Regierung von Nepal zu verklagen. Die haben da ein ganz anderes Rechtssystem und schon die Schrift ist ziemlich merkwürdig.

 

2021-05-18 nepalesische Schrift.jpg

 

Das kann niemand lesen, man wird also einen nepalesischen Korrespondenzanwalt brauchen.

 

Ganz ehrlich, wenn ich die nepalesische Regierung wäre dann würde ich Bergsteigern die vor dem 20.3.2020 gebucht haben 50% erstatten, denen die danach gebucht haben würde ich gar nichts erstatten. Warum? Der Mount Everest ist der höchste Berg der Welt und den gibt es nur einmal. Wenn man da rauf will muß man nach Nepal, Nepal hat also ein Angebotsmonopol und kann die Preise und Konditionen diktieren.

 

Im übrigen handelt es sich bei den 11000 Euro nur um eine Anzahlung. Insgesamt kostet die Besteigung des Mount Everest 50.000 pro Person. Das sind keine Armen die da rauf steigen.

 

@Ute42  🤣 🤣 im Himalaya gibts wenig Bäume , da sind die Eintrittszettel sehr teuer

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts