Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo liebe Community! ICH BRAUCHE HILFE! Ich hatte von 07.04 bis zum 21.04 Gäste aus Argentinien und genau in dieser Zeit würde Bittorrent genutzt über mein WLAN (illegales downloaden und vor allem weitergeben von FIlmen und Serien). Sie sagen jetzt im nachhinein wie waren es nicht, aber nur sie können es gewesen sein! Ich bekamm jetzt Anwaltsbriefe mit über 2000 Euro Strafe! Was soll ich nun machen? LG
hier steht schon einiges über illegales streaming einfach die datenbank durchstöbern !
Ach Leute vielen Dank! Immerhin bin ich nicht ganz alleine damit! Vielen Dank!!!
@Marina544, das ist ja sehr ärgerlich.
Auf dem Meldeschein hast Du ja die Ausweisdaten (Adresse, Name, Personalausweisnummer etc) notiert.
Du kannst der Kanzlei mittels Buchungsbestätigung nachweisen, wer den Wlan in dieser Zeit genutzt hat, und damit sollte die Angelegenheit vom Tisch sein.
Herzliche Grüße
HABE ICH LEIDER NICHT GEMACHT
O.k. das solltest Du in der Zukunft machen. In Deutschland gilt das Bundesmeldegesetz. Ich weiß jetzt nicht, ob München eigene, sogenannte "Besondere Meldescheine" hat, das solltest Du aber nach einer kurzen Recherche via Internet rausbekommen.
Ansonsten kannst Du Vordrucke beim "Amazonas" 😉 bestellen, oder Deine eigenen entwerfen.
Die Richtlinien, wie das gestaltet wird findest Du, wenn Du im Netzt nach "Bundesmeldegesetz §§ 29,30 " suchst.
Damit erfülltst Du nicht nur die Pflicht, Du ersparst Dir auch eine Menge Ärger, wenn Du überpfüft wirst, oder wenn wie in Deinem Fall ein Schaden entsteht und eventuell eine Anzeige notwenig wird.
Herzliche Grüße
@Marina544, wenn du nicht belegen kannst, dass du dich im fraglichen Zeitraum gar nicht in der Wohnung aufgehalten hast (z.B. Reise) oder du den Internetzugang nicht genutzt hast, gibt es tatsächlich ein Problem, das deinem Gast anzuhängen, wenn er es nicht von sich aus zugibt.
Danke vielmals für deine Tipps! Es ist fast vom ersten bis zum letzten Tag des Aufenthalts der Gäste. Und die Mahnung kamm nach dem diese schon weg waren. Ich schau was der Anwalt machen kann! Vielen Dank
Marina
Hallo @Marina544 , die links die Dir Till und Jutta zur Verfügung gestellt haben beziehen sich auf die alte Rechtslage. Im Oktober 2017 hat die Bundesregierung die alte Störerhaftung abgeschafft. Das interessiert Anwälte natürlich nicht, die verschicken einfach weiter ihre Abmahnungen und hoffen daß die Empfänger Angst bekommen und trotzdem zahlen. Du brauchst aber zur Abwehr der Forderung auf jeden Fall einen Anwalt für Medienrecht.
Gib mal in google "Sony McFadden" ein, da erfährst Du mehr über die neue Rechstlage.
Ich verwende trotz neuer Rechtslage die sorglosbox der Fa. sorglosinternet. Die Sorglosbox ist ein router den man per LAN-Kabel mit dem Router verbindet den man schon hat. Wählt man sich dann ins W-LAN der sorglosbox ein, wird die eigene IP Adresse nicht ins Netz weitergegeben. Es gibt für Anwälte keine Möglichkeit die IP-Adressen von Computern ausfindig zu machen die über sorglos surfen. Kostet 15 Euro im Monat. Ich habe die Box schon seit Jahren, hatte hunderte von Gästen und noch nie ein Schreiben von einem Anwalt.
@Ute42, mein Sorglos-Abo läuft demnächst aus. Bin noch am Überlegen, denn der neue Preis gefällt mir nicht.
Alternative wäre für mich ein eingeschränkter Gästezugang mittels Fritzbox.
Hab mein Sorglos-Abo jetzt verlängert, zu den alten Konditionen.
Der ruhige Schlaf ist es mir wert.
Hoffe aber weiter, dass der Abmahnmafia irgendwann effektiv das Handwerk gelegt wird. Was aber nicht im Sinne der Anwälte, Gegenanwälte, und der Sorglosbox-Anbieter liegt...
@Marina544: speziell in Muenchen gibt es den Home Scharing Club Muenchen mit Treffs, wo man sich gegebseitig Tipps gibt.
Mein Tipp fuer Dein Inserat (Fotos): ich sehe da kein Bett und gerade das ist fuer Gaeste wichtig 🙂
Die Meldescheine bestelle ich ebenfalls bei Amazon.
Meldeschein und Nutzungsbedingungen fürs Internet habe ich zusammen geheftet.
Dieses liegt bei Anreise der Gäste unübersehbar auf dem Tisch.
So kann es keiner vergessen. Außerdem brauche ich mich nicht lange absabbeln.
Nutzungsbedingungen fürs Internet findet man im Internet, vielleicht hat Dein Anwalt auch ein entsprechendes Formular .
Ich wurde auch schon einmal von so einem Abmahnanwalt abgemahnt.
Habe mich dann an die Verbraucherzentrale gewandt , das war nicht teuer und ich war gut beraten.
Dieser Abmahnanwalt Herr Lutz Schröder hat von mir keinen Cent erhalten!
Wünsche Dir Alles Gute!