Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, ich habe ein Problem mit Airbnb bezüglich des Themas: ganze Unterkunft. Zu ganze Unterkunft gehört laut Airbnb: Zimmer, Küche, Bad. Nun vermiete ich ein ganzes Haus sogar mit 2 Ferienwohnungen und einem Zimmer an Gäste. So steht es auch in einem Text. Dort waren kürzlich eine Gruppe von 13 jungen Leuten 4 Tage lang, die - mal abgesehen davon dass sie die Nacht zum Tage gemacht haben und sich die Nachbarn beschwerten - später behaupteten, sie hätten ja keine ganze Unterkunft bekommen, da ja mein Sohn in diesem Haus im Souterrain mit wohnt. Ohne mich zu fragen will Airbnb jetzt 550€ einbehalten. Dies ist ein krasser Fehler, aber er wird nicht von Airbnb zugegeben.
Überhaupt gibt Airbnb keine Fehler zu, ich hatte die Situation schon einmal an anderer Stelle. Da ging es nicht um Geld welches man mir einbehalten sollte, sondern um eine mündliche Anweisung aus dem Mediationszenter bezüglich eines Gastes, der sich dann aufgrund genau dieser Anweisung an einen Rechtsanwalt gewendet hatte. Es war nicht mehr möglich, daraufhin mit Airbnb zu kommunizieren, obwohl das Gespräch aufgezeichnet worden ist. Sie sitzen es einfach aus. O Reaktion mehr! Wenn man mir jetzt einfach das Geld bei der nächsten Buchung abzieht, werde ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Auch diese Androhung oder die Androhung meine Wohnungen herauszunehmen führten zu keiner Reaktion.
Hat hier jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht, das würde mich mal Interessieren? Ich denke die Leute sind so geschult, dass sie eigene Fehler auf keinen Fall zugeben dürfen. Aber so geht es einfach nicht. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit. Ursula
@Ursula155 Merkwürdig und unverständlich.
Ich vermiete meine 1. Etage als ganze geschlossene Unterkunft und ich selbst wohne im Untergeschoss. So etwas ist mir noch nicht passiert.
Erzähl mal wie AirBnB sich dazu weiter äußert und ob sie letztendlich bezahlen
Bleib dran !!
HH&HG PW
Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Ja, in unserem Dorf vermietet jemand sogar eine Wohnung oberhalb einer Physiotherapiepraxis mit Publikumsverkehr. Sie ist sogar Superhorst. Es ist unmöglich, man fühlt sich einfach fremdbestimmt. Es ist mein Geld, ich arbeite dafür und es ist eine Frechheit, so mit jemandem umzugehen in der Airbnb"Familie"...
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Hallo @Ursula155
Du schreibst:
„Hat hier jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht“
Ja, hunderttausende von Vermietern auf airbnb haben solche Erfahrungen schon gemacht, und jeden Monat kommen ein paar Tausend dazu. Bei airbnb gilt:
Der Gast hat immer Recht
Und zwar auch dann, wenn es der allergrößte Quatsch ist. Nach meinem Gefühl ist es so: Die Beschreibung deines Inserats gilt nichts, die Hausregeln gelten nichts und die eigenen Nutzungsbedingungen gelten auch nichts. Und die Regeln der Logik oder das allgemeine Rechtsverständnis gelten ebenfalls nichts. Man befindet sich hier sozusagen in einem extraterrestrischen Rechtsraum. Du kannst jetzt natürlich eine Riesen-Diskussion mit airbnb anfangen, dabei wird aber nichts heraus kommen – gar nichts.
„werde ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten“
Ja, das kannst du machen. Dein Vertragspartner ist airbnb in Irland, es gilt irisches Recht. Viel Spaß dabei.
„Auch diese Androhung oder die Androhung meine Wohnungen herauszunehmen führten zu keiner Reaktion“
Das interessiert airbnb überhaupt nicht. Jeden Monat melden sich auf dem Portal ein paar Tausend neue Vermieter an. Daß du weg bist fällt überhaupt nicht auf. Die sind froh daß sie diese Meckerliese Ursula los sind.
Welcome to the club.
ja danke, das ist auch sehr hilfreich! Man muss es nur eben wissen. Ursula
@Patricia741 Du hast Deine Unterkunft aber auch als "Ganze Wohnung" und nicht wie @Ursula155 als "Ganzes Haus" inseriert. Das ist schon ein kleiner Unterschied und in dem Fall von Ursula würde ich als Gast auch erwarten, das Haus für mich und meine Reisepartner alleine zu haben. Ansonsten muss das Inserat anders beschrieben werden, zumal expliziet im Inserat von Ursula steht:
Ihr könnte in diesem Fall das ganze Haus und den Garten nutzen.
Selbstverständlich hat ein Gast nichts im Keller zu suchen bei Wasch- Trocken und Heizungsräumen. Außerdem will ich gefragt werden von einem Mediationscenter, was ebenfalls nicht geschehen ist. Immerhin bezahle ich genauso für das Inserat wie der Gast auch.
