Wohnungszweckentfremdungsgesetz

Katrin37
Level 2
Berlin, Germany

Wohnungszweckentfremdungsgesetz

Liebe Mitgastgeber,

seit Mai diesen Jahres werde ich vom Wohnungsamt zu meinen Anzeigen bei Airbnb befragt. Ich habe seit Dezember 2016 meine beiden Zimmer angeboten, was mir so ausgelegt wurde, das mir unterstellt wurde, dass ich selbst gar nicht in der Wohnung lebe . Diesen Verdacht konnte ich entkräften, in dem ich erklärt habe, dass ich nie beide Zimmer gleichzeitig vermietet habe, da ich ja selbst auch dort lebe und ein Zimmer brauche.Ich habe dann nur noch ein Zimmer inseriert und zwar das größere in das ich extra ein Hochbett eingebaut habe.Mir wurde dann mitgeteilt, dass das nicht zulässig ist, da es mehr als 50% der Wohnfläche einnimmt. Seitdem biete ich nur noch das kleine Zimmer an. Jetzt habe ich wieder Post vom Wohnungamt bekommen, in der steht das ich folgende ordnungswidrige Handlungen begangen habe:

in den Monaten Dezember 16,Januar , Februar und Mai 17 habe ich die Wohnung mehrfach ohne die nach § 1Abs. 1 ZwVbG erforderliche Genehmigung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt.

Ich hätte die Wohnung zur zweckfremden Nutzung im Sinne von § 2 Abs.1 Nr.1auf Airbnb angeboten und wiederholt und wiederholt nach Tagen oder Wochen bemessen zur Vermietung als Ferien wohnung oder einer Fremdberherbung verwendet.

Es wird mit einer Geldbuße bis zu 100 00€  bzw. mit 500- 1500q pro Wohnung gedroht.

Dazu soll ich jetzt nochmal Stellung nehmen bis zum 11.12.17

Gibt es aus dem Kreis der Gastbeber hierzu ähnliche Erfahrungen, was sollte ich antworten, wie sollte meine Stellungnahme aussehen? Bin für alle Ratschläge dankbar.

Danke Katrin ***

 

1 Antwort 1
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Liebe @Katrin37, ja da gibt's "leider" einige Berliner Gastgeber mit einschlägigen Erfahrungen.

Du findest sie am ehesten im Berlin-Bereich, oder im Homesharing Club Berlin. Dort findest du eine Übersicht über alle Home Sharing Clubs in DACH.

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