Italien steuer

Beantwortet!
Mehdi26
Level 1
Hagen, Germany

Italien steuer

Hallo, mein Gastgeber meint nun er muß Vorort pro Person 21 Prozent an Steuern erheben, weil dies laut Gesetz so wäre. 

 

Ist das ganze legitim? 

 

Liebe Grüße 

29 Antworten 29

@Sebastian188 Ich habe Quatsch erzählt. Laut @Till-and-Jutta0s Statement  vom September hier in diesem Thread gibt es ja eine Regelung mit Airbnb. Die Frage ist natürlich, ob Airbnb das auch wirklich macht. Scheint aber.

OT: Ich fände das auch ein gutes Modell für Deutschland. Eine Pauschalsteuer, die man sich dann bei Erklärung ggf. zurückholen kann.

Wäre natürlich gut. Laut diesem Gesetzt (soll die Schwarzvermietung bekämpfen) soll es ja so laufen, dass Agenturen diese 21% für Privatvermieter abführen und dann in der Steuererklärung "nur" noch gegengecheckt wird und das war es dann. Für Privatleute natürlich eine unkomplizierte Sache. Einige Agenturen mit denen ich in Italien gesporchen habe machen das auch so, manche halt nur eben nicht. 

Bin ja neu bei Airbnb und wüsste gerne ob es jemand offizielles gibt, der einem solche fragen beantwortet. Kontaktformular oder Telefonnummer habe ich bisher nicht gefunden. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Sebastian188, du kannst dich auch im italienischsprachigen CC erkundigen - dort schlug diese Regelung hohe Wellen.

In den FAQs findest du alle Kontaktmöglichkeiten zum Support.

Guten Tag

Ich vermiete auch neu in Italien und bin auf Airbnb. Wir verlangen die Kurtaxen und möchten die 21% Steuern ebenfalls überweisen.

Aus dem Chatverlauf wurde mir nicht ganz klar, ob Airbnb dies automatisch macht und ich also die "Netto-Miete" überwiesen bekomme und/oder ob ich diese 21% selber überweisen kann. Der Polizei muss jeweils gemeldet werden, wer, wann, wie lange übernachtet. Somit kann der Staat auch überprüfen, ob auch wirklich alle Steuern für die vermieteten Wochen bezahlt wurden.

Herzlichen Dank für einen Hinweis.

Freundliche Grüsse

Stefan

Helene165
Level 2
Bruck an der Mur, Austria

hallo an alle

bin neu im Chat - ich selbst wohne in Österreich und vermiete eine Wohnunn in Italien. Nun muss AirBnb wegen der neuen Regelung direkt 21 % der Bruttomiete einbehalten und abführen. kann mir jemand sagen wie ich meine Einstellungen bei AirBnb entsprechend ändern kann, dass AirBnb das auch wirklich einbehält bzw. abführt

 

hoffe ihr könnt mir helfen

danke

Helene

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Helene165, was ich so am Rande mitbekommen habe: Der Einbehalt ist der Default. Wenn man es anders haben möchte (weil eigene Steuererklärung) dann muss man aktiv werden.

Solltest du dich aber im italienischen CC rückversichern. Berichte uns gerne, wenn du mehr weißt!

Silke-and-Karl0
Level 2
Bergisch Gladbach, Germany

Hallo zusammen,

wir würden gerne unsere Wohnung, nächstes Jahr in Italien (Comer See) über Airbnb vermieten.   Wir sind Deutsche und keine Residenten in Italien, bis dato also nicht steuerpflichtig in Italien. Aus dem Chat habe ich verstanden das 21% der Netto-Miete pauschal von Airbnb an das italienische Finanzamt abgeführt werden. Ist das richtig? Muss ich darüber hinaus noch eine Steuererklärung in Italien abgeben? Der Polizei müssen online, die Daten der Gäste übermittelt werden, wie funktioniert das praktisch, angeblich benötigt dafür eine verifizierte E-mail Adresse und einen Zugangscode! Wo bekommt man das her? Was müssen wir darüber hinaus beachte.

