Hallo Airbnb-Gastgeber,
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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Hallo zusammen,
heute erschien folgender Artikel im Weser Kurier:
Werde mich gleich daran machen einen Leserbrief zu verfassen, weil es mich sehr ärgert der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden. Ich habe unser Haus ganz regulär für die Kurzzeitvermietung bei der Gemeinde (In Niedersachen) angemeldet und insgesamt 550 € für die Genehmigung und Änderung der Grundrisspläne gezahlt. Wir versteuern die Einnahmen ganz regulär als private Mieteinnahmen über die Einkommensstererklärung, die wir nach Bremen abführen, wo unser Wohnsitz ist.
In dem Artikel wird auch beschrieben, das airbnb zukünftig Nachweise darüber einfordern will, dass es sich bei den angebotenen Unterkünften um den Erstwohnsitz handelt ...
Freue mich auf Euer Feedback
Liebe Grüße von Cathrin
Finde ich auch eine bodenlose Frechheit - als läge es in der Natur der Sache, dass Airbnb-man keine Steuern zahlt.
So etwas in der Richtung kam auch mal in der alten#München-Gruppe auf. Der Bericht von einer Stadtratsversammlung bzw. eines Abgeordneten, der wohl etwas in die Richtung gesagt habe, dass man die Einkünfte ja dann aber auch versteuern müsste, so als wäre das nicht selbstverständlich. *augenroll*
Aber sehr interessant und gut, dass das Finanzamt gleich dagegen hält! Da sieht man mal, wie die Hotellobby wirklich Stimmung macht, dabei sind Hotelgäste mit Airbnbgästen in meinen Augen überhaupt nicht zu vergleichen.
Folgender Kommentar soll nach Aussage des Artikels von Airbnb kommen???
"Überraschend hat jetzt die Online-Plattform Airbnb neue Regeln angekündigt. Auf ihrer Website erklärt sie auf Englisch, Anbieter müssten künftig nachweisen, dass es sich bei den Unterkünften um ihren #Erstwohnsitz handele und diese nur für eine begrenzte Zeit untervermietet würden."
Wenn man eine ganze Wohnung zur Verfügung stellt, wie kann es dann der Erstwohnsitz sein? Bedeutet das nicht, dass dann "ganze Unterkünfte" zwangsläufig nicht mehr vermittelt werden?
Beziehungsweise, ich fahre 6 Wochen in den Urlaub und ein Gast wohnt dann in meiner Wohnung?!
Eine andere Konstellation kann ich mir gerade nicht vorstellen...
#Leserbriefe sind das erste Mittel! Musste ich in #Stuttgart auch schon welche losschicken. Man kann sich ja nicht jede #Falschaussage gefallen lassen.
Hallo,
ich habe den Eindruck Airbnb kümmert sich nicht ein bischen um seine Gastgeber! In Berlin tritt am 1.5.16 das Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Es belegt jeden Ferienwohnungsvermieter, auch Zweitwohnungsbesitzer mit höchsten Strafen, wenn sie weiter vermieten. Agenturen wie AIrbnb und Wimdu sollen die Adressen der Eigentümer herausgeben.
Ich habe neulich an airbnb geschrieben und sinngemäss nur die Antwort erhalten, es werde alles zu meiner Zufriedenheit ausgehen, "der Bürgermeister für Tourismus in Berlin sei schon kontaktiert".. Es gibt keinen Bürgermeister für Tourismus in Berlin muss man wissen.
Die Situation ist so, dass man gegen das Verbot klagen muss, sonst drohen die sTrafen und das auch rückwirkend. Also wenn jemand dann erst in 5 Jahren erwischt wird, darf er 50.000 Euro zahlen. Nur eine Klage kann evtl aufschiebende Wirkung haben.
Warum kommuniziert das Airbnb nicht?
Ich kann alle Betroffenen nur raten, dies Airbnb klarzumachen. Sie verdienen an uns ein Vermögen und kommunizieren: Nichts!
Grüsse Frank
Ein Mitbewerber hat eine Verfassungsklage eingereicht. Schauen wir mal, was dabei raus kommt...
@Frank0 Wie ist es denn eigentlich mit der #Zweckentfremdung in #Berlin? Wie genau sieht es da aus?
@Till-and-Jutta0 haben ja auch von den Open berichtet, dass Airbnb sehr wohl dabei ist, Lobbyarbeit zu betreiben. Aber ich denke, dass das für ein internationales Unternehmen auch schwierig ist, in jeder (Haupt)Stadt präsent zu sein.
Ich glaue immer noch, dass die "echten" Airbnbler - also Zimmer in der Wohnung/im Haus - kein Problem mit den Zweckentfremdungsverboten haben sollte. Und dann frage ich mich eh immer noch, ab wann es denn dann wirklich eine Zweckentfremdung ist. Wenn ich ein Apartment für 1 Monat vermiete, ist das dann eine #Zweckentfremdung, auch wenn der Mieter es sich so wünscht? Aber wenn ein Mieter das Apartment quasi just nach Schlüsselübergabe wieder kündigt, weil er was für ihn Besseres gefunden hat, dann ist das keine Zweckentfremdung? Ist ja auch irgendwie ungerecht. Mir ist es wurscht, wie lange jeman unser Apartment mietet. Die meisten bleiben 3 Monate und länger, müssen sich also sogar anmelden. Das ist dann ja auch keine Ferienwohnung. Oder ich will auch 3 Monate Ferien ...