Ankündigungen

Fragerunde zum Winter-Update mit Airbnbs Christy Schrader

Fragerunde zum Winter-Update

Gewerbliche Vermietung privaten Wohnraums

Falk-and-Niklas0
Level 2
West, Germany

Gewerbliche Vermietung privaten Wohnraums

Hallo liebe AirBnB Community, 

 

ich habe nun schon einige Beiträge zum o.g. Thema gelesen und bin nicht wirklich weiter gekommen. Ich hoffe sehr, auf eine eindeutige Antwort 🙂 

 

Zur Frage: Ist es erlaubt Wohnraum, der normalerweise zum privaten Wohnen genutzt werden soll, kurzzeit zu vermieten. Ich meine hie gesamte Wohnungen, in denen ich nicht selbst wohne. 

Wenn ich das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz richtig verstanden habe, dann ist das leersthende Zimmer in der eigenen Wohnung kein Problem. Die selbst genutzte Zweitwohnung auch nicht (mit Einschränkungen). Aber wie seht es um Wohnungen, in denen ich nicht wohne? Die sind dann genehmigungspflichtig durch das jeweilige Amt der Stadt? 

Den Gedanken dann weiter gedacht: müsste hier dann nicht eine Nutzungsänderung des Wohnraums von privat auf gewerblich beantragt werden? 

 

Die Hintergründe zum Gewerbebetrieb sind mir soweit klar. Mir geht es hier eher um die Frage, ob die Vermietung im Allgemeinen okay ist. 

 

Beste Grüße

Falk

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Da kocht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen. Frankfurt ist so ein Spezialfall. Und Berlin auch. Ich befürchte, deine Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.

Denn das sog. Zweckentfremdungsverbot tritt erst dann in Kraft, wenn die jeweilige Gemeinde ihre lokale Satzung dahingehend aufstellt.

Und wiederum andere Gemeinden hebeln die Kurzzeitvermietung über das Baurecht aus.

=> Du musst konkret auf deiner Gemeinde nachfragen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Generell vielleicht noch die Anmerkung: Solange du als Privatmensch nur vermietest (egal wie lang) und keine darüber hinausgehenden Dienstleistungen anbietest, bist du nicht gewerblich.

siehe auch https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Gewerbe-anmelden/m-p/4937

Hallo zusammen,

 

da musst du nicht bei der Gemeinde fragen, sondern bei dem Bauamt. Da musst du nämlich eine nutzungsänderung beantragen. Nutzungsänderung von privaten wohnraum in eine ferienwohnung. ich wurde angezeigt. strafe 180 euro. dann bauantrag (ja, richtig) stellen (obwohl nix verändert wurde) nutzungsänderung beantragen. dann entscheidet die gemeinde und das landratsamt (in meinem Falle) und zu guter letzt: 920 Euro bearbeitungsgebühr. willkommen in der bürokratie. aber leider gehts 8wenn du das legal machen willst) nicht anders.

achso, vergessen: so ist das in baden württemberg. ist also ländersache

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts