@Gerhard36, du wirst von niemanden eine befriedigende Auskunft bekommen. So unterschiedlich wie die Unterkünfte sind, ihre Ausstattung, ihre Größe, ihr Preis, ihre Lage etc. genau so unterschiedlich ist die Buchungsfrequenz und damit auch die erzielten Einnahmen.
Wie du deinen Preis gestaltest ist deine Angelegenheit (ob du eine Reinigungsgebühr verlangst, die Ortstaxe mit einrechnest etc.) Das einzige was klar ist: airbnb verrechnet den Gastgebern 3% der Summe als Servicegebühr. Die Frage der Umsatzsteuer hängt ebenfalls von der jeweiligen Situation des Gastgebers ab (Kleinunternehmer können auf Antrag beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreit werden (bis 30.000,00 jährlich) können dafür keinen Vorsteuerabzug machen. Inwieweit ein Ertrag aus Vermietung letztlich deine zu leistende Steuer beeinflusst, hängt auch von deinem übrigen Einkommen ab.
Bevor du als airbnb Gastgeber einsteigst solltest du dich genau erkundigen, ob du dort wo du wohnst, überhaupt kurzzeitvermieten darfst. Da gibt es genaue Richtlinien und Vorgaben (OGH Entscheidung). Bist du Eigentümer in einem eigenen Haus, bist du Mieteigentümer, wieviel andere Wohnungen gibt es im Haus, bist du Hauptmieter, etc.etc.
Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen ist vorerst einmal ganz einfach: Was sind die mtl. Fixkosten, die ich für die Wohnung habe. Welche zusätzlichen Ausgaben kämen durch die Kurzzeitvermietung auf mich zu. Zu welchem Preis möchte ich die Wohnung anbieten. Wie sieht das Preis-Leistungsverhältnis aus.
Wie wäre zum Unterschied der jährliche Ertrag bei einer Dauervermietung?
Und letztlich wie es allen geht , die etwas neu beginnen: Es dauert einige Zeit bis es wirklich gut läuft, erfordert auch einen hohen zeitlichen Einsatz (von nix kommt nix). Und reich werden tut da niemand.
Dafür lernst du viele nette Leute aus aller Welt kennen.