Wir sind  Dankbar für jegliche Hilfe

Freundliche Grüsse

Silke & Karl

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Silke-and-Karl0   ich nehme an, dass es in Italien ähnlich funktioniert wie bei mir in Spanien. Zuerst müßt ihr eure Wohnung als Ferienvermietungswohnung genehmigen lassen. Mit dieser Genehmigung bekommt ihr einen Zugangscode, mit dem ihr online die Gästedaten an die Polizei melden müßt.

Seid ihr sicher, dass ihr als Nicht-Residenten bis dato in Italien nicht steuerpflichtig seid? In Spanien ist man sofort steuerpflichtig wenn man eine Immobilie besitzt.

 

Silke-and-Karl0
Level 2
Bergisch Gladbach, Germany

 @ Ilona wir sind definitiv nicht steuerpflichtig in Italien, wir bezahlen Grundsteuer, Gemeindesteuer und Müll für unsere Wohnung aber keinerlei Einkommenssteuer. Da wir ja kein Einkommen in Italien erzielen, was sich ja durch eine Vermietung ändert würde. Für mich ist es kein Problem 21% abzuführen, aber ich würde nur ungerne darüber hinaus eine Steuererklärung in Italien abgeben. Den Zugangs Code zur Übermittlung der Gästedaten bekommt man wohl nicht von der Gemeinde sondern von einer übergeordneter Stelle. Das versuche ich gerade heraus zu finden.

Vielen Dank

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Silke-and-Karl0  schrieb:

 @ Ilona wir sind definitiv nicht steuerpflichtig in Italien


Wenn ihr keine residenza habt, zahlt ihr nicht auch Zweitwohnungssteuer?

 

Bei uns berechnet sich die nach dem Katasterwert, und soll pauschal theoretisch zu erzielende Mieteinnahmen aus Ferienwohnungsvermietungen abdecken - egal ob sie erzielt werden oder nicht.

 

Abgeführt wird die als eine Summe, beinhaltet aber auch Grundsteuer, Gemeindesteuer, Müll etc.

Vielleicht reden wir auch vom Gleichen. Das hat sich die letzten Jahre ja auch ein paar mal geändert.

 

Kennt ihr die Schutzgemeinschaft Italien?

www.schutzgemeinschaft-italien.de

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

Die Schutzgemeinschaft kann ich voll empfehlen. Ich bin bei der Schutzgemeinschaft-Spanien, ohne sie wäre ich (nicht nur in den Anfangsjahren) hoffnungslos überfordert gewesen. Egal ob Behördengedöns, Steuerfragen oder Erbschaftsangelegenheiten - sie haben immer zur vollsten Zufriedenheit alles geregelt.

 

 

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Hallo @Johann1070  als Deutsche die in Italien vermietet (ich bin aber dort auch ansässig) kann ich dir vielleicht auf deutsch einige Hinweise geben

Wie in den meisten Orten im Deutschland, muss man auch in italien die Vermietung einer Ferienwohnung bei der Stadt melden und/oder eine Genehmigung einholen. Die touristischen Kurzzeitvermietungen werden von den Regionen geregelt, berufen sich aber auf das DL 50/2017 und betreffen Kurzzeitvermietungen von bis zu höchstens 30 Tagen im Jahr an den gleichen Mieter. Für längere Vermietungen oder für B&B, Case Vacanza, Agritourismus usw. gelten andere Regeln.

Nachdem man sich bei der Stadt gemeldet hat, kann man eine Registrierung in der Region beantragen und erhält eine Nummer, die man auch im Inserat bei Airbnb angeben muss. 

Es gibt noch einige Regionen in Süditalien, die bis jetzt keine Registrierung verlangen. 

