Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Hallo,
ich hatte vor einigen Tagen eine Anfrage für einen Zeitraum erhalten, der schon blockiert war. Natürlich lehnte ich ab. Nun schrieb der Interessent, dass ihm bereits das Geld abgebucht worden sei!!! Er war seht aufgeregt, ich beruhigte ihn, kurze Zeit später schrieb er, dass er die Zusicherung erhalten habe so schnell wie möglich sein Geld zurück zu bekommen.
Wie kann das vorkommen,: Anfrage obwohl geblockt, Geld eingezogen, obwohl abgelehnt?????
Vor ca. 3 Wochen kurz hintereinander kamen 2 Anfragen über 1x Übernachtung, obwohl ich erst eine Buchung über 3 Nächte akzeptiere???
Ist Airbnb überfordert???
Wirkt sich das nun negativ auf meinen Super-Host-Status aus, wenn ich die ganze Zeit ablehnen muss?
Freue mich auf Antwort,
liebe Grüße Brigitte87
[Titel bearbeitet]
Hallo @Brigitte87 ,
Ich habe deinen Beitrag zu einem eigenen Thread gemacht, so dass er für andere Mitglieder sichtbarer ist. Es tut mir leid zu hören, dass dem Gast das Geld nach seiner Anfrage abgebucht wurde - so wie ich verstehe, hat er sich mit dem Airbnb-Kundenservice bereits in Verbindung gesetzt?
Hallo, Anna,
Ja, das hat er. Aber wieso konnte es denn so weit kommen, wenn ich ABGELEHNT hatte ihn als Gast aufzunehmen, was mir ja sowieso nicht möglich war. Wie konnte er überhaupt anfragen, wenn diese Zeit geblockt war?
@Brigitte87 @Gabi37 es gab vor einiger Zeit einen Bug, der den Kalender beeinflusst hat, die Diskussion ist unter diesem Link zu finden ( @Tamara206 hat es damals als erste gemeldet). Ich habe den Bug an den Support weitergeleitet und die Mitarbeiter haben an der Behebung gearbeitet.
@Brigitte87 @Gabi37 wenn ihr mir die genauen Daten für diese Anfragen geben könntet, kann ich euer Feedback an den Support weiterleiten.
Hallo Anna,
Die beiden Anfragen über Buchung von nur 1 Nacht, obwohl ich erst Gäste mit Buchung von mindestens 3 Nächten annehme, habe ich am 1. und 4. August erhalten.
Die Buchungsanfrage, bei der ich bereits einen geblockten Kalender hatte und deshalb abgelehnt hatte, dem Anfrager trotzdem noch dazu die Miete abgebucht worden war, dies war am 1. Oktober.
Herzlichen Dank dafür, dass du dich der Sache annimmst. Für mich sind das ja sehr peinliche Situationen.
Liebe Grüße,
Brigitte87
@Brigitte87 Danke für die Informationen, ich habe sie an den Support weitergegeben.
Herzlichen Dank, Anna. Inzwischen ist ja alles wieder in Ordnung!!
@Brigitte87 ich habe inzwischen mehr Informationen vom Support erhalten. Zu der Mindestaufenthaltsdauer hat der Support erklärt, dass diese Einstellungen an mehreren Stellen vorgenommen werden können und werden zuerst mit den spezifischsten Einstellungen und dann mit den allgemeinen Einstellungen angewendet. Da die allgemeine Einstellung 3 Nächte betrug, gab es wahrscheinlich eine spezifischere Einstellung für 1 Nacht während dieser Zeit. Mehr Informationen zu den Einstellungen findest du in diesem Info-Center-Artikel.
Was die Abbuchung beim Gast angeht, da konnte mir der Support nur allgemeine Informationen geben, da die Mitarbeiter nur auf Anfrage des Gastes in den konkreten Fall reinschauen dürfen. Dieser Abschnitt kann aber ein bisschen Klarheit einbringen:
"Bei einigen Zahlungsarten und an einigen Standorten muss der gesamte Buchungsbetrag zum Zeitpunkt deiner Anfrage autorisiert werden.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich sind 🙂
Hallo Anna,
wie es zu der Anfrage für diesen Zeitraum kommen kann ist mir immer noch nicht ganz klar, da dieser ja geblockt war. Aber solange es für mich keine Nachteile hat, dass ich innerhalb kurzer Zeit die an mich gestellten Anfragen absagen musste, ist das ärgerlicher für die Interessenten. Ich bin ja sehr lange bereits Airbnb-Host und hatte diese Probleme bis jetzt nicht. Schieben wir es einfach auf Corona und Überlastung des Personals.
Liebe Grüße,
Brigitte87
Hallo @Brigitte87
so einen ähnlichen Fall hatte ich neulich. Ein Gast hat mir wohl eine Anfrage geschickt.
Ich habe aber keine Anfrage bekommen. Ich habe dies nur mitbekommen, weil mich der Gast über "Erkundigung" angeschrieben hat, ob die Buchung angenommen sei, weil sein Geld bereits von der Kreditkarte abgebucht war, er aber keine Buchungsbestätung erhalten hat. Zuerst dachte ich , dies sein ein Betrugsversucht. Als ich dann in den Kalender geschaut habe, war tatsächlich der entsprechende Zeitraum geblockt mit dem Hinweis "Verifizierung ausstehend". Wie gesagt, ich habe keinerlei Anfrage bekommen, es war auch keine Sofortbuchung, da neues AirBnB Mitglied, wie kann es dann überhaupt sein, dass mein Kalender ohne mein Zutun geblockt wird?
Der Support war leider nicht hilfreich, es hat ewig gedauert, bis sie das Problem überhaupt verstanden haben und mir wurden irgendwelche Ausreden präsentiert, warum dies so korrekt sei.
Komischerweise habe ich dann einige Minuten später, nach dem Supportgespräch, die entsprechende Buchungsanfrage bekommen und konnte diese dann auch annehmen.
Der Support hat leider nicht verstanden, dass es nicht sein kann, dass mein Kalender geblockt wird, ohne mein Zutun. Es wurde mir zum Schluss versprochen, dass dieser Fehler weitergegeben wird.
Im Sommer hatte ich auch um ein Haar eine Doppelte Buchung. Dabei war der Kalender gesperrt.
Nach dem unfreundlichen Computer Support der ja sowieso NICHTS versteht habe ich entschieden Anzurufen. Hier glaubten sie mir zuerst nicht nachdem ich printscreen zuschickte schon.
Immerhin im EN-CC und auch im Spanischen sind solche vorkomnisse gemeldet worden.
Schon wieder eine Buchungsanfrage eines neuen AirBnB Mitglieds, die meinen Kalender blockiert, obwohl ich gar keine Buchungsanfrage bekommen habe, geschweige denn angenommen habe.
Der Gast hat mich über Erkundigung angeschrieben, ob die Buchung geklappt hat, nur deshalb habe ich das mitbekommen.
Als Krönung erhalte ich dann noch die Nachricht von AirBnB, ich solle vorsichtig sein, bei dieser Anfrage. Das hilft mir jetzt nicht wirklich.
Irgendwas läuft hier gewaltig schief.