Wie denkt ihr über kommerzielle airbnb "Gastgeber"?

Lucas-Aurel0
Level 10
Kaisersbach, Germany

Wie denkt ihr über kommerzielle airbnb "Gastgeber"?

Kaum ein tag an dem airbnb nicht mit irgendeiner Schlagzeile durch die Medien geistert. Diese Tage unter anderem wieder in der Süddeutschen Zeitung. Grundtenor des Artikel ist, dass der Wohnraum in den Städten knapp wird (aha?!) und das vor allem deshalb so sein, weil airbnb nicht mehr von Privatvermietern sondern von kommerziellen "Supervermietern" (O-Ton) dominiert werde.

 

Wie denkt ihr darüber? Sollte airbnb eine Regelung einführen, dass eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr als X Inserate betreiben darf? Wobei scheinbar ja auch gerade airbnb das unterstützt. Im oben genannten Artikel ist zu lesen:

 

"Airbnb lockt auf der eigenen Webseite ausdrücklich Profis an. Sie gibt Tipps "für Anbieter von professionell verwalteten Unterkünften". Diese sollen beispielsweise einen Manager ständig verfügbar halten. Auch Hotels sind ausdrücklich erwünscht, nur mehr als 25 Zimmer sollten sie nicht haben. "

 

Der Artikel schließt mit:

"Einerseits will Airbnb der nette Nachbar sein, der nur coole Zimmer vermittelt, die eh leer stehen - und andererseits immer professioneller werden. Der Spagat wird immer größer."

 

Wie sehr ihr das?

 

 

14 Antworten 14
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Hallo @Lucas-Aurel0,

 

sehe ich ähnlich, der Spagat wird immer größer.

 

Vielleicht sollte es 2 Airbnb Portale geben, eins für private Vermieter und eins gür professionelle Vermietungen.

 

Bin mir nicht sicher ob es eine Begrenzung für Inserate geben sollte, da es schwierig ist, eine bestimmte Anzahl festzulegen. Für mein Veständis sind 46 Inserate vom gleichen Vermieter (habe ich hier schon gesehen) ein deutig zu viel. Aber sind 8 auch schon zu viel, wenn man sich vorstellt, dass eine Privatpension jeweils 3 Doppelzimmer in der ersten und zweiten Etage anbietet und dann noch zwei Einzelzimmer im 3. Stock??

Lucas-Aurel0
Level 10
Kaisersbach, Germany

46 Inserate? Das ist noch gar nichts. Schenkt man diesem Artikel Vertrauen dann gibt es Hosts mit über 1000 Listings.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Also ich habe prinzipiell nichts gegen "vollgewerbliche" Airbnb-Hoster;

sie sollten nur klar gekennzeichnet sein.

Ich habe ja auch nichts gegen Hotelbetriebe. Und solche gewerblichen Anbieter muessen

sich natuerlich auch dem Kostendruck anpassen und koennen nicht beliegig billig anbieten.

 

Im Augenblick arbeite ich in meiner freiberuflichen Tateigkeit in

der IT-Branche mit 2 Projekten ueber 80 Stunden die Woche und vermiete mit Veronika noch

3 Zimmer in unserem Haus und wir sind bis Jan so gut wie ausgebucht.

 

Wenn ich an meinen Ruhestand denke kann ich mir gut vorstellen anzubauen und deutlich mehr

Zimmer via Airbnb (oder was auch immer) anzubieten.

@Lucas-Aurel0, airbnb will sich zu einer Tourismusplattform entwickeln. Nachdem die Plattform  für Gastgeber Vorteile gegenüber anderen Plattformen bietet,  ( geringere Service-Gebühr, Geldverwaltung, Versicherung) war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Tourismusunternehmen das nützen.

