Hallo @Sebastian12,
ich kenn mich in der österreichischen Steuergesetzgebung nicht aus, würde dir aber gern helfen.
Bist du in Östereich ortsansässig oder Ausländer?
Dieses find ich ganz spannend:
http://www.wien-steuerberater.at/2825-Vermietung-durch-Auslaender-in-Oesterreich.html?kat_nr=12
Dann könnte dieses PDF vielleicht ganz hilfreich sein zu lesen:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Allgemeines-zur-Umsatzsteuer/ust_Kleinu...
und evlt. auch diese Webseite:
http://www.wirtschaft.at/topthema/datum/2013/07/31/kleinunternehmer-erfordernisse-musterrechnung/
Wenn ich es also alles richtig verstanden habe, dann bist du in Östereich als Vermieter grundsätzlich erst mal Unternehmer. Wenn du aber im Inland ortsansässig bist und deine Umsätze unter 30.000 Euro pro Jahr liegen, dann kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Brauchst also keine 10 % USt abzuführen.
Statt einer Firma gibst du deinen Namen an. Außerdem füge noch den Hinweis hinzu: Bezahlt über airbnb, Zahlung erhalten am XX.XX.XXXX (Tag an dem das Geld bei dir eingegangen ist und zwar Brutto inklusive der Gastgebergebühr).
Kann das jemand bestätigen? Ist das so richtig?
Eine echte Rechts- oder Steuerberatung kann dir hier leider niemand geben, außer einer der Gastgeber hier ist zufällig selbst Steuerberater. 🙂
Hoffe es hilft.
LG Gritta