Ich heiße Heidrun, wohne in Deutschland und besitze eine FeWo in der Schweiz - Davos.
Seit gestern bin ich bei airbnb dabei.
Meine Fragen:
- wie kann ich den einmalig erhobenen Betrag für die Bettwäsche abrechnen
- Davos verlangt von jedem Gast pro Nacht eine Kurtaxe (im Sommer 4,60 CHF und
im Winter 5,90 CHF), darin sind besondere Vergünstigungen wie z.B. dass
jeder Gast mit der Gästekarte im Sommer die Bergbahnen kostenlos benutzen darf.
Da ich an der Kurtaxe nichts verdiene, sie nur weitergeben muss, kann für mein
Verständnis airbnb nicht erwarten, dass ich die Kurtaxe bereits auf den Tagespreis
draufschlage - zumal ich nicht weiß, ob 1 oder 2 Personen meine FeWo mieten wird.
Selbst wenn ich die Kurtaxe für mich irgendwie draufschlage, so schlägt airbnb
- wenn ich es richtig verstanden habe - eine Servicegebühr drauf und dann noch MwSt.
Das geht meines Erachtens nicht, dass auf die Kurtaxe Servicegebühren erhoben
werden und MwSt.
Wie wird das schweizer Finanzamt damit umgehen, wenn in den Abrechnungen die
Nebenkosten und Kurtaxen nicht ausgewiesen sind? Dann müsste ich die Kosten für
die Bettwäsche, Endreinigung und die Einnahmen der Kurtaxen versteuern, obwohl ich diese
drei Posten weiterüberweise (an die Reinigungsfrau und das Finanzamt)!
Zudem können die einbehaltenen 3 % ( vom Vermieter) auch nicht aus den Nebenkosten
Endreinigung, Bettwäsche und Kurtaxe errechnet werden.
Hier muss im System nachgebessert werden!
Danke im Voraus für die Antwort!
Heidrun ***