Wenn ihr wieder Gäste beherbergen könnt, konzentriert ihr euch dann auf Kurz- oder Langzeitvermietung?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Wenn ihr wieder Gäste beherbergen könnt, konzentriert ihr euch dann auf Kurz- oder Langzeitvermietung?

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Hallo zusammen,

 

Das letzte Jahr hat viele Änderungen mit sich gebracht, die wir niemals erahnt haben können. Wir konnten die Welt nicht mehr bereisen und keine Gäste empfangen, nur in Ausnahmefällen. Wir sehen jetzt aber langsam ein kleines "Licht am Ende des Tunnels". Wie @Till-and-Jutta0 berichtet hat, dürfen Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg ab 15. Mai wieder öffnen und wir sind guten Mutes, dass es auch bald in weiteren Regionen möglich sein wird. 

 

Ich habe einige Meinungen hier im CC dazu gesehen, was Kurz- und Langzeitvermietung angeht. Was denkt ihr darüber? Wenn es wieder möglich sein wird, Gäste aufzunehmen, werdet ihr euch auf Kurz- oder Langzeitvermietung konzentrieren? 

 

Vielen Dank,

Anna 

                             

 

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35 Antworten 35
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Christoph160, was glaubst du wozu es Reiseversicherungen gibt?  Genau,  damit Gäste  möglichst schadenfrei aus ihren Buchungen herauskommen. 

Und die gibt es auch bereits mit Corona-Abdeckung.  Wer klug ist und sich absichert, kann relativ sorglos buchen. Anscheinend wollen viele zwar günstig verreisen und sind auch geizig genug auf eine Reiseversicherung zu verzichten. 

 

https://www.reiseversicherung.com/info/versicherungen_corona/corona_reiseruecktrittsversicherung.htm...

 

@Monika--Elisabeth0  die Reiserücktrittsversicherungen sind für den Gast !! wenn dem etwas passiert.. Beinbruch etc.

Wenn aber der Gast reisen kann und der Gastgeber nicht beherbergen kann zahlen die keinen cent.. dazu müsste der Gastgeber eben eine Betriebshaftpflicht haben (wie in professionellen Geschäften allgemein üblich).

 

Pandemiebedingte Stornierungen versichern Reiserücktrittsversicherungen sowieso nicht (ich kenne zumindest keine).

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Christoph160, genau so ist es.  Es gibt Situationen wo der Gast reisen könnte, der Gastgeber beherbergen, der Gast aber aus anderen coronabedingten Situationen (wie ich bereits oben angeführt habe) nicht reisen möchte.  Solche Situationen hatte ich.

 

Gast sagt:  "Du verstehst sicher dass ich es mir beruflich nicht leisten kann, nach meinem Urlaub in Quarantäne zu gehen, ich werde daher coronabedingt stornieren und möchte mein Geld zurück.

 

 Coronabedingt? Was kann ich dafür dass sein Heimatland seine Staatsbürger in Quarantäne schickt?

 

Gast: " Die Feier zu der ich anreisen wollte findet jetzt doch nicht statt  Du verstehst sicher, dass ich daher coronabedingt stornieren werde und erwarte mein Geld zurückzubekommen".

 

Gast: "Ich habe es mir überlegt, mir ist das Risiko zu reisen jetzt doch zu groß. Das verstehst du sicher und ich werden coronabedingt stornieren". 

 

Wieso soll ich das alles verstehen?  Der Kalender war durch diese Buchungen blockiert und die Chance Buchungen von anderen Gästen zu bekommen gleich NULL.

 

Mein Verständnis ist endenwollend.

im übrigen,  mach den Link auf, den ich oben eingestellt habe.  Es gibt sehr wohl Versicherungen die auch bereits Quarantäne und Reisewarnungen inkludiert haben.

