Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo AirBnB Community,
ich bin aktuell noch kein Gastgeber, möchte jeder einer werden und habe noch so ein paar Probleme um endlich durchstarten können.
Ziel ist es eine Zweitwohnung zu Mieten (mit der Berechtigung das ich dort auch Untervermieten darf) und diese dann hier Anbieten. Die ganze Wohnung und das auch öfters.
Damit sich das ganze Rechtlich in einer grünen Zone bewegt, habe ich versucht Infos bezüglich der Zweckentfremdungsverbote in Leipzig herauszufinden. Das es dort in Berlin usw einige Richtlinien gibt, kam sofort auf, aber für Leipzig konnte ich nicht wirklich was handfestes finden und habe der Stadt Leipzig eine E-Mail geschrieben. Dort Meldete mir der nette Sachbearbeiter weiter, dass ich eine Baugenehmigung bräuchte?! Da es sich ja um Kurzzeitvermietung bzw Ferienwohnung handelt würde. Jetzt würde mich interessieren ob die Gastgeben hier aus Leipzig die das gleiche Modell fahren auch eine Baugenehmigung eingeholt haben oder ob man das auch einfach so darf.
Denn die PDF zu dem Bauantrag, sah mir nicht wirklich so aus als ginge es da um Kurzzeitvermietung.
Vielen Dank schon einmal.
Die Umnutzung in eine Ferienwohnung ist tatsächlich ein Bauantrag. Wird in Leipzig wohl eher nicht genehmigt aufgrund des zunehmenden Wohnungsmangels.
Du kannst ja in die Peripherie ausweichen. Taucha oder so.
Hi @Florian-and-Theresa0 , ich dachte schon ihr seit in Rente gegangen weil man ewig nichts mehr gehört hat, welcome back !
Im Gegenteil - zu viel Arbeit. 😉
Vielen Dank für die Antwort! Ich werde mich noch einmal erkundigen, ab wann es sich um eine Ferienwohung handelt. Da müsste es ja Richtlinien geben.
Und wegen dem Bauantrag. Der zählt ja dann quasi immer auf die eine spezifische Wohnung und nicht auf mich als Person. Sprich ich müsste dann blind eine Wohnung mieten und den Antrag für diese eine Wohnung stellen und hoffen das es genehmigt wird?
Und danke für den Tipp!
@Jens107, vermutlich muss den Bauantrag der Eigentümer stellen, nicht der Mieter. Da würd ich mich vorhermit dem Eigentümer abssprechen.
Habe noch mal eine E-Mail an die Stadt bzw dem Bauamt geschrieben und Er meinte, dass man auch als Mieter den Antrag stellen kann. Natürlich mit Einverständnis des Vermieters.
Was sich sicherlich recht kompliziert gestalten lassen sollte. Denn der Vermieter wird wohl kaum einen nehmen, wenn man ihm mit solchen Anträgen kommt. Und den Mietvertrag vorher unterschreiben wenn man nicht weiß ob die Stadt es genehmigt ist dann auch ein null Geschäft.
Zieht AirBNB die Gästesteuer eig extra ab oder muss ich das von den Mieteinahmen weiter leiten ?