Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
ist es möglich, mir Auskunft zu erteilen, ob und wann die Anfrage der deutschen Finanzamter wegen der Herausgabe der Vermieteradressen Deutschlands statt gegeben wird?
Freundliche Grüße aus Berlin von Barbara!
@Barbara391, ebenso wie du sind wir hier in der Community Gastgeber. Eine genaue Antwort würdest du auch von airbnb direkt vermutlich nicht bekommen.
Ist das so wichtig? Wenn du deine Einnahmen entsprechend gegenüber dem Finanzamt deklarierst ist der Zeitpunkt irrelevant.
Hallo @Barbara391 ,
ich möchte vorab darauf hinweisen, daß es sich im Folgenden um Hausfrauenwissen meinerseits handelt. Ich übernehme keinerlei Garantie für die Richtigkeit, ich habe mir noch nicht einmal die Mühe gemacht nachzugoogeln ob das alles stimmt was ich hier schreibe. Ich zeige hier nur ein paar grundsätzliche Probleme auf.
Barbara fragt:
ist es möglich, mir Auskunft zu erteilen, ob und wann die Anfrage der deutschen Finanzamter wegen der Herausgabe der Vermieteradressen Deutschlands statt gegeben wird?
Ob und wann die deutschen Finanzhörden in den Besitz der Daten deutscher airbnb-Vermieter kommen werden wir alle erst dann erfahren, wenn es zu spät ist.
Im Moment ist es wohl so, schreibe ich als Hausfrau, daß die deutschen Finanzbehörden ein Auskunftsersuchen an airbnb-Irland gestellt haben. Man will die Adressen aller deutscher airbnb-Vermieter haben. Entweder rückt airbnb diese Adressen freiwillig raus, oder die deutschen Finanzbehörden werden die Herausgabe auf dem Rechtsweg erzwingen, das kann dauern. Meiner bescheidenen Meinung nach werden sie die Adressen bekommen. Entweder in den nächsten Monaten oder aber in einigen Jahren. Wann das genau sein wird wissen wir nicht. Weder airbnb noch die Finanzverwaltung wird dazu irgendetwas sagen. Wir werden das über die Presse erfahren wenn es passiert ist und dann ist es zu spät, wie ich weiter unten erläutern werde.
Grundsätzlich (grundsätzlich bedeutet immer: normalerweise, es gibt aber Sonderfälle) müssen alle Steuerpflichtigen in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.
Erstellt man seine Steuererklärung selbst so ist Abgabetermin der 31.5. des Folgejahres. Will man also seine EKSt-Erklärung 2017 fristgerecht abgeben so ist der
Abgabetermin heute, bis 24 Uhr!!
Man könnte also jetzt noch schnell die EKSt-Erklärung in einer Stunde fertigstellen und ans Finanzamt faxen. Wichtig ist, daß man das Sendeprotokoll hat mit dem man beweisen kann, daß die Nachricht bis 24 Uhr übermittelt wurde. Sie muß ganz übermittelt sein. Beginnt man um 23:59:30sec mit der Übermittlung und die Übermittlung ist erst am nächsten Tag um 00:00:50sec abgeschlossen, ist man zu spät dran, weil das Dokument nicht „vollständig“ übermittelt wurde. Dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung.
Wenn man es per Fax bis Mitternacht nicht schafft, gibt es noch eine letzte Möglichkeit. Man fährt mit dem Auto zum Finanzamt und wirft die Steuererklärung dort vor ca. 6 Uhr Morgens in den Briefkasten ein. Es ist nämlich so, daß alle Briefe die Morgens aus dem Briefkasen entnommen werden immer den Eingangstempel des Vortages erhalten, an einem Feiertag oder Sa/So den Eingangstempel des letzten Arbeitstages, z.B. einem Freitag. Denn der Beamte der die Post macht weiß ja nicht, wann genau der Brief eingeworfen wurde, könnte ja ein / zwei Tage vorher gewesen sein.
Wenn man die Steuererklärung von einem Steuerberater machen läßt, ist Abgabetermin neuerdings der 31.12. des Folgejahres, da hat man also mehr Zeit.
Nehmen wir jetzt also an, die deutsche Finanzverwaltung bekommt die Daten von airbnb, dann geht es um zwei verschiedene Dinge, einmal die hinterzogenen Steuern und dann um ein Strafverfahren.
Hinterzogene Steuern:
Die Finanzämter können bei Steuerhinterziehung grundsätzlich (mit Ausnahme von …) die Steuern für die letzten 10 Jahre nachfordern. Weil aber kaum jemand in der Lage sein wird 10 korrekte Steuererklärungen für 10 Jahre rückwirkend zu erstellen, schätzt das Finanzamt einfach, und das kann bitter werden. Auch wird das Finanzamt sagen, wenn man uns schon die Einnahmen aus der airbnb-Vermietung verschwiegen hat, dann waren da womöglich auch noch Mieteinnahmen über andere Portale oder von Stammgästen, das schätzen wir jetzt gleich mal mit. Jetzt muß man als Steuerpflichtiger beweisen, daß die Schätzung nicht stimmt. Wie will man das machen? Einspruch gegen einen Schätzbescheid ist möglich, kann man sich mit dem Finanzamt nicht einigen dann Klage beim Finanzgericht, danach Bundesfinanzhof. Die Steuergerichtsbarkeit ist in Deutschland nur zweizügig.
Strafverfahren
Völlig unabhändig von den nachzuzahlenden Steuern findet dann ein Strafverfahren wg. Steuerhinterziehung vor den normalen Strafgerichten statt. Wenn man ein paar tausend oder zehntausend Euro Steuern hinterzogen hat kommt man natürlich nicht gleich ins Gefängnis wie Uli Hoeneß, aber eine nette Summe wird man wohl zahlen müssen. (zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern!)