@Monika--Elisabeth0  den link habe ich aufgemacht und auch bis zum Schluss gelesen, das hättest du auch tun sollen, denn dort steht :

 

Hinweise zu Leistungen und Leistungsausschlüssen der Versicherer auf reiseversicherung.com:

Allgemein gilt: Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. In vielen Fällen sind Sie somit auch versichert, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Corona-Infizierung (Krankheit) nicht antreten können oder abbrechen müssen.


Reisewarnungen, die allgemeinen Quarantänevorschriften von Bundesländern, Städten und Regionen, die behördliche Verweigerung der Einreise oder Einschränkungen am Urlaubsort sind von der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt.

***

Es nützt dem Gast also nichts wenn er (geizlos) eine RRV abgeschlossen hat.

 

 

An anderer Stelle habe ich auch bereits mehrmals geschrieben, dass derjenige stornieren muss der den Vertrag nicht erfüllen kann... selbstverständlich kann das auch der Gast sein (wie in deinen obigen Beispielen) aber du und @Ute42  reden von zwei verschiedenen Positionen. 

Wenn der Gastgeber ein Beherbergungsverbot hat, seinen Beherbergungsvertrag also nicht erfüllen kann, muss er stornieren und dem Gast seine Anzahlung zurückgeben.. Ute ist da gegenteiliger Meinung und genau darum ging es, nicht darum dass der Gast nicht anreisen will und deshalb meint sein Geld zurück zu bekommen.

 

Besser kann ich es leider nicht erklären da ich nicht verstehe was daran so schwer ist.

Ich wiederhole mich, Gastgeber müssen jetzt einfach verstehen dass sie Buchungen annehmen können so viel sie wollen, aber wenn ein erneutes Beherbergungsverbot kommt müssen sie stornieren und alle Anzahlungen zurückzahlen. Wenn jetzt Airbnb diese Entscheidung den Gastgebern überlässt gießen sie damit Öl ins Feuer weil manche Laiengastgeber anscheinend noch nie etwas über Vertragsrecht gelesen haben und die Rückzahlung verweigern.

Airbnb tut damit weder den Gastgeber noch sich selbst einen Gefallen, denn ein Gast der um sein Geld geprellt wurde wird nie wieder bei Airbnb buchen und seine Freunde und Bekannten sicher auch nicht..

@Christoph160 

 

Hallo Christoph

 

Meiner Meinung nach wirst du mit deinen Argumenten ,die ich für richtig erachte,in dieser Community auf Granit beißen.

Alle Themen die dem “Harten Kern „ dieser Community nicht so recht gefallen werden totgeschwiegen ( zu deinen Thema schreiben auch nur 2 Personen ) oder „ Niedergemetzelt „

mit anderen Worten diese Personen beherschen das CC,Sie meckern und verfluchen immer wieder AIRBNB aber Arbeiten dennoch Ehrenamtlich weiter für diese Fa. und ersparen AIRBNB damit neue Mitarbeiter einzustellen,aber man kann sich ja im Netz darstellen und zeigen was man alles weiß!Aber AIRBNB gefällt das scheinbar und hält diesen Liebenswerten Menschen immer wieder die Möhre hin.

Viele ,höchstwahrscheinlich auch über dein Thema,Nachrichten werden untereinander per Privat Nachricht ausgetauscht.

 

Ich könnte mir vorstellen das wenn du so weiterschreibst zur „Person Non Grata „ wirst,mich hat man hier schon öfter als Troll beschimpft aber das härtet ab.

Danke für die Info @Wolfgang12 , ist mir nicht entgangen.

Ich nehme es keinem übel wenn er was nicht versteht oder anderer Meinung ist, denn ich will ja nichts verkaufen.

Anhand der Daumen-Verteilung habe ich schon gemerkt wie die Uhr tickt , aber auch das ist mir egal. Ich schreibe meine Argumente und vielleicht bleibt ja doch was hängen... Ansonsten steppt in diesem Forum ja auch nicht gerade der Bär und wenn dann jede Opposition als Troll abgefertigt wird kann ich genauso gut die Debatten im Bundestag verfolgen wenn mir gerade langweilig ist 😄

Als ich vor einem Jahr hier mal mitgelesen habe war es lustig und auch interessant, irgendwas scheint da schiefgelaufen zu sein... who cares 😄

 

.

