Das muss ein super Abend gewesen sein, @Monika--Elisabeth0.
Hast Du in Erinnerung, ob der Anwalt
1. Die Aussagen für DACH oder rein für die Rechtsprechung in A getroffen hat?
2. Zwischen Gewerblichen und Privaten Gastgebern unterschieden wurde?
3. In D muss bis Mitternacht gleicher Tag der Check-in mit Meldeschein gemacht werden. Geht also nur persönlich. Ist das in A lockerer, also ohne persönliche Anwesenheit bei Unterschrift leisten und Ausweisvorlage?
In der Praxis in D ist es so, dass selbst diverse Hotels und Pensionen Öffnungszeiten haben, und dann eben geschlossen sind, reist der Gast zu spät an.
Dem Gegenüber steht na klar ein Angebot mit Hotel, die Nachtportier haben.
Kenn hier jemand einschlägige Entscheidungen?
Herzliche Grüße