Wenn ihr wieder Gäste beherbergen könnt, konzentriert ihr euch dann auf Kurz- oder Langzeitvermietung?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Wenn ihr wieder Gäste beherbergen könnt, konzentriert ihr euch dann auf Kurz- oder Langzeitvermietung?

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Hallo zusammen,

 

Das letzte Jahr hat viele Änderungen mit sich gebracht, die wir niemals erahnt haben können. Wir konnten die Welt nicht mehr bereisen und keine Gäste empfangen, nur in Ausnahmefällen. Wir sehen jetzt aber langsam ein kleines "Licht am Ende des Tunnels". Wie @Till-and-Jutta0 berichtet hat, dürfen Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg ab 15. Mai wieder öffnen und wir sind guten Mutes, dass es auch bald in weiteren Regionen möglich sein wird. 

 

Ich habe einige Meinungen hier im CC dazu gesehen, was Kurz- und Langzeitvermietung angeht. Was denkt ihr darüber? Wenn es wieder möglich sein wird, Gäste aufzunehmen, werdet ihr euch auf Kurz- oder Langzeitvermietung konzentrieren? 

 

Vielen Dank,

Anna 

                             

 

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35 Antworten 35

@Gabi37  danke, das habe ich auch so nicht gemeint , mir ist nur aufgefallen dass ich für gute Argumente 1 Daumen bekomme und Ute oder Monika 3-4 Daumen für Argumente die aus meiner Sicht falsch sind oder neben der Sache liegen.

Das zeigt mir dass Daumen oft einfach nur nach "Verwandtschaft" verteilt werden... aber das ist in vielen Foren so und weiter kein Problem und persönlich nehmen tue ich das nicht, keine Sorge 😄 

Mir ist auch klar dass ich in einem Gastgeberforum als Gast eine Art Fremdkörper bin.. aber gerade das reizt mich 😄

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Christoph160, genau das liegt in der Natur der Sache.  Genauso wie du manche Argumente und Sichtweisen als falsch ansiehst, sehen wir unsere Argumente (eben aus der Sicht von Gastgebern) manchmal anders.  Nicht einmal Juristen sind sich in dieser Zeit einig und ich behaupte jetzt einmal dass auch Gerichte unterschiedlich entscheiden würden.

Ich kenne einige Obergerichtliche Entscheidungen z.B in Kurzvermietungsfragen , wo festgehalten ist dass es sich um eine Einzelentscheidung handelt, der ein konkreter Fall zugrunde liegt.  Sie sind also nicht einfach auf andere oder ähnliche Fälle anzuwenden.

Wir können hier also um "des Kaisers Bart" diskutieren,  herauskommen wird nicht wirklich was.

@Monika--Elisabeth0  hier geht es nicht um Meinungen sondern um Vertragsrecht.. dazu gibt es zumindest in Deutschland genügend Musterurteile in denen es im Prinzip immer um das selbe Thema geht und die alle auf das selbe Ergebnis hinauslaufen.

Ihr könnt euch eine Menge Ärger ersparen wenn ihr nicht auf die falschen Ratgeber hört... und abgesehen davon ist es auch eine moralische Angelegenheit.. also mir würde nicht im Traum einfallen von jemandem  Geld zu behalten wenn es mir nicht zusteht.

 

https://www.kanzlei-kotz.de/hotelgutschein-unmoeglichkeit-leistungserbringung/

 

Das Thema ist jetzt aber endgültig für mich erledigt.

Eveline32
Level 2
Vienna, Austria

Gerne biete ich wieder Aufenthalte für max. 3-4 Wochen an. 

Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

Ich mache weiter wie immer.....

Ich darf nicht länger als 30 Tage und auch sonst habe ich mal so gar nichts geändert.

 

Ich wahr mehrer Wochen nicht mehr "hier".

Aber lustig...., es hat sich mal so gaaar nichts geändert, die gleichen Disskutanten, die gleichen Themen - echt langweilig.

K-12
Level 2
Bechtolsheim, Germany

Kurzzeit aber die Buchungen mit harter Stornofrist....u

Ich musste nun schmerzlich erfahren dass Gäste mehrfach buchen und dann 5 Tage vor Anreise stornieren weil man schriftlich nich binnen 30 Minuten die Frage beantwortet hat....und die entstandenen Lücke über 700 eur diesen Monat können wir so kurzfristig auch nicht mehr füllen.....daher ....auch wenn es uns Leid tut.....nur noch die harten Stornobedingungen gerade bei Junggesellinen-

Abschieden......

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