Hallo Patricia,
es steht dort aber auch, was zu dem ganzen Haus gehört: nämlich 2 Ferienwohnungen und ein Zimmer. In einem Souterrain mit Heizungsraum und Abstellkammer hat niemand etwas zu suchen. LG
@Ursula155, zu airbnb möchte ich gar nichts sagen, weil deren Vorgangsweise ohnedies niemand mehr versteht. Ich wünsche euch, dass ihr letztlich doch einen guten Ansprechpartner bei airbnb findet und ihr das Geld zurückbekommt.
Das Problem dürfte entstanden sein , da die Gäste andere Vorstellungen hatten und auch einiges überlesen haben.
Ich habe mir die Inserate für das Gästehaus angeschaut und finde die Beschreibungen leicht verwirrend. Wenn ich es richtig verstehe gibt es keine eigenen abgeschlossenen Wohnungen, sondern die Bäder und Küchen müssen mit den anderen Gästen geteilt werden. Ich hab irgendwo gelesen "ihr werdet euch schon einigen". Das finde ich einen sehr hohen Anspruch an die Gäste - mir fällt da einiges an Konfliktpotential ein.
Gerade weil Gäste meist nur flüchtig lesen und vieles ausblenden, sind kurze, klare und eindeutige Beschreibungen wichtig.
Was ich machen würde:
Erwähnen dass der Sohn im Haus wohnt (ich nehme an er hat eine abgeschlossene Wohnung) und bei den Privatzimmern deutlich hervorheben, dass Bad und Küche bzw. Wohnraum gemeinsam benützt wird. Oder geht das mit Wohnraum gar nicht wenn er belegt ist? Könnten die die Küchen und Bäder einigen Zimmern zugeordnet und beschriftet werden?
Wenn ich eine Unterkunft buche, möchte ich vorher genau wissen, welches Zimmer ist dann meines und was sind die mit anderen Gästen gemeinsam benutzten Räume.
Wenn ihr das eine Haus als Ganzes anbietet steht dort
"Schönes Gästehaus, ganze Wohnung 8 Personen, 9 Schlafzimmer, 3 Betten, 1 Badezimmer".
Wohnung II steht: "6 Gäste, 2 Schlafzimmer, 4 Einzelbetten"
Was mir noch aufgefallen ist: Unterkunft mit den 9 Schlafzimmern wäre den ganzen Juli zu buchen, Wohnung zwei ist die Hälfte Juli geblockt. Jetzt nehme ich an, dass das erste Inserat das ganze Haus umfasst (9 Schlafräume) und die Wohnung II ein Teil des Hauses ist. Da stimmen dann die Kalender nicht überein.
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In der Beschreibung steht: 2 Ferienwohnungen und ein Zimmer. Selbstverständlich sind die FEWOS abgeschlossen, sont wären es ja keine FEWOs und das Zimmer ebenso.
Der Terminkalender ist mit dem anderen verknüpft.Verstehe ich auch nicht, muß ich nachfragen wie das sein kann, denn hier hat mir jemand von Airbnbn geholfen.
Einigen wird man sich was die Gartennutzung betrifft, nicht das Haus.
Keine Räume sind mit anderen zu teilen, würde ich auch nicht wollen als Gast.
Die 9 Schlafzimmer kann ich selbst nicht verändern, dort wollte jemand die Einstellung verändern, was nicht geschehen ist. Vielen herzlichen Dank für Deine vielen Tips. Ursula
Ich verändere die Stelle, wo ich schrieb, dass das ganze Haus zu nutzen ist, aber ist es nun mal so, es ist ja von der Voreinstellung her keine Bauenrhof, Chalett oder eine Wohnung wie man es nur anklicken könnte. Bei den Regeln für alle Gäste habe ich zusätzlich hereingeschrieben , dass unsere Häuser auch von uns bewohnt werden. Wäre ja sonst eine Katastrophe bei Leuten, wie sie gerade über Airbnbn als Gruppe kommen, die meinen, am könnten für 25 € die Nacht am Wochenende die Sau raus lassen und es gäbe in Deutschland bei 60 Millionen Einwohnern keine Nachbarn..Ich überlege ohnhin bei Airbnb herauszugehen, denn ich habe viel mehr Anfragen über Monteuerzimmer von Firmen die wochenlang bleiben, dann habe ich dazwischen immer am Wochenende diese anspruchsvollen Gäste, die jeden Pups bemängeln. .
vielen Dank, die Beschreibung habe ich korrigiert. LG
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Hallo Gabi,
es mag schon sein daß Ursula den Text ihres Listings verbessern könnte, aber das ist nur ein Aspekt dieser Geschichte. Es geht hier auch darum, daß airbnb 50% der Miete zurückerstattet und zwar „ohne mich zu fragen“ wie Ursula schreibt, und „ohne daß ich dazu noch einmal kontaktiert wurde“.