 

 

Dass airbnb das Inkasso amcht und mich versicherungstechnisch im Glauben lässt sehr gut vorgesorgt zu haben sind die Hauptgründe weshalb ich airbnb einfach gerne nutze. Die Servicegebühr liegt, wie bei den meisten vergleichbaren Anbietern, bei 15%. Nur mit dem Unterschied, dass bei airbnb der Löwenanteil durch den gast zu begleichen ist. Das ist aber letztlich eigentlich egal. Fee bleibt fee. Letztlich geht es um den Gesamtpreis.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

Das zeigt eindeutig, dass Airbnb mit seinem ursprünglichen Geschäftsmodell gescheitert ist, Freunde zu Gast bei Freunden. Damit haben sie seit 7 Jahren keine Gewinne gemacht, die Investoren und Risiko Kapitlageber wollen aber irgendwann Rendite sehen.

 

Was alle diese Startups (Uber,Airbnb,..) bei ihren Modellen nicht eingepreist haben ist, dass es nationale Gesetze und Steuervorschriften gibt. Wenn ich nun ein Geschäftsmodell sei es Taxi oder Übernachtung, in den Privatbereich verlege, dann verschiebe ich die Einnahmen von steuerpflichtigen Unternehmen die Arbeitsplätze schaffen und sowohl Steuern als auch Sozialabgaben bezahlen, hin zu Privatpersonen, die wohl zum Großteil nicht mal die Einnahmen deklarieren.

 

Im kleinen Rahmen kann dies ein Staat tolerieren, solange die Verfolgung mehr kostet als die zu erwartenden Einnahmen sind. Will ich daraus aber ein global agierendes Unternehmen machen, welches Milliardengewinne abwerfen soll, dann zeigen die Staaten weltweit die Zähne (Zweckentfremdungsverbote, Datenweitergabe an die Stadt siehe San Franzisko).

 

Dadurch verliert Airbnb vor allem in den großen Städten und hat einen sehr schlechten Ruf. Also bleibt nichts anderes übrig als mehr Druck auf die Privaten und der Versuch die Hotels reinzuholen.

 

Dafür ist Airbnb aber zu schlecht, um den großen Booking.com oder HLS konkurrenz zu machen. Der Seitenauf die vielen Fehler das häufige Fehlschlagen von Zahlungen geht eindeutig auf das langsame und schlechte Portal von Airbnb zurück.

 

Die Kommerzialisierung von Airbnb ist unumgänglich da mit den Privaten nicht genug Gewinn erwirtschaftet werden kann, wir dienen dann nur noch als Alibi Hosts um den Schein zu wahren und aufrecht zu halten. Denn es heißt Ideale hin oder her, ohne Moos nix los.

@Jörg8: auf der anderen Siete profitieren wir als kleine lokale Hosts

natuerlich vom global Player Airbnb und seiner Bekanntheit.

Wie sollten uns z. B. Gaeste aus nepal sonst finden?

Claudia-Simone0
Level 10
Mettlach, Germany

Ich bin ganz eindeutig der Meinung, dass Hotels und Pensionen auf anderen Portalen genügend Möglichkeiten haben, ihre Zimmer anzubieten und sie nicht den privaten Anbietern unlautere Konkurrenz machen sollten.

Airbnb sollte ausschliesslich denjenigen vorbehalten sein, welche ihr Gästezimmer im selbst bewohnten Haus zeitweise vermieten wollen oder eben die private Wohnung während der Zeit, wo man selbst anderswo Urlaub macht.

Damit würde einerseits die "Verfolgung" dieser Anbieter durch städtische Behörden eingedämmt werden und andererseits auch die überzogenen Anforderungen, welche manche Gäste an die privaten Gastgeber stellen.

Bei Hotels und Pensionen gehe ich einig mit Dir. Was aber ist mit den Anbietern, die mehr als ein Dutzend Wohnungen vermieten oder zumindest managen. In den großen Städten ist das inzwischen ja fast üblich, dass es auch bei airbnb ein oder zwei Platzhirsche gibt, die einen großteil der Inserate managen, Dienstleistungen durchführen etc. Da käme dann das Thema "Preis" und "Marktbeherrschende Stellung" innerhalb airbnbs noch als Thema dazu ...

