@Nesibe1 wenn du (oder deine Schwester) den selben Nachnamen wie deine Mutter hast , kannst du schon ein Gastgeberkonto bei Airbnb eröffnen und die Immobilie dort inserieren... den Vornamen kannst du danach wieder ändern (um bei den Einnahme-Unterlagen die das Finanzamt evtl. bekommt keinen durcheinander zu erzeugen) , die Verifizierung ist eine reine Airbnb-Sache die das Finanzamt nicht interessiert , die Einkünfte werden nur auf den Namen ausgestellt.
Solange die Einnahmen versteuert werden sollte das also kein Problem sein , du verwaltest die Vermietung ja nur für deine Mutter, das ist nicht verboten.
Die Einnahmen müssen auf das Konto deiner Mutter gehen (ausser das ist vormundschaftlich anders geregelt).