Die meisten Regionen verlangen auch eine Registrierung und Eintragung der Gäste auf einem Portal für Tourismus - Statistik.

Auf jeden Fall muss man sich aber bei der zuständigen Questura (Polizei) melden und eine Registrierung bei "AlloggiatiWeb" beantragen. Über dieses Portal muss man alle Gäste, auch die Kinder jeglichen Alters, innerhalb von 24 Stunden (bei Übernachtung von nur 1 Nacht innerhalb von 6 Stunden) mit allen Identitätsdaten melden. Man muss die Ausweise der Gäste persönlich bei der Ankunft kontrollieren, ein Self Check-in ist in Italien nicht erlaubt. TULPS, Art. 109.

Eine Nichteinhaltung der polizeilichen Meldung ist strafbar (nicht mit Geldbuße sondern mit Haft!).

Für touristische Kurzzeitvermietungen muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter ausgestellt werden (auch für nur 1 Übernachtung).

 

Darüberhinaus muss man die Kurtaxe (oder City Tax) in bar beim Check-in kassieren wenn sie im Ort vorgesehen ist und dem Gast eine Quittung darüber ausstellen.

Die Höhe und die Regelung dieser Kurtaxe bestimmt die jeweilige Stadt. Manche großen Städte haben ein Abkommen mit Airbnb und Airbnb kassiert die Steuer bei der Buchung. Trotzdem muss der Vermieter der Stadt eine monatliche oder vierteljährige Steuerklärung darüber einreichen.

 

Laut Gesetz müsste Airbnb in Italien eine Vorabsteuer von 21% bei jeder Buchung einhalten und an den Staat abführen. Airbnb hat sich in allen Instanzen bis jetzt dagegen gewehrt und der Beschluss liegt noch beim Europäischen Gerichtshof aus. 

Touristischen Kurzzeitvermietungen kann ein italienischer Gastgeber entweder mit einer Pauschale von 21% der Mieteinnahmen oder über eine normale Regelung des Einkommens versteuern.

 

Wenn du noch Fragen hast....ich helfe gerne!

 

 

 

 

Johann1070
Level 2
Schärding, Austria

Vielen Dank, Angela, dass du dir die Zeit genommen hast, mir zu schreiben. Wir lernen, was es heißt, Vermieter zu sein. Ich habe mir deinen Beitrag mehrmals durchgelesen und schaue jetzt, wie ich das umsetzen kann. In Italien geht es auf jeden Fall strenger zu als in Österreich, meine ich. Ich habe die Gemeinde schon vor ein paar Tagen angeschrieben und werde jetzt sehen, was die mir schreiben. Ich komme gerne auf dein Angebot zurück, dich um Rat zu fragen. Deine Hilfsbereitschaft ist vorbildlich. Liebe Grüße aus der Steiermark! 

Liebe Angela,

herzlichen Dank für Deine hilfreiche, gute Auskunft.

Leider habe ich noch nie erlebt, dass dies so umgesetzt wird.

Als Touristin habe ich noch nie einen schriftlichen Vertrag für die Dauer meines Aufenthaltes vom Gastgeber erhalten.

Vor 10 Tagen war in in Algund und konnte dort vorab problemlos den "Self-Check-In" ausfüllen. Das war bei einem gewerblichen Gastgeber. Kann es sein, dass für diese andere Regeln gelten?

Oder ist das doch von Region zu Region unterschiedlich?

Liebe Grüße

Rosi

 

Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Hallo @Roswitha12 , ja für gewerbliche Gastgeber gelten andere Richtlinien. Sie müssen zwar auch die Identitätsdaten der Gäste bei der Polizei melden, brauchen aber keinen Vertrag ausstellen (genau wie auch ein Hotel keinen Vertrag ausstellt).

Abgesehen davon gibt es natürlich auch viele private Gastgeber die nicht offiziell registriert sind und sich nicht an die Vorschriften halten. 

 

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