Hallo @Johann1070 als Deutsche die in Italien vermietet (ich bin aber dort auch ansässig) kann ich dir vielleicht auf deutsch einige Hinweise geben
Wie in den meisten Orten im Deutschland, muss man auch in italien die Vermietung einer Ferienwohnung bei der Stadt melden und/oder eine Genehmigung einholen. Die touristischen Kurzzeitvermietungen werden von den Regionen geregelt, berufen sich aber auf das DL 50/2017 und betreffen Kurzzeitvermietungen von bis zu höchstens 30 Tagen im Jahr an den gleichen Mieter. Für längere Vermietungen oder für B&B, Case Vacanza, Agritourismus usw. gelten andere Regeln.
Nachdem man sich bei der Stadt gemeldet hat, kann man eine Registrierung in der Region beantragen und erhält eine Nummer, die man auch im Inserat bei Airbnb angeben muss.
Es gibt noch einige Regionen in Süditalien, die bis jetzt keine Registrierung verlangen.
Die meisten Regionen verlangen auch eine Registrierung und Eintragung der Gäste auf einem Portal für Tourismus - Statistik.
Auf jeden Fall muss man sich aber bei der zuständigen Questura (Polizei) melden und eine Registrierung bei "AlloggiatiWeb" beantragen. Über dieses Portal muss man alle Gäste, auch die Kinder jeglichen Alters, innerhalb von 24 Stunden (bei Übernachtung von nur 1 Nacht innerhalb von 6 Stunden) mit allen Identitätsdaten melden. Man muss die Ausweise der Gäste persönlich bei der Ankunft kontrollieren, ein Self Check-in ist in Italien nicht erlaubt. TULPS, Art. 109.
Eine Nichteinhaltung der polizeilichen Meldung ist strafbar (nicht mit Geldbuße sondern mit Haft!).
Für touristische Kurzzeitvermietungen muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter ausgestellt werden (auch für nur 1 Übernachtung).
Darüberhinaus muss man die Kurtaxe (oder City Tax) in bar beim Check-in kassieren wenn sie im Ort vorgesehen ist und dem Gast eine Quittung darüber ausstellen.
Die Höhe und die Regelung dieser Kurtaxe bestimmt die jeweilige Stadt. Manche großen Städte haben ein Abkommen mit Airbnb und Airbnb kassiert die Steuer bei der Buchung. Trotzdem muss der Vermieter der Stadt eine monatliche oder vierteljährige Steuerklärung darüber einreichen.
Laut Gesetz müsste Airbnb in Italien eine Vorabsteuer von 21% bei jeder Buchung einhalten und an den Staat abführen. Airbnb hat sich in allen Instanzen bis jetzt dagegen gewehrt und der Beschluss liegt noch beim Europäischen Gerichtshof aus.
Touristischen Kurzzeitvermietungen kann ein italienischer Gastgeber entweder mit einer Pauschale von 21% der Mieteinnahmen oder über eine normale Regelung des Einkommens versteuern.
Wenn du noch Fragen hast....ich helfe gerne!