Dieses Strafverfahren kann man vermeiden, wenn man Selbstanzeige erstattet. Hier gibt es aber ein paar Fallstricke. Wenn wir uns an den Fall Uli Hoeneß erinnern da war es ja so, daß er versucht hat, in allerletzter Minute noch eine Selbstanzeige zu erstatten.
Das geht aber nur, wenn die Tat noch nicht aufgedeckt ist. Will also ein deutscher airbnb-Vermieter Selbstanzeige erstatten dann muß er das tun, bevor die deutschen Steuerbehörden im Besitz der airbnb-Daten sind. Wann das aber sein wird wissen wir nicht. Ein Tag zu spät ist dann halt ein Tag zu spät.
Außerdem müssen mit der Selbstanzeige alle bisher nicht abgegebenen Steuererklärungen der letzten 10 Jahre (grundsätzlich....) abgegeben werden und die dürfen keinen Fehler enthalten. Sind dort Fehler enthalten und das Finanzamt deckt das auf, ist die Selbstanzeige auch wieder unwirksam.
Allen Betroffenen wünsche ich viel Spaß in dieser Angelegenheit.
Hi Ute, danke für die ausführliche Erklärung. Sie bestätigt mir meine eigenen Recherchen. LG aus Berlin von Barbara
Wer es gestern nicht mehr geschafft hat eine Steuererklärung abzugeben kann das auch über einen Steuerberater machen, der dann auch später abgeben darf. (Klärt der mit dem Finanzamt und ab jetzt nur noch über den Steuerberater mit dem Finanzamt kommunizieren)
Also einen Termin beim Steuerberater seines Vertrauens machen, und dort mit tip top sortierten Belegen auftauchen.
Für die Airbnb Gastgeber bedeutet das:
Jede Buchung nachweisen, also pro Buchnung ausdrucken:
- Reisedaten des Gasten, dort kann man An und Abgangtag feststellen, zudem die ausgezahlte Summe und die Airbnb Provision (Zurückliegende Buchnungen\ Bestätigungen drucken)
- Gastgeberrechnung (im Feld darunter, steht oft MwSt Rechnung ansehen, da anklicken und dann wird die Gastgeberrechnung sichtbar)
- Meldeschein für Beherbungsstätten, sofern nicht die Vernichtungsfristen laufen (1 Jahr und 3 Monate)
- Sofern erforderlich, Nachweis über gezahlte und abgeführte Kurtaxe
Zum Steuerberater auch die Kontoauszüge mitführen, der gleicht dann die Einnahmen ab mit den in den Buchungen ausgewiesenen Beiträgen.
Vermieten ist immer auch Büroarbeit. Gehört mit dazu.
Ich bin seit 2015 hier als Gastgeberin gemeldet, vermiete aber erst seit Juli 2018.
Mein Zimmer kostet mit Frühstück 20€. Dazu kommt eine geringe Gebühr die meine Gäste an Airbnb zahlen. Wieviel wird vom Finazamt von 19,29 abgezogen - weiß dass jemand?
Gibt es einen Freibetrag?
@Jarg0 schrieb:Wer es gestern nicht mehr geschafft hat eine Steuererklärung abzugeben kann das auch über einen Steuerberater machen, der dann auch später abgeben darf. (Klärt der mit dem Finanzamt und ab jetzt nur noch über den Steuerberater mit dem Finanzamt kommunizieren)
Also einen Termin beim Steuerberater seines Vertrauens machen, und dort mit tip top sortierten Belegen auftauchen.
Für die Airbnb Gastgeber bedeutet das:
Jede Buchung nachweisen, also pro Buchnung ausdrucken:
- Reisedaten des Gasten, dort kann man An und Abgangtag feststellen, zudem die ausgezahlte Summe und die Airbnb Provision (Zurückliegende Buchnungen\ Bestätigungen drucken)
- Gastgeberrechnung (im Feld darunter, steht oft MwSt Rechnung ansehen, da anklicken und dann wird die Gastgeberrechnung sichtbar)
- Meldeschein für Beherbungsstätten, sofern nicht die Vernichtungsfristen laufen (1 Jahr und 3 Monate)
- Sofern erforderlich, Nachweis über gezahlte und abgeführte Kurtaxe
Zum Steuerberater auch die Kontoauszüge mitführen, der gleicht dann die Einnahmen ab mit den in den Buchungen ausgewiesenen Beiträgen.
Vermieten ist immer auch Büroarbeit. Gehört mit dazu.
@Thilda1, wenn Du hier im Suchfeld den Begriff "Steuern" oder "Finanzamt" eingibst, kommen etliche Beiträge zu diesem Thema. Darüber ist hier schon oft diskutiert worden. Da hier niemand Deine persönliche Situation kennt, kann Dir konkret nur ein Steuerberater Auskunft geben. Vielleicht hilft es Dir aber weiter, die Beiträge hier im CC mal durch zu blättern. Du musst Dein gesamtes Einkommen natürlich versteuern, egal ob es sich um Erwerbseinkommen, Mieteinkünfte oder Zinserträge handelt. Es kommt auch auf Deinen persönlichen Steuersatz an. Da Du auch Frühstück erwähnst, fällst Du evtl. auch in den gewerblichen Bereich. Aber wie gesagt, ohne Deine persönliche Einkommensverhältnisse zu kennen, ist eine "Ferndiagnose" schwierig. Dafür gibt´s Fachleute bzw. Steuerberater.