Du, liebe Gabi, schreibst in deinem Profil du würdest in einem internationalen Konzern arbeiten, ich auch. Man stelle sich vor, dir oder mir würde die Firma das Gehalt für den letzten Monat um 50% kürzen. Gespräch darüber: keins. Schriftliche Begründung: Auch keine. So geht das nicht. Wenn man so lange in einer Firma arbeitet wie ich, dann muß man goldene Löffel klauen damit so etwas vor deutschen Arbeitsgerichten Bestand hat. Es kann nicht unsere Aufgabe sein das schlechte Benehmen von airbnb zu entschuldigen. Unsere Aufgabe muß es sein unsere Interessen zu vertreten und Verbesserungen einzufordern.
An die Adresse von @Ursula155 möchte ich sagen: Die Beschreibung deiner Unterkunft ist tatsächlich wie von @Gabi37 und @Monika--Elisabeth0 geschrieben, verbesserungswürdig. Außerdem hast du zu 3 deiner letzten Bewertungen ziemlich lange Kommentare geschrieben. Ob der Inhalt deiner Kommentare nun richtig ist oder nicht, das sind ziemlich lange und detaillierte Rechtfertigungen die bei potentiellen Gästen nicht gut ankommen. Ich würde da nichts schreiben, oder nur „thank You for Your stay“.
Außerdem hast du kürzlich eine Buchung 3 Tage vor check in storniert. Soweit ich weiß kann man als Vermieter zu diesem automatischen Posting von airbnb einen Kommentar schreiben. Das würde ich an deiner Stelle machen und diese Stornierung erklären. Denn sonst entwickelt sich dein Profil allmählich zum Negativen.
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Sicher hast Du recht, ich kümmere mich die Tage darum. Dass man noch was schreiben kann zu einer Stornierung, wußte ich nicht. Dass man nicht so viele zu den Gästen schrieben sollte, habe ich inzwischen auch schon überlegt. Es ist auch keine Rechtfertigung sondern ich nehme die Kritik sehr persönlich, weil ich mir andererseits soviel Mühe geben mit der Vorbereitung für die Wohungen. Manchmal bin ich einfach wütend darüber, dass ich 2 wunderschöne Häuser in jeweils besonderen Lagen habe und immer noch wird gemäckelt. Gerade diese Saskia war es ja, die die Hälfte eingefordert hatte und wegen dieser Deborah hat sich der Nachbar nun an das Bauamt gewendet, weil sich deren polnische Arbeiter betrunken hatten und sich auf dem Grundstück völlig daneben benommen haben (über den Zaun gepinkelt, berunken herumgeschrieen etc.) Jetzt muss ich einen völlig neuen Antrag mit Architekt etc. beim Bauamt einreichen, was einen Haufen Geld kosten wird und wo ich überhaupt nicht weiß, was dabei herauskommt. Ich lebe von meiner Vermietung und versuche das eine Haus mit dem anderen abzubezahlen. Ich habe 4 Kinder, die auch alle helfen, 4 Jahre habe ich als alleinerziehende Mutter von Hartz 4 leben müssen, das eine Haus, in dem ich selbst 30 Jahre gewohnt habe, stand 2006 schon mal vor der Zwangsversteigerung. Ich habe mir das alles selbst aufgebaut. Und dann: mäkel über mäkel von frechen jungen Leuten, da sind mir doch meine Montere lieber, die sind den ganzen Tag nicht da und wenn ihnen was fehlt, dass sagen sie es einfach. LG Ursula
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Hallo @Ursula155 ,
sehr bedauerlich, Geschichten wie deine gibt es auf airbnb einige. Den Gästen ist sowas natürlich egal.
Ich würde dir empfehlen in dieser Angelegenheit einen Anwalt für öffentliches Recht zu nehmen. Ich weiß daß ich dir hier empfehle schon wieder Geld auszugeben, aber vielleicht lohnt sich das. Dieses Haus wurde von dir früher zu Wohnzwecken genutzt und jetzt vermietest du es an Gäste ebenfalls zu Wohnzwecken. Soweit ich weiß müssen Bauanträge dann eingereicht werden, wenn eine Nutzungsänderung des Objekts stattfindet. Aber das haben wir hier nicht. Es wurde früher und auch jetzt als Wohnraum genutzt.
Ich kenne mich mit solchen Sachen nicht gut aus, aber frag mal einen Anwalt was der dazu sagt.
Ich habe einen Bekannten der ist Immobilienkaufmann. In solchen Fällen fordert er die zuständige Gemeinde immer auf, man möge ihm einen einspruchsfähigen Verwaltungsbescheid zustellen. Sowas machen Behörden nicht gerne, denn darin müssen sie rechtlich begründen, warum sie einen Bauantrag haben wollen. Wenn die Begründung falsch ist, haben sie jede Menge Arbeit.