Gastgeberfunktion an Ehefrau übertragen

Jochen45
Level 2
Oldenburg, Germany

Gastgeberfunktion an Ehefrau übertragen

Hallo,

Meine Frau und ich haben bisher die Gästewohung in unserm Haus gemeinsam verwaltet. Ich bin der Hauptgastgeber. Ich bin nun ausgezogen und möchte die Hauptgastgeberfunktion an meine Frau übertragen. Was muss ich tun?

2 Antworten 2
Debra300
Level 10
Gros Islet, Saint Lucia

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Jochen45 ,

 

grundsätzlich ist jedes Airbnb Account personenbezogen, d.h. dass einzelne Unterkünfte nicht  auf ein anderes Account übertragen werden können.

 

Ich würde folgende Schritte vorschlagen:

 

- Deine Frau legt sich ein eigenes Account zu und muss wohl oder übel das Inserat für die Gästewohnung neu anlegen. 

- Die Texte können mit copy paste erst mal in Word kopiert werden und dann von dort aus ins neue Inserat eingefügt werden.

- Die bestehenden Buchungen würde ich noch über Deinen Namen abwickeln

- Evtl. könnte man Buchungen für's nächste Jahr ab einem bestimmten Stichtag stornieren und danach mit dem neuen Account neu abschließen. Dies muss natürlich mit den Gästen entsprechend abgestimmt werden.

- Wenn Du selber stornierst, dann verlierst Du Deinen Superhost Status, aber vermutlich wirst Du ihn in naher Zukunft auch nicht brauchen. Falls doch, dann müssten die Gäste stornieren und neu buchen.

- Die Zuordnung der Mieteinnahmen hat u.U. auch steuerliche Auswirkungen und daher wäre zu überlegen, ob man als Stichtag den 01.01.2022, d.h. alle Aufenthalte danach sollten über Dien Frau laufen.

 

Im englischsprachigen CC habe ich gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterkunft auch auf ein neues Account übertragen werden kann. Ich glaube es handelte sich damals um die Unterkunft eines Gastgebers, der verstorben war, seine Tochter hat das Anwesen geerbt und somit auch die Unterkunft und im Testament wurde auch erwähnt, dass die Weiterführung der Airbnb-Vermietung durch die Tochter gewünscht ist - oder so was in der Richtung.

 

Um dies zu erwirken, muss eine entsprechendes juristisches Dokument vorliegen (beispielsweise Scheidungsurteil o.ä.), welches die Übertragung rechtfertigt. Das heißt natürlich natürlich noch lange nicht, dass die Übertragung dann auch klappt. Du kannst Dir vorstellen, dass immenser Schriftverkehr mit diversen Dokumenten, etc. notwendig sein wird. Am Ende wird dies ein kostspieliges Unterfangen mit ungewissen Ausgang. 

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