@Christoph160 

 

Die Tatsache daß im CC derzeit nicht viel los ist liegt daran, daß es in den meisten deutschen Landkreisen nach wie vor ein touristisches Vermietverbot gibt. Es sind keine Gäste im Haus, und darum gibt es auch keine Interatktionen mit Gästen über die man berichten könnte. Bei mir zum Beispiel waren die letzten Gäste im Oktober letzten Jahres hier, seitdem niemand mehr.

 

Das ist auch der Grund warum ich mich derzeit mit dir über die Stornobedingungen unterhalte. Mir ist langweilig, es ist einfach nichts los.

 

 

Renate85
Level 3
Straßlach-Dingharting, Germany

@Ute42

 

Hab das Gefühl, ihr seid etwas vom Thema abgekommen (:-))

Seit ich wieder auf flexible Stornobedingungen gegangen bin, gibt es zunehmend auch Buchungen, und das seit Februar. Nicht touristische Aufenthalte waren ja erlaubt, jetzt dann auch wieder Touris. Ich kann nicht klagen, habe Buchungen zwischen 4 und 12 Nächten.

Ja, ich hatte auch mal Stornierungen, weil ein Kurs ausgefallen war. Das ist dann mein Risiko, sollte die Lücke nicht wieder gefüllt werden.

Aber unterm Strich fahre ich mit "Geld zurück bis 1 Tag vor Anreise" am Besten, da die Leute keine Buchungsangst haben. Und meistens klappt auch alles.

.

@Renate85  

 

Wenn du erkannt hast daß flexible Stornobedingungen für dich gut funktionieren dann kann ich dich dazu nur beglückwünschen. Ebenso beglückwünsche ich Gäste die in der derzeit unsicheren Situation Unterkünfte mit flexiblen Stornobedingungen bevorzugen.

 

Gastgeber die flexible Stornobedingungen anbieten und Gäste die zu diesen Bedingungen buchen sind nicht diejenigen die die ein Stornokostenproblem verursachen.

 

Stornokostenprobleme werden von Gästen verursacht, die zu strengen Bedingungen eine Unterkunft Monate im vorraus buchen und wenn es dann nicht klappt wollen sie ihr Geld dennoch zurück. Stornokostenprobleme werden überhaupt grundsätzlich und ausschließlich von Gästen verursacht.

 

Ich will hier mal erläutern für wen flexible Stornobedingungen Sinn machen und für wen nicht.

 

Ein CC-Kollege, @Jörg8 , vermietet die Zimmer seiner Erntehelfer außerhalb der Erntesaison an airbnb Gäste, in der Regel Einzelpersonen. Er hat flexible Stornobedingungen und man kann bei ihm am Tag der Buchung einchecken. Man kann bei ihm auch nur eine Übernachtung buchen und die kostet vielleicht 30 Euro. Das ist ein Geschäftsmodell das offensichtlich funktioniert.

 

Ich aber vermiete ein Ferienhaus für 10 Personen, typischerweise wird dieses Haus von 3 Familien mit Kindern gebucht. Diese 3 Familien müssen den Buchungstermin untereinander koordinieren, also zur gleichen Zeit Urlaub beantragen. Die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Buchung und check-in ist bei mir 8 (acht) Monate.

 

Außerdem ist das Risiko daß storniert wird bei mir viel höher. Bei Jörg kann es sein daß bei einem Einzelreisenden etwas dazwischen kommt, bei mir kann es sein daß eine von 10 Personen krank wird, und dann steht der ganze Aufenthalt auf der Kippe. Ich habe ein 10 mal höheres Stornorisiko als Jörg.

 

Während bei Jörg eine Buchung einen Preis von vielleicht 30 bis 120 Euro hat, vermiete ich in der Hochsaison nur wochenweise und der Mietpreis ist 2000 Euro. Wenn bei mir jemand storniert sind 2000 Euro futsch. Und ein Haus für 10 Personen kannst du nicht kurzfristig neu vermieten, man braucht da eine gewisse Vorlaufzeit.

