"Unser" Image in der (ver)öffentlich(t)en Meinung

Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

"Unser" Image in der (ver)öffentlich(t)en Meinung

Die Süddeutsche hat nach den letzten Schlagzeilen ihr Forum für die Diskussion um Airbnb eröffnet:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ihr-forum-wird-das-geschaeft-von-airbnb-zu-recht-beschraenkt-1...

 

Hier kann man "wunderbar" nachlesen, wie im Endeffekt wir - und nicht Airbnb - in der Allgemeinheit gesehen werden.

 

Ein paar Highlights:

- "Der Kampf gegen "das Dunkle" hat eben erst begonnen."

- "So verheerend, daß hier von einer frühen Stufe organisierter Kriminalität gesprochen werden muß."

- "Eben, und weil es nicht kontrollierbar ist, gehört dieses illegale Geschäftsmodell generell verboten."

- "Demzufolge sind nahezu alle Wohnungen da drin verkauft und ca. zwei Drittel werden als reine Airbnb-Unterkünfte genutzt."

 

Ein Lichtblick:

"Ich fände es wünschenswert, wenn in der Diskussion differenziert würde zwischen gewerblichen Mietern, die Wohnraum zweckentfremden und Privatleuten, die Zimmer in ihrer Wohnung vermieten. Ich erlebe letzteres als eine wunderbare Möglichkeit, mit interessanten und inspirierenden Menschen für eine begrenzte Zeit zusammen zu leben und kann mir so die Miete für meine Wohnung leisten."

1 Antwort 1
Arne4
Level 1
Munich, Germany

Ich habe den Artikel auch mit Interesse gelesen und festgestellt, daß die Süddeutsche die Kommentarfunktion jetzt leider abgestellt hat.

Man muss meiner Meinung nach hier klar unterscheiden auf der einen Seite gibt es private Wohnungen die bei Abwesenheit angeboten werden bzw wo ein Zimmer regelmäßig vermietet wird und kommerzielle Anbieter, die eine Wohnung permanent über AibBNB oder anderswo anbieten und somit gegen die Auflagen für Ferienwohnungen verstossen. Ersteres ist zum Beispiel in München ausdrücklich erlaubt, solange bestimmte Auflagen erfüllt werden. Zweiteres habe ich zum Beispiel in Paris erlebt, was da auch sicher gegen die Auflagen verstossen hat.

Man konkuriert als AirBNB Anbieter mit anderen Unterkünften wie Hotels, wobei ich als priater Nutzer von AirBNB klare Vorteile durch die Nutzung von einer AirBNB Wohnung gegnüber einem Hotel sehe.

AirBNB Anbieter müssen aber auch eine professionelle Einstellung haben und die Einkünfte aus Vermietung bei der Steuer angeben, da sonst wirklich eine Art Schwarzmarkt für Übernachtungen entsteht. Dass man die Einkünfte mit Mietkosten verrechnen kann ist auch klar.

Ich finde es schade, daß die Kritiker (zum Bsp auf Sueddeutsche.de) nie bei AirBNB gebucht haben und sich somit kein gutes Bild von den Vor- und Nachteile machen können. Wer allerdings nie Auto oder Taxi fährt und dann über uber eine Meinung abgibt, kann sicher nicht als besonders informiert gesehen werden (auch wenn er die Strasse hin und wieder als Fussgänger benutzt 😉

 

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