Wer, wie du schreibst, Dutzende von Wohnungen vermietet oder managt, gehört meiner Ansicht nach auch schon zu den Professionellen

Lucas-Aurel0
Level 10
Kaisersbach, Germany

Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich für mich zum Schluss, dass es wohl die richtige Mischung ausmacht und die entsprechende Deklaration. D.h. Gastgeber sollten die Möglichkeit haben und auch verpflichtet sein anzugeben zu welcher Art Gastgeber sie gehören:

a) Ich bin privater Gastgeber mit bis zu 7 Wohneinheiten

b) Ich bin eine Pension/Hotel

c) Ich vermiete/manage (auch im Auftrag Dritter) mehr als 7 Wohneinheiten

 

Der Gast müsste dann bei der Suche die Möglichkeit haben aus den oben genannten Kategorien welche abzuwählen, wenn er beispielsweise wirklich nur das "echte", private AirBnB-Erlebnis haben möchte.

 

Das Aufheulen der Städte zum Thema "zu wenig Wohnraum" ist einer seit Jahrzehnten geförderten freien Marktwirtscahft geschuldet. Dass jetzt auf einmal dort und da protektionistische Gesetze auftauchen wird am Grundsatz Nichts verändern, dass ich über mein Eigentum frei verfügen kann. Ich warte auf erste Prozesse, die auf dieser Argumentationsschiene geführt werden.

Axel31
Level 10
Celle, Germany

@Lucas-Aurel0...... Firmen denken unternehmerisch und wenn es eine Plattform gibt auf der sie Unterkünfte anbieten können, werden sie das auch tun, um eine bestmögliche Buchung zu erhalten. Das ist etwas völlig normales. Ebay hat sich beispielsweise von seinem Grundkern meilenweit entfernt, ob sich Airbnb das erlauben kann, wage ich zu bezweifeln.Ich freue mich doch gerade darauf Gastgeber vor Ort zu finden, welche 'Inside'-Wissen haben, Hinweise auf Plätze usw. zu denen der 'normale' Tourist nicht hinkommt.

 

Zumindest sollte kenntlich gemacht werden, wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt oder beim Suchfilter zwischen privat und gewerblich zu wählen.

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

Zitat von @Axel31 :

"Zumindest sollte kenntlich gemacht werden, wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt oder beim Suchfilter zwischen privat und gewerblich zu wählen."

Da wir kleinen privaten Gastgeber airbnb bestimmt nicht dazu zwingen können zu ihren Wurzeln zurückzugehen, wäre dies die einzige Lösung.

 

saludos, Ilona.

Das Problem ist, dass "gewerblich" kein internationales Kriterium ist. Noch dazu ist es auch nicht überall genehmigungspflichtig.

Und bei diesem Artikel werden zig Sachen in einen Topf geschmissen - heraus kommt ein ungenießbare Suppe, die wir auslöffeln müssen, obwohl wir sie uns nicht eingebrockt haben.

Das "Problem", dass Airbnb hat, sind meiner Meinung nach nicht (!) die kommerziellen Verwalter, die Airbnb einfach als weiteren Distributionskanal verwenden, sondern alle Anbieter, die nicht legal handeln. Dazu gehören auch private Anbieter, die einfach mal so eine Wohnung kaufen, nur um sie über Airbnb mit Hilfe von Putzfrau und Verwalter zu vermieten, weil man damit viel Kohle machen kann.
Jeder, der seine Wohnung nicht selbst betreut, handelt in meinen Augen gewerblich. Aber hier sind sicherlich viele nicht als Gewerbe gemeldet.

Für den Gast fände ich eine Unterscheidung, wie @Lucas-Aurel0 sie vorgeschlagen hat, sehr sinnvoll, aber ich würde folgendes vorschlagen: private host - assisted host - agency.
Einem Gast, so lange er die Reise nicht absetzen kann, wird es wahrschienlich ziemlich wurscht sein, ob sein Gastgeber gewerblich oder im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung tätig ist. Wer aber nun genau der Gastgeber ist bzw. mit wem er es zu tun hat, ist für ihn schon interessanter.

Ich finde die Bagatellgrenze von ca. 8 Betten zur Gewerblichkeit finde ich einen guten Richtwert.

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