 

Aus den genannten Gründen ist es für mich unmöglich zu flexiblen Stornobedingungen zu vermieten, während das für andere Gastgeber sehr gut funktioniert. Trotz meiner strengen Bedingungen habe ich aber Buchungen. Ich bin für den kommenden Sommer ausgebucht.

 

 

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Ute42, du hast meine vollste Zustimmung, dass die Art der Unterkunft, und vor allem aber die anzusprechende Zielgruppe entscheidend ist, welche Stornobedingungen die bessere Wahl darstellt.

 

Corona hat nochmal alles verändert. Wie du bereits erwähnt hast spechen wir Kurzzeitbucher an die kurzfristig oder kurze Aufenthalte benötigen, oder Handwerker die länger da sind aber günstige einfache Unterkünfte suchen. Die Gäste buchen also ein zwei Tage, maximal eine Woche im Voraus, sehr häufig für den gleichen Tag.

 

Jetzt sind bei uns auch wieder touristische Übernachtung zulässig, und was dann kam toppt alles vorherige.

 

Diese Woche hatten wir an jedem Tag Buchungsanfragen zwischen 21 Uhr und 22 Uhr für sofortiges einchecken. Kürzer geht also wirklich nicht mehr.

Da bei uns alles automatisiert ist haben wir damit auch keine Arbeit, wir müssen nur annehmen.

Aber da gibt es auch niemals Stornierungen, sind mir die liebsten Gäste. Reisen spät abends an, und wenn ich morgens um 8 Uhr komme sind 90% der Gäste wieder abgereist.

 

Quasi fast food Übernachtungen 😅

Renate85
Level 3
Straßlach-Dingharting, Germany

@Ute42  da kann ich Dich verstehen, dass es bei so einem grossen Objekt schwierig ist. Ich hab ja nur ein Apartment für 1 - 4 Personen. Seit Corona habe ich Mindestbuchung 3 Nächte.

Hast Du evtl die Möglichkeit, ohne grossen Aufwand das Haus in Wohnungen zu unterteilen?

Ich wünsche Dir zuverlässige Buchungen für die nächste Zeit, Urlaubsbedarf wäre ja jetzt überall da und der Wunsch, den mit Freunden/Großfamilie zu verbringen.

.

@Renate85 

 

Ich könnte mein Haus mit einer Kettensäge in 3 Wohnungen unterteilen. Das würde ich aber nie machen, denn das Geschäft brummt. Ein Haus für 10 Personen ist die ideale  Größe für Familientreffen, besser geht's nicht.

 

@Christoph160 

 

Ich habe schon mal etwas über das CC und seine "Daumen" geschrieben,es gab sehr interessante Antworten,du kannst ja mal reinschauen.

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Mein-Eindruck-vom-CC/td-p/1183166

Gabi37
Level 10
Germany

Ach komm @Christoph160 , ich habe Dir auch schon Daumen hoch gegeben, das hat nichts mit Cliquenbildung zu tun. Aber gerade das Thema Stornierungen haben wir schon so oft durchgekaut, da sind alle Argumente schon mehrfach ausgetauscht. Von daher, nimms nicht persönlich.

.

 

@Gabi37   

 

Hier immer wieder mal vorgetragene Theorien über die Kudo-Vergabe sind ohne jeden Beleg. Ich habe an @Christoph160  schon ziemlich viele Kudos verteilt, obwohl er manchmal nicht meiner Meinung ist.

 

Jeder der hier etwas Vernünftiges schreibt kann von jedem einen Kudo bekommen. Sogar W12 hat von mir schon mal nen Kudo bekommen, allerdings nur einmal. Da hatte er geschrieben daß man einem Gast die Anzahlung erstatten muß wenn man den Termin neu vermieten kann. Das stimmt.

 

 

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